Erhalt des Klosters St. Ludwig im deutsch-niederländischen Grenzgebiet

Das ehemalige Franziskanerkloster und Internat St. Ludwig ist in Vlodrop in der niederländischen Provinz Limburg angesiedelt und liegt im Nationalpark De Meinweg direkt an der deutschen Grenze bei Dalheim-Rödgen (Kreis Heinsberg). Von 1909 bis 1979 wurde das Gebäude als Kollegschule genutzt, danach veräußerte der niederländische Staat es an die Stichting Maharishi European Research Universitiy, MERU. 1998 beantragte die MERU den Abriss des Gebäudes, das sie als internationale Verwaltung ihrer Bewegung nutzten, mit der Begründung, dass eine Ausrichtung des Hauses in östliche Richtung fehle. Der Magistrat von Roerdalen genehmigte damals zwar den Abriss, doch erhoben verschiedene öffentliche und private Institutionen Einspruch gegen diesen Bescheid.

2001 endete der Rechtsstreit mit einem Stopp des bereits begonnenen Abrisses. Der Gebäudekomplex ist nach einem erneuten Antrag auf Abriss inzwischen denkmalgeschützt und hat seit der Entscheidung des niederländischen Kulturministers Plasterk vom 10. Oktober 2008 den Status als architekturhistorisches Rijksmonument.

Das Kloster St. Ludwig ist nach dem damaligen Eingriff an der Eingangsfront und am Dach teilweise zerstört und dem Verfall preisgegeben. Wegen der grenznahen Lage und der übergreifenden kulturhistorischen Bedeutung des Klosters gibt es sowohl auf niederländischer als auch auf deutscher Seite großes Interesse am Erhalt dieses Bauwerkes und des umliegenden Geländes.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Das ehemalige Kloster St. Ludwig im niederländischen Vlodorp ist ein Baudenkmal in Privatbesitz, das den Bestimmungen des niederländischen Denkmalschutzgesetzes unterliegt.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat keine Zuständigkeit und ist auch nicht von den zuständigen niederländischen Behörden informiert und einbezogen worden.

1. In welchen Gremien besteht hinsichtlich des Erhalts des Klosters St. Ludwig bereits grenzüberschreitende Zusammenarbeit oder ist diese beabsichtigt?

Keine bzw. nicht bekannt.

2. Ist von den zuständigen Behörden geplant, für Maßnahmen zur baulichen Sanierung und zum Erhalt der Bausubstanz EU-Mittel zu beantragen?

Nicht bekannt.

3. Wie ist der jetzige Besitz- und Eigentumsstand des Gebäudes, nachdem der Begründer der Bewegung, Maharishi Mahesh Yogi, im Februar 2008 verstorben ist?

Nicht bekannt.

4. Welche Auflagen und Vorgaben sind mit dem Status des Rijksmonument verbunden?

Das Objekt unterliegt den Bestimmungen des niederländischen Denkmalschutzgesetzes.

5. Was ist von Seiten der Behörden geplant, wenn die MERU nicht bereit ist, die Denkmalschutzauflagen zu erfüllen?