Der Truppenübungsplatz Senne ist seit 1892 in Betrieb

Welche militärischen Altlasten schlummern in der Senne?

Der Truppenübungsplatz Senne ist seit 1892 in Betrieb. Hier werden seitdem umfangreiche Schießübungen durchgeführt. Auf den Schießplätzen werden überwiegend Infanteriemunition sowie Granatwerfer und panzerbrechende Munition (3 cm) eingesetzt. Es gibt Hinweise, dass auch 3 cm-Munition mit angereichertem Uran verschossen wurde. Jedenfalls haben die in Paderborn stationierten leichten Panzer diese Munition im Irak benutzt. In der Regel werden mit Buntmetallen ummantelte Bleigeschosse verwendet, die in Dünen und Erdwälle eindringen. Bisher ist über Entfernung und Entsorgung der Munitionsreste sowie Sanierung der Einschlagzonen nichts bekannt.

Dementsprechend sind diese Altlasten weiter im Boden. Die Gifte und Schwermetalle sind eine Gefahr für Boden, Luft und Wasser und damit auch für Mensch und Tier. Die Senne ist ein wichtiges Trinkwasserreservoir für Ostwestfalen, insbesondere für den Raum Bielefeld.

Das Problem des Eintrags von Blei und Buntmetall in Wällen und Dünen ist grundsätzlich auf allen Schießbahnen gegeben. Als besonders signifikant benennen wir den Schießplatz am Bölke-Stausee (Dünen) und den Panzerabwehrschießplatz an der Mühle (Wall), Gemeindegrenze Bad Lippspringe - Schlangen.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Bau von zusätzlichen Kampfdörfern und Panzerstraßen auf dem Truppenübungsplatz Senne in Nordrhein-Westfalen" (Drs. 16/10801) wird angeführt, dass die britischen Streitkräfte regelmäßig Übungsrückstände beseitigen. Dies gilt aber nur für nicht explodierte Granaten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Altlasten (Gifte, Schwermetalle, Blei) sind bekannt und bzw. zu vermuten?

2. Wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis hat es Untersuchungen der zuständigen Behörden auf Altlasten in diesem Gebiet gegeben?

3. Was will die Landesregierung gegen die Altlasten und die davon ausgehenden Gefahren unternehmen?

4. Welche Gefahr geht unmittelbar für das Grund- und damit auch für das Trinkwasser in der Region aus?

5. Ab wann gibt es welche Nachweise über die verwendete Munition und deren Beseitigung auf dem Übungsplatzgelände?