Beispiele für Arten für deren Erhaltung das Land Nordrhein Westfalen eine besondere Verantwortung trägt sind in Tabelle 722

Biologische Vielfalt 7.2

Besondere Verantwortung des Landes für Arten

Dem Land Nordrhein-Westfalen fällt eine „besondere Verantwortung" für bestimmte Arten zu. Es handelt sich um solche, die Kriterium 1: weltweit nur in Nordrhein-Westfalen vorkommen (Endemiten), Kriterium 2: in Nordrhein-Westfalen mit wesentlichen Populationsanteilen auftreten und für die Deutschland eine hohe Verantwortlichkeit zufällt; bei den Pflanzenarten fallen hierunter auch die Subendemiten (z. B. bei den Brombeeren [Rubus]), Kriterium 3: in Nordrhein-Westfalen seit langer Zeit extrem isolierte Vorkommen außerhalb ihres Hauptverbreitungsgebiets aufweisen oder Kriterium 4: in Nordrhein-Westfalen vorkommen und gleichzeitig weltweit gefährdet sind.

Beispiele für Arten, für deren Erhaltung das Land Nordrhein-Westfalen eine besondere Verantwortung trägt, sind in Tabelle 7.2-2 zusammengestellt.

Das Land hat auch eine besondere Verantwortung für den Schutz der in Westeuropa rastenden und überwinternden Bestände der Blässgans. Mit rund 180.

Exemplaren überwintern ca. 30 Prozent des gesamten westeuropäischen Winterbestands auf den Grünlandflächen des Unteren Niederrheins. Neuere Untersuchungen zeigen, dass innerhalb der mittel- und westeuropäischen Winterpopulation der Blässgänse gerade dem Unteren Niederrhein eine sehr bedeutende Rolle als Drehscheibe des Zug- und Rastgeschehens zukommt (vgl. Abbildung 7.2-1). Erhaltungszustand der FFH-Arten

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) gehört zu den wichtigsten Vorgaben der Europäischen Union zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Für alle Arten und Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse (Anhänge I, II, IV und V FFH-RL) soll der sogenannte günstige Erhaltungszustand bewahrt oder wiederhergestellt werden. Für alle FFH-Arten der Anhänge II und IV wurde 2007 erstmals eine Gesamtbilanz zum Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen nach europaweit einheitlichen Kriterien erarbeitet (Abbildung 7.2-2 und Tabelle 7.2-3). Bezugsräume sind in Nordrhein-Westfalen die atlantische (Tiefland) und die kontinentale biogeografische Region (Bergland). Kriterium 1 2 3 4

Pflanzen: Westfälisches Galmei- Pflanzen: Torfmoos-Knabenkraut, Pflanzen: Alpen-Gänsekresse, Vögel: Wachtelkönig Veilchen, Läuferblütiges Habichts- Ungarisches Habichtskraut (ssp. Pyrenäen-Löffelkraut, Isergebirgs- Wirbellose: Tagfalter: kraut (ssp. monocephalum), weissianum), Peitschensprossiges Habichtskraut, Eisenhutblättriger Euphydryas aurinia Wiesbaurs Habichtskraut Habichtskraut (ssp. beckhausii), Hahnenfuß, Zweiblütiges Veilchen (ssp.

Bei den 23 Säugetierarten befinden sich neun Fledermausarten sowie Biber und Haselmaus in einem günstigen Erhaltungszustand. Nur bei sechs extrem seltenen Arten (u. a. Bechsteinfledermaus und Feldhamster) wurde die aktuelle Situation als schlecht beurteilt.

Die Mehrzahl der 13 Amphibien- und Reptilienarten erreicht nur eine unzureichende Einstufung.

Bei den neun Fischarten wird die Situation u. a. bei Lachs und Maifisch als schlecht bewertet. Bachneunauge und Groppe erreichen dagegen einen günstigen Erhaltungszustand.

Von den 20 wirbellosen Arten befinden sich insgesamt 13 Arten in einem schlechten und nur vier in einem günstigen Erhaltungszustand.

