Wieso verhindert die Sozialcharta den Verfall der LEG-Siedlung in Dortmund-Wickede nicht?

Vor fast genau einem Jahr erfolgte der Modernisierungsstart in der LEG-Siedlung in Wickede (MeylantViertel). Im ersten Abschnitt wurden 120 Wohnungen (Rauschenbuschstr. 5-15, Polliusweg 1,3, Jung-Stilling-Weg 1.3) der insgesamt 1.400 Wohnungen modernisiert. Zu diesem Zeitpunkt erfolgte auch der Verkauf der LEG NRW durch die Landesregierung an die so genannten Whitehall Real Estate Funds. Seit dem Eigentümerwechsel werden nur noch laufende und beauftragte Modernisierungsprojekte abgeschlossen. Auch für Wickede ist die Fortsetzung der Modernisierung ungewiss. Die Vorgabe in der LEG-Sozialcharta, dass LEG/Whitehall mindestens 12,50 Euro je qm und Jahr in den Wohnungsbestand investieren muss, reicht kaum für den Bestandserhalt. Für einen sich rasch ändernden Wohnungsmarkt reicht dieser Betrag für eine Marktfähigkeit keineswegs aus.

Besonders schwierig ist die Lage der Mieterinnen und Mieter in den Häuser Polliusweg 8, Rinscheweg 8 und Jung-Stilling-Weg 8. Die Hochhäuser sind seit Anfang des laufenden Jahres wegen sich lösender Wandverkleidungen eingerüstet und mit einem Bauzaun umgeben.

Die Presse berichtete mehrfach (siehe z. B. Westfälische Rundschau vom 13.08.2009, Handelsblatt vom 19.08.2009).

In Dortmund ist die Erfahrung gemacht worden, dass nur mit der Modernisierung des Kernwohnungsbestandes ein Stadtteil Anschluss an die gesamtstädtische Entwicklung halten kann (Clarenberg-Hörde, Scharnhorst-Ost). Andererseits kann ein vernachlässigter Wohnungsbestand das Image eines ganzen Stadtteils beschädigen (Westerfilde).

Die Landesregierung hat immer wieder auf die Sozialcharta verwiesen, die die Mieter schützen soll. Um die Einhaltung der Sozialcharta zu überwachen wurde eigens eine Clearingstelle bei der Landesregierung eingerichtet.

1. Steht die beschriebene Situation in Dortmund im Einklang mit dieser Sozialcharta?

Im Mai 2009 wurde der 1. Bauabschnitt - 5 Gebäude mit je 24 Wohneinheiten ­ mit einer Gesamtinvestitionssumme von rund 3,7 Millionen Euro abgeschlossen. Im nächsten Schritt steht die Modernisierung der drei Hochgeschosser (Polliusweg 8, Jungstillingweg 8, Rinscheweg 8) an. Die Planungen und Ausschreibungen dazu sind abgeschlossen, so dass die Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen GmbH (LEG) derzeit die Vergabeverhandlungen führt und voraussichtlich bis zum Ende dieses Jahres mit einer häuserweisen Modernisierung beginnen kann. Das erste Gebäude (Rinscheweg) soll noch dieses Jahr modernisiert werden, die anderen beiden voraussichtlich im Jahr 2010. Die Gerüste werden entsprechend des Baufortschritts ab dem Jahr 2010 abgebaut. Weitere Bauvorhaben zur schrittweisen Verbesserung des Meylant-Viertels sollen sukzessive folgen.

Es gibt daher keinerlei Anhaltspunkte, dass gegen die Sozialcharta verstoßen wurde.

2. Hält die Landesregierung die seit Anfang des Jahres 2009 andauernde Einrüstung der Hochhäuser in Dortmund-Wickede für zumutbar für die Mieter?

Eine Einrüstung der Hochhäuser ist aus Verkehrssicherungsaspekten und zur Durchführung der Modernisierungsarbeiten erforderlich. Im Rahmen der Modernisierung der drei eingerüsteten Hochhäuser wird ein komplett neues Wärmedämmverbundsystem (WDVS) zur außenseitigen Dämmung der Häuser angebracht. Die Modernisierungsarbeiten sollen den Wohnwert verbessern sowie den Energieverbrauch verringern und damit einen wertvollen Beitrag zur Steigerung der Mieterzufriedenheit und zur Senkung der Nebenkosen leisten.

3. Können sich die Mieter in dieser Angelegenheit an die Clearingstelle wenden?

Aufgabe der Clearingstelle ist es, die Umsetzung der Vorgaben der Sozialcharta zu überwachen und z. B. im Rahmen der jährlichen Berichterstattung deren Einhaltung zu prüfen. Das gilt insbesondere für die Beachtung von Regeln, die die Mieter in ihrer Gesamtheit schützen.

Bei Fragen, die einzelne Mietverhältnisse betreffen, ist als Vertreter des Vermieters ­ wie bisher auch ­ das jeweilige Mieterzentrum vor Ort erster Ansprechpartner. Bei Problemen kann insbesondere der Mieterbeirat helfen, der zwischen Vermieter und Mieter als Vermittler auftreten soll.

4. Was wird die Clearingstelle unternehmen, um Abhilfe zu schaffen, wenn sich Mieter an sie wenden?

Siehe Antwort zu Frage 3.