Wer muss welche Kosten übernehmen Inwieweit werden die Rechtsnachfolger des Altbergbau hierfür in Haftung
4. Wo liegen diese Altschachtanlagen (aufgeschlüsselt nach Kommunen)?
5. Bei wie vielen dieser Schachtanlagen ist eine Sicherung und Sanierung erforderlich?
6. Mit welchen Kosten hierfür wird gerechnet?
7. Welche Prioritäten gibt es bei der Sanierung?
8. Wer muss welche Kosten übernehmen? Inwieweit werden die Rechtsnachfolger des Altbergbau hierfür in Haftung genommen?
VI. Rückstellungen für Altlasten und Ewigkeitskosten
1. In welcher Höhe gibt es Rückstellungen für Altlasten und Ewigkeitskosten bei der RAG?
2. Wie ist die Werthaltigkeit dieser Rückstellungen (bitte Darstellung der Art der Rücklagen)
3. In welcher Höhe gibt es Rückstellungen für Altlasten und Ewigkeitskosten bei den Alteigentümern?
4. Wie ist die Werthaltigkeit dieser Rückstellungen (bitte Darstellung der Art der Rücklagen)? VII. Bergbauflächen der RAG
1. Wie viele aktuell und ehemals für den Bergbau genutzten Flächen in welcher Größe befinden sich im Besitz der RAG (bitte Auflistung aufgeschlüsselt nach Kommunen und ab einer Flächengröße von 10 ha)?
2. Wie werden diese Flächen derzeit genutzt (bitte Auflistung für alle unter 1. genannten Flächen)?
3. Welche Planungen gibt es für Folgenutzungen von welchen Flächen?
4. Bei welchen Flächen gibt es Abbruch- und Sanierungsverpflichtungen mit welchem abzusehenden Kostenaufwand?
VIII. Bergehalden
1. Bei welchen Bergehalden gibt es aktuell und/oder in Zukunft Sanierungs- oder Rekultivierungsbedarf (bitte Auflistung der Bergehalden aufgeschlüsselt nach Kommunen)?
2. Welche Kosten sind für diese Sanierungen bzw. Rekultivierungen zu erwarten?
3. Wer trägt diese Kosten (bitte Auflistung für jede Bergehalde)?
4. Welche Nutzungen sind ggf. für diese Halden vorgesehen?
5. Welche Bergehalden werden derzeitig als Deponie für welche Abfallstoffe genutzt?
6. Welche Bergehalden sollen zukünftig als Deponie für welche Abfallstoffe genutzt werden?
7. Für welche Halden sind hierfür bereits Anträge eingereicht (Bitte Bearbeitungsstand angeben) worden?
IX. Bergschadensregulierung
1. Wie sind die Zuständigkeiten und Ansprechpartner für Bergschadensregulierungen im aktiven Bergbau derzeit geregelt?
2. Welche Änderungen sind an diesen Regelungen in Zukunft vorgesehen?
3. Wie sind Zuständigkeiten, Ansprechpartner und Kostenverantwortlichkeiten für Bergschadensregulierung im Altbergbau (inkl. Aachener Revier) geregelt?
4. Wie werden Zuständigkeiten, Ansprechpartner und Kostenverantwortlichkeiten für Bergschadensregulierung nach der vollständigen Einstellung des Steinkohlenbergbaus geregelt sein?
X. Bergwerkseigentum
Nach §18 BbergG (3) ist das Bergwerkseigentum „zu widerrufen, wenn die Gewinnung nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Bewilligung aufgenommen...", nach Absatz (4) aber in jedem Fall „zu widerrufen, wenn die regelmäßige Gewinnung länger als zehn Jahre unterbrochen worden ist."
1. Welches Bergwerkseigentum ist in der Vergangenheit widerrufen worden?
2. Welchen Zeitplan hat die Bezirksregierung Arnsberg bzgl. der Widerrufung von Bergwerkseigentum, bezogen auf die unterschiedlichen Bergwerke?
3. Welches Bergwerkseigentum ist noch vergeben, ohne dass dort jemals Steinkohlenabbau getätigt bzw. geplant wurde? Wann soll dieses widerrufen werden?
XI. Bewilligungsbescheid
1. Ist die Landesregierung bereit, den aktuellen Bewilligungsbescheid der Steinkohlebeihilfen den Mitgliedern des Landtags zur Verfügung zu stellen?
2. Wenn nein, warum nicht?
XII. RAG Stiftung
1. Welche konkreten Aktivitäten hat die RAG-Stiftung seit ihrer Gründung betrieben?
2. Wie hoch ist die Summe der Mittel, die die Stiftung bis zum 30.09.2009 zur Förderung von Wissenschaft, Bildung und Kultur verausgabt hat?
3. Welche Wissenschafts-, Bildungs- und Kultureinrichtungen wurden von der Stiftung institutionell gefördert?
4. Welche regionalen Projekte hat die Stiftung bis zum 30.09.2009 finanziell unterstützt?
5. Weisen alle finanziell unterstützten Projekte einen Kohlebezug auf?
6. In welcher Form, in welchem Ausmaß und mit welchem finanziellen Ergebnis war die Stiftung bis zum 30.09.2009 gemäß § 4 Stiftungssatzung gewerblich tätig?
7. Welche Ausgaben aus dem Bereich Ewigkeitskosten wurden und werden bereits unmittelbar von der Stiftung beglichen?
8. Wie hoch waren die Verwaltungskosten der Stiftung im Jahr 2007 und im Jahr 2008?
9. Wie hoch werden die Verwaltungskosten im Wirtschaftsplan 2009 veranschlagt?
10. Wird die Landesregierung den Wirtschaftsplan der Stiftung dem Landtag NRW und/oder dem Haushalts- und Finanzausschuss bzw. dem Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landtags NRW vorlegen?
11. Wie hoch ist die Anzahl der Beschäftigten der Stiftung?
12. Wie wird der ordnungsgemäße Umgang mit den Mitteln der RAG-Stiftung geprüft?
13. Die Anlagepolitik der Stiftung orientiert sich an einer mit dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Wirtschaftsministerium NRW abgestimmten Kapitalanlagerichtlinie.
Was sieht diese Richtlinie vor?
14. Wird die Landesregierung diese Richtlinie dem Landtag NRW und/oder dem Haushalts- und Finanzausschuss bzw. dem Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landtags NRW vorlegen?
15. Wie stellt sich aktuell das von der Stiftung bei ihren Finanzanlagen realisierte nominale und reale Zinsniveau dar?