Das gemeinsam von Bund Ländern und Kommunen getragene Vorhaben Geodateninfrastruktur Deutschland

Sie müssen hinsichtlich der Inhalte, der kartografischen Darstellung und der geometrischen Genauigkeit aneinander angeglichen werden (Abbildung 8.4-3).

Ein weiteres Hindernis besteht darin, dass sich die Nutzungsbedingungen und Entgelte für GIS-Dienste von Informationsanbieter zu Informationsanbieter unterscheiden.

Das gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen getragene Vorhaben Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) (www.gdi-de.org) soll den Aufbau einer nationalen Geodateninfrastruktur vorantreiben. Neben der Erprobung und Weiterentwicklung technischer Konzepte steht dabei insbesondere die Harmonisierung von Daten und Nutzungsbedingungen im Vordergrund.

Im Rahmen des GDI-DE-Modellprojekts „Schutzgebiete" (www.geoportal.bund.de) hat die Umweltverwaltung Nordrhein-Westfalen die Harmonisierung von Geodaten zusammen mit dem Bund und anderen Bundesländern praktisch erprobt. Damit konnten zum ersten Mal ausgewählte Naturschutzdaten aus verschiedenen Bundesländern flächendeckend und in einheitlicher Form dargestellt werden. Hierzu war jedoch eine Reihe technischer und organisatorischer Probleme zu lösen. Außerdem wurde die Erkenntnis gewonnen, dass eine durchgreifende Harmonisierung nur durch eine aufwendige Überarbeitung bestehender Umweltinformationen erreichbar ist.

INSPIRE

Die am 25. April 2007 in Kraft getretene INSPIRERichtlinie hat das Ziel, eine europäische Geodateninfrastruktur aufzubauen. Durch INSPIRE sollen harmonisierte Geoinformationen einfach und zu einheitlichen Rahmenbedingungen für Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und die Öffentlichkeit verfügbar gemacht werden.

Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, gehen die technischen und fachlichen Planungen für INSPIRE erheblich weiter als die Konzepte bisheriger Geodateninfrastrukturprojekte.

Die bisher in Geodateninfrastrukturen verwendeten Softwareschnittstellen werden erweitert. INSPIRE wird für die Nutzung von Geoinformationen erheblich mehr Funktionalität als bestehende Geodateninfrastrukturen bereitstellen.

Umweltinformationssysteme 8.4

Abbildung 8.4-3: Harmonisierungsdefizite bei Umweltdaten an Landesgrenzen ­ erkennbar an der Überlappung von Geometrien Abbildung 8.4-4: INSPIRE-Architektur (Quelle: EU-Kommission, 2009)

8 Nachhaltige Entwicklung

Mit INSPIRE wird die Grundlage geschaffen, wirksame und durchgängige Zugangskontroll- und Abrechnungssysteme in Geodateninfrastrukturen zu realisieren. Dies bildet die Voraussetzung für die sichere Übertragung sensibler Daten zwischen Behörden oder für die Abrechnung im Fall einer kommerziellen Nutzung von Daten der Verwaltung.

INSPIRE macht einheitliche und detaillierte Vorgaben für die Daten, die von den Mitgliedstaaten bereitzustellen sind. Dadurch wird von vornherein eine europaweite Datenharmonisierung durchgesetzt.

Die INSPIRE-Richtlinie führt in ihren Anhängen I bis III insgesamt 34 Themenfelder auf, zu denen die Mitgliedstaaten Daten bereitstellen müssen. Die fachlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Landesvermessung und Umwelt. Darüber hinaus sind u. a. die Themen Geologie, Gesundheit, Verkehr und Energie angesprochen. Zusätzlich verlangt die INSPIRE-Richtlinie die Beschreibung der Geodaten durch sogenannte Metainformationen, vergleichbar mit den Katalogeinträgen einer Bibliothek.

Die informationstechnische Infrastruktur sowie die konkreten Einzelheiten über die fachlichen Inhalte der INSPIRE-Themen werden zurzeit von EU-Expertengremien in Durchführungsbestimmungen festgelegt.

Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung mit Geodateninfrastrukturen wirken Spezialisten aus der Landesverwaltung sowie von in Nordrhein-Westfalen ansässigen Softwareunternehmen in diesen Gremien mit (vgl. Abbildung 8.4-4 und Tabelle 8.4-1).

