Flora und Fauna unterliegen außerdem schädlichen Einflüssen von Schadstoffen in Luft und Wasser

Lebensräume wie Hartholzauenwälder und Moore als auch vom Menschen geschaffene Lebensräume, die inzwischen durch die tiefgreifenden Veränderungen in der Land- und Forstwirtschaft, wie z. B. dem Rückgang extensiver Weidewirtschaft und der Flurbereinigung, gefährdet sind.

Flora und Fauna unterliegen außerdem schädlichen Einflüssen von Schadstoffen in Luft und Wasser. Die in der Vergangenheit freigesetzten Schadstoffe reichern sich im Boden an und können schließlich Flora und Fauna belasten. Heute ist beispielsweise ein Viertel der Bäume in NRW deutlich geschädigt, nur 31 Prozent weisen keine ersichtlichen Schäden auf. Zum Vergleich:

Im Jahr 1985 wiesen nur neun Prozent deutliche Krankheitssymptome auf, fast zwei Drittel waren schadfrei.

Der Ausstoß vieler Schadstoffe ist zwar mittlerweile deutlich zurückgegangen, dafür halten aber die Ozonund die Stickstoffbelastungen an.

Schließlich wirkt sich auch der Klimawandel auf die Natur in NRW aus. Veränderungen der Temperatur- und Niederschlagsverhältnisse sowie die zunehmende Häufigkeit von extremen Wetterereignissen beeinflussen die Ökosysteme. Die zunehmende Erwärmung begünstigt die Ansiedlung von bisher gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten, sogenannter Neozoen bzw. Neophyten. Einige dieser Arten können einheimische Arten verdrängen, die Lebensgemeinschaften nachhaltig verändern und somit die natürliche biologische Vielfalt gefährden. Diese Vorgänge sind schon heute zu beobachten. Zudem können die veränderten Klimabedingungen auch unabhängig von dieser besonderen Konkurrenzsituation die Überlebensfähigkeit heimischer Tier- und Pflanzenarten mindern. Die Zahl der Arten, die von den Verdrängungsprozessen und der Annäherung an die Grenzen ihrer Toleranzbereiche betroffen sein werden, wird mit zunehmender Erwärmung vermutlich steigen. Eine weitere Folge des Klimawandels demonstrieren die in diesem Ausmaß bisher unbekannten Waldschäden durch den Orkan „Kyrill" 2007. Klimamodelle prognostizieren für NRW eine zunehmende Orkanhäufigkeit und -intensität.

Angesichts dieser Probleme müssen große Anstrengungen unternommen werden, um Landschaft und Natur in Nordrhein-Westfalen zu erhalten. In unserem mit rund 18 Millionen Einwohnern bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands muss dem Naturschutz auch weiterhin eine große Bedeutung beigemessen werden.

Eine Reihe rechtlicher Verpflichtungen auf verschiedenen Ebenen soll den Schutz der Natur sichern.

Auf internationaler Ebene schreibt die BiodiversitätsKonvention seit dem Jahr 1992 den Unterzeichnerstaaten und damit auch der Bundesrepublik vor, die biologische Vielfalt zu erhalten, zu beobachten und zu dokumentieren. Die Europäische Union hat mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutzrichtlinie die konkreten rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen. Auf nationaler Ebene bildet das Bundesnaturschutzgesetz den Rahmen für den Schutz von Natur und Landschaft. Es wird durch Ländergesetze konkretisiert, in Nordrhein-Westfalen durch das Landschaftsgesetz.

Ein erfolgreicher Naturschutz ist auf umfassende und aktuelle Daten angewiesen. Dazu wurden in NRW umfangreiche Monitoringsysteme aufgebaut. Auf ihrer Grundlage können behördliche Vorgaben und Maßnahmen zu Erhalt und Wiederherstellung von Natur und Landschaft festgelegt und begründet werden.

Vierzehn Naturparke sollen in NRW die Eigenart und Schönheit der jeweiligen Landschaft sichern. Dies geschieht in der Regel durch die Ausweisung der unbesiedelten Flächen als Landschaftsschutzgebiet.

Naturerlebnisgebiete geben den Besuchern spezielle Möglichkeiten des Naturerlebens und können helfen, den Nutzungsdruck auf andere sensible Gebiete zu reduzieren.

Das Netz NATURA 2000 sichert in NRW auf 8,4 Prozent der Landesfläche den Beitrag des Landes zur Erhaltung des europäischen Naturerbes. Die FFH- und Vogelschutzgebiete bilden den Kern des nordrhein-westfälischen Biotopverbundes. Die Gebiete bedürfen eines nachhaltigen Managements zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands der Arten und Lebensräume.

Mit den im Zweijahresturnus stattfindenden REGIONALEN hat das Land ein Strukturprogramm ins Leben gerufen, das es jeweils einer ausgewählten Region ermöglicht, Konzepte mit strukturwirksamen Maßnahmen, u. a. in den Bereichen Stadt, Landschaft, Kultur und Wirtschaft, zu entwickeln und umzusetzen.