Atlan- Kontitisch nental Art-Name (prioritäre Art) NRW NRW Tabelle 7.

Weitere Informationen finden sich unter www.natura2000-berichtspflicht.naturschutzfachinformationen-nrw.de/. FFH-Artenmonitoring Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, den Erhaltungszustand der FFH-Arten und der FFH-Lebensraumtypen auf Ebene der biogeografischen Regionen kontinuierlich zu überwachen (Monitoring). Die Daten und Ergebnisse dieser Überwachung bilden eine wesentliche Grundlage der Berichte gemäß Artikel 17 der Richtlinie. Bei den Arten stehen neben den Veränderungen des Verbreitungsgebiets besonders die Änderungen der Bestandsgrößen sowie der Habitatgröße und -qualität im Mittelpunkt.

Darüber hinaus sind auch die Zukunftsaussichten mit Hinblick auf Gefährdungen und langfristige Überlebensfähigkeit zu bewerten.

Um zu länderübergreifenden Aussagen in den biogeografischen Regionen zu kommen, wurde für das Monitoring der Arten der Anhänge II und IV zwischen Bund und Ländern eine einheitliche Erfassungsmethodik erarbeitet. Bei den seltenen Arten erfolgt eine vollständige Erfassung (Totalzensus), bei den häufigeren Arten werden bundesweit je biogeografischer Region 63 Stichprobenvorkommen untersucht.

Die 63 Stichproben wurden anteilig nach VerbreitungsBiologische Vielfalt 7.2 gebiet und nach der Populationsgröße auf die Bundesländer verteilt. Das länderübergreifende Stichprobenverfahren reduziert auf diese Weise den Arbeitsumfang für alle Länder. Die Bewertung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs V erfolgt über Experteneinschätzung.

An den Untersuchungen der FFH-Arten-Stichproben sind die Biologischen Stationen beteiligt, soweit sich Überschneidungen mit ihrem Arbeitsbereich bzw. in ihren Betreuungsgebieten ergeben. Ein Großteil der Fledermaus-Quartierkontrollen und einige WirbellosenKartierungen werden von ehrenamtlichen Experten bearbeitet. 60 Prozent der Befischungen zur Kontrolle der Stichproben für die FFH-Fischarten sind durch das Monitoring im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie abgedeckt.

Neobiota

Mit dem Begriff Neobiota („Neubürger") werden Tier- und Pflanzenarten bezeichnet, die durch den Menschen seit der Entdeckung Amerikas (1492) bewusst oder versehentlich eingebracht wurden.

Während der überwiegende Teil dieser Arten unproblematisch für die heimische Artenvielfalt ist, breiten sich jedoch etwa zehn Prozent der ca. 1.200 in Deutschland dauerhaften „Neubürger" sehr schnell aus. Einige dieser Arten können heimische Arten verdrängen.

Andere Arten können auch gesundheitliche oder wirtschaftliche Probleme verursachen. Solche „Problemarten" werden invasive Neobiota genannt.

Im Überschwemmungsbereich der Bäche und Flüsse haben sich die großen Hochstauden Japan-Knöterich, Drüsiges Springkraut und Herkulesstaude auf Kosten der heimischen Arten stark ausgebreitet. Ihre Wurzelsysteme befestigen den Boden weniger gut als die heimischen Arten und können so die Bodenerosion fördern.

In den Wäldern des sandigen Tieflands verringert die massenhafte Ausbreitung der Späten Traubenkirsche den Lichteinfall auf den Boden und verdrängt die Licht liebenden Arten. In der Forstwirtschaft verursacht sie hohe Kosten bei der Neubegründung von Beständen.

Vor allem unter Wasser bedrohen Neobiota die heimische Artenvielfalt. In den großen Flüssen wie Weser und Rhein haben Arten wie Zebramuschel, Großer Höckerflohkrebs oder Asiatische Körbchenmuschel den Bestand heimischer Arten weitgehend verdrängt.

Massenaufkommen der Zebramuschel schädigen auch die Industrie, indem sie Wasserrohrleitungen besiedeln und verstopfen.