Der Aufbau von INSPIRE betrifft die Behörden des Bundes, der Länder sowie die Kommunen. Da mit INSPIRE ein durchgängiges Informationsnetzwerk geschaffen werden soll, ist eine genaue Abstimmung aller Beteiligten in Deutschland notwendig.

Dies betrifft zunächst die Rechtsgrundlagen. Bei der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in nationales Recht wurde darauf geachtet, dass die auf Bundes- und Landesebene zu schaffenden gesetzlichen Regelungen ab 2010: Dokumentation von Metainformationen ab 2011: Bereitstellung von Informationen zu geografischen Namen, Adressen, Verkehrs- und Gewässernetz, Grundstücken und Schutzgebieten ab 2014: Bereitstellung weiterer Daten zu den Themenbereichen Umwelt, Geologie, Landbedeckung, Gesundheit, Landwirtschaft, Naturschutz, Wirtschaft und Meteorologie 2019: Abschluss Tabelle 8.4-1: Zeitplan für die Realisierung von INSPIRE im Einklang stehen. Dies gilt entsprechend für das Geodateninfrastrukturgesetz Nordrhein-Westfalen, das am 28. Februar 2009 in Kraft getreten ist.

Für die technische Umsetzung von INSPIRE ist eine wirksame fachliche und technische Koordination auf Bundes- und Landesebene notwendig. Auf nationaler Ebene werden diese Maßnahmen durch das „Vorhaben Geodateninfrastruktur Deutschland" koordiniert.

In der Landesverwaltung arbeiten die von INSPIRE betroffenen Ressorts in dem Projekt „INSPIRE-Umsetzung in NRW" eng miteinander zusammen. Ein Schwerpunkt dieses Vorhabens ist die Realisierung zentraler informationstechnischer Komponenten, wie z. B. Metainformationssysteme, Zugangskontroll- und Abrechnungssysteme sowie die GIS-Dienste.

Der zweite Schwerpunkt dieses Vorhabens ist die Bereitstellung der von der INSPIRE-Richtlinie geforderten Geodaten. Zurzeit liegen die Spezifikationen für die INSPIRE-Themen gemäß Anhang I der Richtlinie vor. Danach wird die Umweltverwaltung Daten aus den Fachbereichen Wasserwirtschaft und Naturschutz in INSPIRE-kompatibler Form liefern müssen. Dazu müssen Datenbestände der Umweltverwaltung überarbeitet und ergänzt werden.

Mit INSPIRE hat die Europäische Union ein äußerst ambitioniertes Vorhaben begonnen. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder haben jedoch mit der Geodateninfrastruktur Deutschland eine geeignete Organisationsform, um die notwendigen Umsetzungsschritte national koordinieren zu können.

Fazit und Ausblick

Die Erweiterung und Verbesserung des Internetangebots für Umweltinformationen sowie die Realisierung des Datenverbundsystems INSPIRE sind die fachübergreifenden Schwerpunktvorhaben für Umweltinformationssysteme der Landesverwaltung in den nächsten Jahren.

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz koordiniert diese Vorhaben in seinem Projekt „Rahmenkonzept Umweltinformationssysteme". Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem nachgeordneten Bereich sowie den anderen Ressorts der Landesverwaltung.

Mit INSPIRE werden Geodateninfrastrukturen einen Leistungs- und Qualitätsschub erhalten. Wichtige Geoinformationen des Umweltbereichs werden in den Mitgliedstaaten der EU in einheitlicher Form zur Verfügung stehen. Sensible Geoinformationen können sicher zwischen berechtigten Nutzern ausgetauscht werden. Abrechnungssysteme erleichtern die kommerzielle Verwendung behördlicher Geoinformationen.

Die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen hat bereits frühzeitig mit dem Aufbau einer regionalen Geodateninfrastruktur begonnen und umfangreiche Erfahrungen gesammelt. Daher wurden auch Mitarbeiter der Landesverwaltung in die INSPIRE-Expertengremien der EUKommission berufen.

Die vorhandene Erfahrung sowie die engagierte Zusammenarbeit aller Beteiligten im Vorhaben INSPIREUmsetzung in NRW gewährleisten, dass Nordrhein Westfalen seinen Beitrag zu INSPIRE fristgerecht und wirtschaftlich leisten wird.

Die bessere Verfügbarkeit und die Harmonisierung von Geoinformationen erleichtern auch die Realisierung attraktiver und verständlicher Informationsangebote für die Öffentlichkeit.

Damit wird INSPIRE sowohl den Bürgern, der Wissenschaft und der Wirtschaft als auch den Verwaltungen nutzen.