Im Jahr 2010 präsentiert sich die Metropole Ruhr als Kulturhauptstadt Europas. Eines ihrer Schlüsselprojekte bildet das „Neue Emschertal", mit der die Vision von einer blauen Emscher in einem grünen Emschertal unter großen Anstrengungen und mit erheblicher Landesförderung in die Realität umgesetzt wird.

Sowohl die behördlichen Instrumente, wie die Ausweisung von Schutzgebieten und der Schutzstatus für gesetzlich geschützte Biotope und Arten, als auch privatrechtliche Verfahren auf freiwilliger Grundlage (Vertragsnaturschutz) spielen eine große Rolle im praktischen Naturschutz. Sie umfassen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Einen Natur und Landschaft 7

7 Natur und Landschaft unersetzlichen Beitrag zur Betreuung der Schutzgebiete leisten die Biologischen Stationen, die außerdem wichtige Monitoringaufgaben wahrnehmen und die Naturschutzarbeit regional in der Öffentlichkeit wahrnehmbar machen. Die Aufrechterhaltung und Pflege traditioneller Bewirtschaftungsweisen sowie die Sicherung kulturhistorisch und ästhetisch wertvoller Landschaftselemente bilden einen weiteren wichtigen Baustein für den Erhalt der kulturbedingten Lebensräume und Landschaften. Ein Beispiel hierfür ist die 100-Alleen-Initiative.

Das derzeitige Niveau des Naturschutzes in NRW wäre ohne das Engagement zahlreicher Ehrenamtlicher nicht erreichbar. Die in Vereinen und Verbänden aktiven Menschen aus allen Schichten und Altersgruppen engagieren sich sowohl in der direkten Arbeit in der Natur als auch durch Beteiligung am politischen Prozess in Stadt- und Regionalplanung.

> Zum Inhaltsverzeichnis Landschaft und Lebensräume 7.1

Landschaft und Lebensräume 7.

Zum anderen kommt zu den natürlicherweise in Nordrhein-Westfalen vorhandenen Lebensräumen (wie naturnahe Laubmischwälder, Gewässer, Moore und Felsen) eine große Anzahl kulturbedingter Lebensräume hinzu.

Dies sind die Heidelebensräume, alle Formen des Grünlandes einschließlich der Magerrasen, Äcker und Siedlungsbiotope. Sie sind vom Menschen geschaffen, denn sie entstanden durch die vielfältigen, vor allem historischen Nutzungsaktivitäten in der Landschaft.

Naturschutz ist heute sowohl auf natürliche bzw. naturnahe Lebensräume als auch auf traditionelle und neue Kulturbiotope ausgerichtet.

Der Schutz dieser verschiedenartigen Lebensräume erfordert ­ neben den notwendigen rechtlichen Sicherungen ­ unterschiedliche Handlungsstrategien. Während naturbetonte Lebensräume auch der natürlichen Entwicklung ohne menschliche Eingriffe überlassen bleiben können, bedürfen kulturbedingte Lebensräume einer regelmäßigen Bewirtschaftung oder Pflege. Naturschutz erfolgt hier durch extensive und angepasste Nutzung.

Diese komplexen Aufgaben kann der Naturschutz nur dann erfolgreich bearbeiten, wenn er über die dazu erforderlichen zuverlässigen Datengrundlagen verfügt. Die Biotop- und Artenkartierung nach § 14 des Landschaftsgesetzes liefert diese Grundlage. Sie bietet einen landesweiten Überblick über schutzwürdige Landschaftsteile, wertvolle Lebensräume und Vorkommen streng geschützter und stark gefährdeter Pflanzen- und Tierarten. Die erhobenen Informationen werden in Datenbanken (Biotopkataster, Fundortkataster) gespeichert und ermöglichen statistische Auswertungen über die landesweite Verteilung wertvoller Lebensraumtypen und Arten. Sie enthalten konkrete Angaben, wo solche Gebiete bzw. Arten zu finden sind. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Regional- und Landschaftsplanung sowie zur Beurteilung von Planungen, die zu Eingriffen in Natur und Landschaft führen, wie zum Beispiel der Bau von Straßen oder Abgrabungen.

Der Anteil schutzwürdiger Flächen an der Landesfläche beträgt ca. 18 Prozent. Karte 7.1-1 zeigt die Flächenanteile schutzwürdiger Biotope in den einzelnen Regionen.

Eine weitere wichtige Informationsgrundlage liefert das landesweite Biodiversitätsmonitoringprogramm. Es untersucht Landschaften, Lebensraumtypen und Arten einschließlich gentechnisch veränderter Organismen (GVO) sowie die Wirkungen bedeutender Umwelteinflüsse auf den Wald.

Das Monitoringprogramm stellt Daten zur Überwachung der biologischen Vielfalt in Nordrhein-Westfalen bereit, liefert landesweit repräsentative Daten für die Berichtspflichten aufgrund europäischer Vorgaben (NATURA 2000, Kulturlandschaftsprogramm, Waldzustand) ebenso wie für den Landes-UmweltKarte 7.1-1: Flächenanteile schutzwürdiger Biotope im Raster der topografischen Karte 1 : 25.000 (Stand: Dezember 2008) Flächenanteile in % 0­5

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