Ob Feldhase Feldlerche oder Rebhuhn sie alle haben einen Besiedlungsschwerpunkt im Lebensraum Acker

Dauer zu erhalten, muss ein Teil der Kulturlandschaft naturverträglich bewirtschaftet werden.

Ob Feldhase, Feldlerche oder Rebhuhn ­ sie alle haben einen Besiedlungsschwerpunkt im Lebensraum Acker. Eine Schlüsselrolle für artenreiche und funktionierende Ackerlebensgemeinschaften kommt typischen Ackerwildkräutern wie Kornblume oder Mohn zu. Aktuell sind nach der Roten Liste NRW von den 317 Arten der Ackerwildkräuter 104 ausgestorben oder gefährdet.

Bis 2007 hatte die Verpflichtung der EU zur Stilllegung eines bestimmten Anteils an Ackerflächen eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für verschiedene Ackerarten, vor allem wenn die Ackerflächen der Selbstbegrünung überlassen wurden. In Abbildung 7.1-8 werden die Artenzahlen für bewirtschaftete Acker- und Ackersukzessionsbrachen verglichen. Es wird deutlich, dass sich die mittlere Artenzahl von Ackerwildkräutern in Ackersukzessionsbrachen gegenüber bewirtschafteten Ackerflächen verdoppelt bis verdreifacht hat.

Da die Stilllegungsverpflichtung im Zusammenhang mit der sogenannten Gesundheitsüberprüfung der Agrarpolitik („health check") konsequent aufgegeben wurde, bedarf es künftig einer noch stärkeren Unterstützung der Biodiversität in Ackerbauregionen.

Möglichkeiten hierzu bieten die Förderung von Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass durch die weggefallene Stilllegungsverpflichtung z. B. Lebensraum für zahlreiche Feldvögel verloren geht. Der Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden, Mineraldünger und mechanischer Unkrautbekämpfung kann die Vielfalt von Pflanzen, Insekten, Feldvögeln und weiteren Arten deutlich steigern.

Darüber hinaus könnten im Rahmen der landschaftsrechtlichen Eingriffsregelung gezielt Ackerflächen für den Naturschutz aufgewertet werden. Nutzungsintegrierte Kompensationsmaßnahmen, wie die Anlage von Blühstreifen, sind hierbei besonders sinnvoll und konsensfähig, da sie nicht zu einem Verlust von Produktionsflächen für die Landwirtschaft führen.

Das heutige Wirtschaftsgrünland in Nordrhein-Westfalen entstand durch Rodung der Wälder, Waldbeweidung, Streuentnahme und Schnitt der grasartigen Pflanzen und Kräuter. Die Anfänge der Weiden liegen rund 10.000 Jahre zurück, wohingegen die Wiesen, die zur Gewinnung von lagerungsfähigem Viehfutter dienen, bei uns erst vor etwa 1.000 Jahren entstanden sind. Die Unterschiede in Boden, Klima und Nutzung brachten zahlreiche Grünlandtypen mit charakteristischer Artenzusammensetzung hervor, die ihre größte Vielfalt bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts hatten.

Den Reiz des Grünlandes machen die vielen blühenden Kräuter wie zum Beispiel Löwenzahn, Wiesenschaumkraut, Hahnenfuß und Wiesenkerbel im Frühjahr und Storchschnabel, Pippau, Margerite, Flockenblume und Bärenklau im Sommer aus.

Seit den 1980er-Jahren setzte ein massiver Rückgang der Wiesenflächen ein (Abbildung 7.1-9). Ursachen für den kontinuierlichen Flächenverlust sind vor allem die Umwandlung in Acker sowie die Ausdehnung der Siedlungen. Magerkeits- und Feuchtearten fehlen hingegen.

Der Vertragsnaturschutz auf freiwilliger Basis im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms und auch andere Agrarumweltmaßnahmen, wie z. B. die Grünlandextensivierung, sind geeignete Instrumente für den Erhalt wertvoller Flächen.

Zur Charakterisierung des Zustands der Agrarlandschaft als Lebensraum für wildlebende Arten eignet sich die Untersuchung repräsentativer Arten. Beispielhaft ist aus dieser Gruppe der häufigste heimische Ackervogel, die Feldlerche, ausgewählt worden (siehe Abbildung 7.1-11). Ihre Brutbestandsentwicklung ist in den letzten Jahren kontinuierlich rückläufig.

Das Ergebnis ähnelt den für Acker- und Grünlandlebensräume skizzierten Gefährdungen. Sie unterstreichen, wie notwendig die aufgezeigten Naturschutzmaßnahmen sind.

Lebensraum Siedlung Dörfer und Städte sind nicht nur Lebensstätten der Menschen, sondern gleichzeitig auch Lebensraum für zahlreiche Pflanzenund Tierarten. Dadurch werden ehemals vorhandene Lebensräume zerstört bzw. mehr oder weniger stark verändert. Es werden aber auch neue Lebensräume wie Parks, Grün- und Kleingartenanlagen in den Siedlungen neu geschaffen oder sie entstehen von selbst, wie die Industriebrachen nach Aufgabe alter Industrienutzungen.

Das Dorf ist durch die landwirtschaftlichen Nutzungen im Gegensatz zur Stadt eng mit der umgebenden Landschaft verbunden.

Bäuerliche Hofstellen und die sie begleitenden Strukturen und Lebensräume stellen prägende Elemente dar. Selbst bei Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung verbleiben immer noch Reste der dörflich-ländlichen Merkmale. Viele Dörfer sind historisch bedingt in einen Grünlandgürtel eingebettet, der durch Hecken, Hofgehölze, Streuobstwiesen, Teiche und Weiher reich gegliedert ist. Durch Dorferweiterungen löst sich jedoch diese günstige Lebensraumvernetzung am Dorfrand mehr und mehr auf.

Für den Naturschutz und die Artenvielfalt kommt dem Dorf nach wie vor eine besondere Bedeutung zu. Vogelarten wie Haus- und Feldsperling, Rauch- und Mehlschwalbe sind allesamt auf die typischen Formen der traditionellen dörflich-bäuerlichen Siedlungen angewiesen. Der Gute Heinrich als Besiedler kleiner und kleinster nährstoffreicher Ruderalstellen ist eine dorftypische Pflanzenart.

Um die biologische Vielfalt im Siedlungsraum zusammenfassend beurteilen zu können, werden auch hier repräsentative Arten herangezogen.

Der Haussperling (siehe Abbildung 7.