Steuer

(die folgenden Zahlenangaben beziehen sich auf den Haushalt für das Jahr 2004).

Insgesamt waren im Landtag für das Haushaltsjahr 2004 Finanzmittel in Höhe von knapp 1,5 Millionen Euro für die Ausgaben der eingesetzten Enquetekommissionen vorgesehen. Diese Mittel werden unter den innerhalb dieses Haushaltsjahres arbeitenden Enquetekommissionen aufgeteilt.

Darüber hinaus steht dem Vorsitzenden der Enquetekommission jeweils ein Verfiigungsfond in Höhe von 260 Euro pro Jahr für repräsentative Zwecke bereit. Die Summe kann nach Genehmigung durch den Präsidenten einmal jährlich um den gleichen Betrag aufgestockt werden und wird von dem Vorsitzenden selbst verwaltet.

Kostenregelungen für sachverständige l\-fitglieder

Aufwandsentschädigung

Die Sachverständigen der Enquetekommission erhielten für die Arbeit in der Enquetekommission jeweils eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von rund 1.900 Euro pro Quartal.

Reisekostenerstattung

Die Reisekostenerstattung erfolgt gemäß der Behandlung von Sachverständigen in den Fachausschüssen. Die Sachverständigen bekommen für jede Kommissionssitzung nach Antrag auf Reisekostenerstattung die Aufwendungen für die Anreise erstattet (Pkw: 0,27 Euro pro Fahrtkilometer; Bahn, ÖPNV, Taxi: laut Nachweis). Parkgebühren entstehen bei Nutzung der Landtagstiefgarage nicht. Bei Sachverständigen die eine weite Anreise vorzunehmen haben, gilt die Regelung, dass entweder der Flug oder eine Übernachtung bezahlt wird. Entschließen sich Sachverständige für eine Übernachtung, sind sie angehalten, die Unterkunft über die Reisestelle der Landtagsverwaltung zu buchen. Wird dies nicht beachtet, werden lediglich die Übernachtungskosten übernommen, die bei einer Buchung über die Verwaltung des Landtags angefallen wären.

Kostenregelungen für externe Fachreferenten

Die Erstattung der Reisekosten für externe Referenten (Anhörungen, Fachgespräche etc.) wird nach dem gleichen Modus wie für die ordentlichen Mitglieder der Enquetekommission gehandhabt. Darüber hinaus kann eine Aufwandsentschädigung gemäß Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG), Abschnitt 3. angeboten werden.

Kostenregelungen für Forschungsaufträge

Die Honorare für die von der Kommission beauftragten Forschungsaufträge richten sich nach dem im Einzelfall abgeschlossenen Vertrag.

7 Hinweise für die Kommissions-Assistenz

Einer Enquetekommission wird seitens der Landtagsverwaltung personelle Unterstützung als Kommissionsassistenz zur Verfügung gestellt.

Anzahl und Besoldungsstufen der Stellen enthält der Antrag auf Einsetzung der Kommission. In der Vergangenheit standen für die Dauer der Kommissionsarbeiten jeweils zwei wissenschaftliche Kräfte des höheren Dienstes als Kommissions-Assistentinnen sowie eine Sekretariatskraft (Teamassistenz) zur Verfügung. In der 14. Wahlperiode soll die Aufteilung der Kommissions-Assistenz auf eine Kraft des gehobenen und eine des höheren Dienstes erprobt werden.

Aufgaben der Kommissions-Assistenz

Im Folgenden werden stichwortartig die administrativen und wissenschaftlichen Tätigkeiten der Kommissions-Assistenz aufgeführt.

Administrative Betreuung und organisatorische Koordination

· Planung, Vor- und Nachbereitung von Sitzungen, Anhörungen, Tagungen, Arbeitskreisen und Reisen in Absprache mit dem Vorsitzenden,

· Erledigung der Korrespondenz für alle wichtigen Vorgänge (nach Absprache mit der bzw. dem Vorsitzenden oder eigenverantwortlich),

· Akquirierung der Referenten für Fachgespräche, Anhörungen und Expertengespräche,

· Vorbereitung, Moderation und Durchführung der Referentenrunden

· Entwurf des Sprechzettels und der Einladung für die Kommissionssitzungen,

· Auswertung der Sitzungsprotokolle,

· Kontaktaufnahme zu Verbänden, Ministerien, Forschungseinrichtungen und anderen Institutionen zur Informationsbeschaffung,

· Dokumentation des Beratungsstandes in der Kommission,

· Beratung der Enquetekommission in Angelegenheiten der Geschäftsordnung,

· Termin- und Finanzplanung 1m Sinne emer Projektsteuerung (Termin- und Kostenüberwachung),

· Vergabe und Vertragsverhandlungen bei Forschungsaufträgen,

· Betreuung der Gutachter von Forschungsaufträgen und andere Dienstleister.