Das zulässige tägliche Hausaufgabenpensum ist gestaffelt höchstens 90 Minuten für die Klassen 5 und

Fragt man Kinder, was sie an der Schule am wenigsten schätzen, lautet die Antwort häufig: „Hausaufgaben". Dennoch: Sinnvolle Hausaufgaben fördern den Lernprozess und sind eine wertvolle Lernzeit.

Das zulässige tägliche Hausaufgabenpensum ist gestaffelt: " höchstens 90 Minuten für die Klassen 5 und 6

" höchstens 120 Minuten für die Klassen 7 bis 9

An Tagen mit Nachmittagsunterricht (auch bei „nur" sieben Stunden) dürfen keine Hausaufgaben für den Folgetag erteilt werden.

Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und zu ihm zurückführen. Sie helfen, Erlerntes zu vertiefen oder zu festigen und bieten Hausaufgaben als Lernzeit wertvolle Möglichkeiten zu selbstständiger Auseinandersetzung mit dem Unterrichtsstoff.

Jede Schule soll ein sogenanntes Hausaufgabenkonzept erstellen, das in allen Gremien der Schule beraten wird, in der Schulkonferenz, aber z. B. auch auf den Sitzungen der Klassenpflegschaften.

Es ist Aufgabe der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, auf die Umsetzung dieser Vereinbarungen zu achten. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer sollen sie in dieser Aufgabe unterstützen. Entsprechend eines Vorschlags der Landeselternschaft der Gymnasien sollte die veranschlagte Arbeitszeit ins Klassenbuch eingetragen werden. Außerdem kann eine Hausaufgabenübersicht im Klassenraum (etwa an der Wandtafel) erstellt werden. www.schulministerium.nrw.de/BP/S chulsystem/Ganztagsbetreuung/hau saufgaben_erlass.pdf http://www.le-gymnasien-nrw.de/ und Schüler an einzelnen Tage acht Unterrichtsstunden à 45 Minuten bedeutet, damit möglicherweise verbunden: acht Lehrerwechsel, acht verschiedene Fächer, acht Anlässe, Hausaufgaben aufzubekommen und ein übervoller Tornister. „Das ist nicht zumutbar", befand die Schulkonferenz. Heute hat eine Schülerin oder ein Schüler am Gymnasium in Neukirchen-Vluyn maximal fünf Fächer am Tag, unterbrochen durch zwei zehnminütige Pausen, eine 20-minütige Pause und die einstündige Mittagspause. Auf die gesamte Sekundarstufe I hochgerechnet, geht keine Unterrichtszeit verloren. Lehrer hätten nun aber mehr Ruhe, auf Schülerfragen einzugehen, sagt der Schulleiter. Die Schülerinnen und Schüler könnten auch mal gemeinsam arbeiten oder ­ in den Naturwissenschaften ­ experimentieren. Reimers: „Es gibt bei uns niemanden, der das zurückdrehen möchte." Schülerinnen und Schüler experimentieren im Chemie-Unterricht am Essener-Leibniz-Gymnasium.

Viele Schülerinnen und Schüler der Gymnasien verbringen während ihrer Schulzeit ein Jahr an einer Schule im Ausland. Die meist positiven Erfahrungen der Rückkehrerinnen und Rückkehrer haben in den letzten Jahren immer mehr Jugendliche dazu veranlasst, diesen Schritt zu gehen und erste Auslandserfahrungen zu sammeln.

Natürlich ist dies im achtjährigen Gymnasium genauso möglich wie früher.

Welcher Zeitpunkt der sinnvollere ist, sollte im Gespräch mit der Schule geklärt werden. Eine wichtige Rolle bei der Entscheidung spielen unter anderem der Leistungsstand, das Alter der Schülerin oder des Schülers oder noch

Im Förderband

Das Cusanus-Gymnasium in Erkelenz bietet seinen Schülerinnen und Schülern Hilfe an. „Sicher müssen die Schüler nun etwas mehr leisten", urteilt Rita Hündgen, Leiterin des Cusanus-Gymnasiums in Erkelenz, „aber bisher stecken sie das gut weg". Was auch in der zusätzlichen Förderung begründet liegt: Ab Klasse 7 läuft an der Schule ein wöchentliches „Förderband", eine zusätzliche Förderstunde in einem der Kernfächer Deutsch, Mathe, Englisch, Französisch oder Latein. „In der Stunde arbeiten die Schülerinnen und Schüler gezielt an ihren Schwächen oder

­ in die andere Richtung ­ an ihren Stärken", erklärt der stellvertretende Schulleiter Willi Gronenthal. Nach einem halben Jahr entscheiden Schüler und Lehrer neu, welches Förderband am besten passt.

Das Cusanus-Gymnasium versucht auch zu erfüllende Fremdsprachenbedingungen (z. B. Erwerb des Latinums).

