Bei der Überwachung der Fließgewässer ist die biologische Gewässergüte ein Leitparameter für die Beschaffenheit des Gewässers

Umweltindikatoren

Die „biologische Gewässergüte" (Saprobienindex) lässt vor allem die Beeinträchtigung der Gewässer durch biologisch leicht abbaubare Stoffe und die sich daraus ergebenden Defizite des Sauerstoffhaushalts erkennen.

Bei der Überwachung der Fließgewässer ist die biologische Gewässergüte ein Leitparameter für die Beschaffenheit des Gewässers. Mit der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie wird die biologische Gewässergüte künftig in modifizierter Form als Teil eines umfassenden ökologischen Bewertungssystems erhoben.

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie strebt im Grundsatz die Erreichung des „guten ökologischen Zustands" bzw. des „guten ökologischen Potenzials" als Sanierungsziel für alle Gewässer gegebenenfalls unter Fristverlängerung bis 2027 an.

Die Voraussetzungen für eine Trendanalyse sind nicht gegeben, da die Gewässergüte bisher in einem fünfjährigen Rhythmus ermittelt wurde. Allerdings lässt sich für den Beobachtungszeitraum ab 1990 eine Verbesserung der Gewässergüte erkennen. Von 1990 bis 2004 hat sich der Anteil der Fließstrecke mit der Güteklasse II „mäßig belastet" und Güteklasse I „unbelastet" von 34 Prozent auf 67 Prozent in etwa verdoppelt.

Gewässergüte

Definition:

Die Bewertung der biologischen Gewässergüte basiert im dargestellten Zeitraum von 1990 bis 2004 auf der Bestimmung des Saprobienindex, einer Untersuchung, bei der die im Gewässer vorkommenden Kleinlebewesen (Saprobien) wie z. B. Insektenlarven, Krebse und Egel erfasst werden. Das Vorkommen dieser Arten lässt auf den Grad der Belastung des Gewässers durch abbaubare organische Stoffe schließen. Den Gewässerabschnitten werden Güteklassen von I „unbelastet" bis IV „übermäßig verschmutzt" zugeordnet (Grundlage: Kriterien der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser und Abfall; DIN 38 410).

Für die Berechnung des Indikators werden alle Flüsse in NRW betrachtet, deren Einzugsgebiet größer als 400 km2 ist. Der Indikator gibt den Anteil der Fließstrecke dieser Gewässer an, der der Güteklasse II „mäßig belastet" oder besser zugeordnet ist.

Aufgrund der europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfolgt die Gewässerüberwachung ab 2006 nach neuen und europaweit vergleichbaren Mess- und Bewertungsverfahren (s. Teil II Kap. 5.2).

Allgemein kann festgestellt werden, dass dies in erheblichem Maß durch landwirtschaftliche Aktivitäten, wie z. B. die Viehhaltung und den Einsatz von Stickstoff zu Düngezwecken, erfolgt.

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie schreibt für den Parameter Nitrat im Grundwasser einen Wert von 50 mg/l, der auch dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) entspricht, als Qualitätsnorm verbindlich vor.

Für das EUA-Messnetz, das gegenüber der Europäischen Umweltagentur die allgemeine Grundwassersituation für NRW dokumentiert, zeigt die Trendanalyse für die letzten zehn Jahre einen konstanten Verlauf.

In Gebieten mit verbreitet erhöhten Nitratbelastungen sind auch weiterhin Maßnahmen zur Reduzierung der Nitrateinträge in das Grundwasser notwendig.

Nitrat im Grundwasser

Definition:

Die Nitratkonzentration im Grundwasser wird in Nordrhein-Westfalen an mehr als 1.000 über die Landesfläche verteilten Grundwassermessstellen in regelmäßigen Abständen untersucht. Von diesen zahlreichen Messstellen wurden 77 Grundwassermessstellen ausgewählt und für ein Messnetz zur regelmäßigen Berichterstattung von Konzentrationen chemischer Inhaltsstoffe im Grundwasser an die Europäische Umweltagentur (EUA-Messnetz) festgelegt. Die Folgen dieses Verlusts und der Zerschneidung der verbleibenden Räume sind vielfältig. Bisherige Nutzungsfunktionen wie Landwirtschaft, Erholung, Biotopverbund, Lebensraum vielfältiger, auch gefährdeter Arten sowie Frischluftkorridore gehen verloren oder werden erheblich nachteilig beeinflusst. Darüber hinaus tritt eine nachhaltig negative Veränderung des Landschaftsbildes ein.

Durch den hohen Versiegelungsgrad werden die natürlichen Bodenfunktionen dauerhaft zerstört. Im Zusammenhang damit stehen nachteilige Auswirkungen auf Oberflächen- und Grundwasser. Weitläufige Siedlungsstrukturen lösen außerdem zusätzlichen Verkehr, höheren Energiebedarf und vermehrten Ausstoß von Luftschadstoffen sowie klimawirksamen Stoffen aus.

Die notwendige Begrenzung des Flächenverbrauchs ist mit den berechtigten Interessen von Kommunen nach sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungschancen sowie nach Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten in Einklang zu bringen. Gleichzeitig werfen die demografische Entwicklung und hohe Infrastrukturkosten jedoch zunehmend Zweifel auf, ob immer neue Siedlungsflächen den Kommunen grundsätzlich Vorteile verschaffen. Eine erfolgreiche Flächen- und Siedlungspolitik muss daher verschiedene Interessen ausgleichen und auf einer breiten Informationsgrundlage stehen.

Ziel der Bundesregierung ist es, den Flächenverbrauch bundesweit auf 30 ha/Tag im Jahr 2020 zu reduzieren.

Für Nordrhein-Westfalen ergibt sich damit ein Zielwert von 5 ha/Tag.

Flächenverbrauch

Die Trendanalyse der letzten zehn Jahre belegt einen konstanten Verlauf. Aktuell beträgt der Flächenverbrauch ca. 15 ha/Tag und liegt damit gemessen am Zielwert deutlich zu hoch.

Das Land Nordrhein-Westfalen strebt deshalb freiwillige Vereinbarungen zwischen Land und Kommunen zum Flächenschutz an und ermöglicht mit der „Allianz für die Fläche" einen erfolgreichen Austausch aller Akteure.

Im Zentrum steht dabei ein kommunales Flächen- und Ressourcenmanagement, das den Zugriff auf neue Freiflächen näher am Bedarf hält und die Wiedernutzung frei werdender industrieller Flächen bevorzugt.

Definition:

Der Indikator gibt die durchschnittliche tägliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in NRW an. Sie wird aus der im Rahmen der Landesstatistik jährlich zum Stichtag 31. Dezember ermittelten Siedlungs- und Verkehrsfläche berechnet.

Auf der Grundlage des Agrarstatistikgesetzes melden die Katasterämter der Kreise und kreisfreien Städte jährlich die tatsächliche Flächennutzung gemäß dem Allgemeinen Liegenschaftskataster aufgeteilt nach Nutzungskategorien. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche ergibt sich als Summe der Kategorien „Gebäude- und Freiflächen", „Betriebsflächen (ohne Abbauflächen)", „Erholungsflächen inkl. Grünanlagen", „Straßen, Wege, Plätze und sonstige dem Verkehr dienende Flächen" und „Friedhofsflächen". Abbildung 16-1: Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in NRW 1999 bis 2008