Bei einem Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase mit direktem Übergang in die Qualifikationsphase nach Rückkehr wird der mittlere Schulabschuss erst nach erfolgreichem Durchgang durch das erste Jahr der Qualifikationsphase zuerkannt.

Die Beurlaubung für ein Auslandsjahr muss von der Schulleitung genehmigt werden. Hierzu sollte unbedingt frühzeitig deren Beratung gesucht werden. Es reicht ein formloser Antrag. www.schulministerium.nrw.de/BP/S chueler/Internationales/index.html schon den Fünftklässlern, das nötige Rüstzeug für eine erfolgreiche Schullaufbahn mitzugeben. Dabei hat auch das „Lernen lernen" einen wichtigen Stellenwert. Schülerinnen und Schüler bekommen erklärt, wie man Vokabeln lernt, selbstständig Hausaufgabenzeit einteilt oder sich systematisch auf eine Klassenarbeit vorbereitet. „In den G8-Klassen haben einzelne Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten, aber das ist in G9-Klassen ja nicht anders", zieht Elternvertreterin Sonja Kling Bilanz.

Um die Mehrbelastung für die Schüler gering zu halten, wendet das Cusanus-Gymnasium außerdem alle Regeln an, die das Schulministerium erlassen hat: Klasse 5 und 6 haben höchstens einmal in der Woche Nachmittagsunterricht, Klassen 7 und 8 höchstens zweimal. Wenn nachmittags Unterricht ist, gibts vorher eine Mittagspause. Klassenarbeiten nach Tagen mit Nachmittagsunterricht gibt es nicht. „Sowieso jagt hier nicht eine Klassenarbeit die andere", meint Schulleiterin Hündgen. „Die Fünft- bis Neuntklässler schreiben maximal zwei Arbeiten pro Woche." Für Hausaufgaben gilt die Regel: höchstens 90 Minuten in Klasse 5 und 6, danach höchstens 120 Minuten. „ Zentrale Prüfungen sind nicht mehr vorgesehen. Die dreijährige Oberstufe schließt sich wie bisher mit der einjährigen Einführungsphase und der zweijährigen Qualifikationsphase an.

Die Einführungsphase, die Jahrgangsstufe 10, übernimmt eine Mittlerfunktion. Sie sichert die am Ende der Sekundarstufe I erworbenen Kompetenzen und führt in die Methodik des wissenschaftlichen Lernens ein.

Damit die Schülerinnen und Schüler in der Einführungsphase gleiche Voraussetzungen für einen stärker wissenschaftsorientierten Unterricht in der Qualifikationsphase erwerben, stehen vier Halbjahreskurse in der Einführungsphase für Vertiefungsunterricht zur Verfügung. Sie helfen, die unterschiedlichen Lernstände auszugleichen und sichern den erfolgreichen Übergang in die Qualifikationsphase.

Abschlüsse auf dem Weg zum Abitur Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium bereits vor dem Erreichen des Abiturs verlassen wollen, können am Ende der Sekundarstufe I, d. h. schon nach Klasse 9, in die Bildungsgänge des Berufskollegs wechseln, um sich stärker berufspraktisch zu engagieren.

Der mittlere Schulabschluss wird allerdings gemäß der Praxis der Länder in allen Schulformen weiterhin erst nach zehn Schuljahren zuerkannt. Hat eine Schülerin oder ein Schüler des Gymnasiums die Versetzung am Ende der Einführungsphase knapp nicht erreicht, so kann auf der Basis reduzierter Anforderungen dennoch der mittlere Schulabschluss oder ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss zuerkannt werden.

Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird weiterhin nach dem erstem Jahr der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11) erreicht.

Im Gespräch Landeselternschaft: Kein Zurück

Auf der jüngsten Versammlung der Landeselternschaft der Gymnasien stimmten drei Viertel der anwesenden Mitglieder für die Beibehaltung der Schulzeitverkürzung.

Zwar seien die Belastungen für die Schülerinnen und Schüler nach wie vor ernst zu nehmen.

Gleichwohl appellierte die Vorsitzende Gabriela Custodis an die Eltern: „Wir sollten mit allen Kräften gemeinsam Lösungen finden und sie auch mittragen, um unseren Kindern ihre Schulzeit zu einem lohnenden und erfolgreichen Abschnitt ihres Lebens zu machen." Ergänzungsstunden dienen am Carl-Fuhlrott-Gymnasium in Wuppertal der Förderung. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerberinnen und -bewerbern oder Wahlhelferinnen und -helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Eine Verwendung dieser Druckschrift durch Parteien oder sie unterstützende Organisationen ausschließlich zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder bleibt hiervon unberührt. Unabhängig davon, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift verteilt worden ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte.