Subvention

Rahmenbetriebsplanverfahren für das Bergwerk Lippe

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 25.08.2006 sowie nachfolgendem Änderungsbescheid vom 17.10.2006 wurde der Rahmenbetriebsplan für den weiteren untertägigen Abbau von Steinkohle im Bergwerk Lippe von der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, genehmigt. Die Zulassung erfolgte nach sorgfältiger Prüfung der Auswirkungen des Abbauvorhabens sowie der Auswertung von etwa 1.100 Einwendungen, die im Rahmen eines 5­tägigen Erörterungstermins besprochen wurden. Durch die Zulassung erhielt das Bergwerk Lippe mit seinen etwa 2.500 Mitarbeitern Planungssicherheit für den weiteren Abbau von ca. 6 Mio. t Steinkohle bis zur geplanten Stilllegung am 01.01.2010.

Rahmenbetriebsplan für den Tagebau "Am Pellmannssteg" in Wachtendonk

Im Januar 2006 hat die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, den Rahmenbetriebsplan der Kieswerk Wachtendonk GmbH für die Erweiterung des Tagebaus "Am Pellmannssteg" in der Gemeinde Wachtendonk (Kreis Kleve) genehmigt. In dem bergrechtlichen Verfahren wurde eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Kommune, zahlreicher Träger öffentlicher Belange und der interessierten Öffentlichkeit durchgeführt. Die Zulassung konnte zügig innerhalb eines Jahres im Einvernehmen mit den Beteiligten erteilt werden, ist bis zum Jahr 2031 befristet und steckt den Rahmen für die Gewinnung von insgesamt 3,9 Mio. m3 hochwertigen Quarzes und Quarzits ab. Für das Unternehmen bedeutet dies eine langfristige Planungs­ und damit auch Investitionssicherheit. Gleichzeitig werden der Standort und die damit verbundenen Arbeitsplätze bis in das Jahr 2031 gesichert.

Wasserrechtliche Erlaubnis für die Grundwasserregulierung im Bereich des Bergwerks Walsum

Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, hat im Juni 2006 die wasserrechtliche Erlaubnis für Grundwasser regulierende Maßnahmen in der Mommniederung in Voerde erteilt. Vorausgegangen war ein Genehmigungsverfahren auf der Basis des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes NRW mit Beteiligung von 28 Trägern öffentlicher Belange. Des weiteren fanden intensive Informations­ und Abstimmungsgespräche mit den betroffenen Kommunen, Fachbehörden, Naturschutzverbänden und der Bürgerinitiative BIB statt. Der Erlaubnisbescheid gestattet die Errichtung von 13 neuen Polderbrunnen sowie die Erhöhung der abgepumpten Grundwassermenge und die Einleitung in den Rhein. Durch den Bau und Betrieb der Polderbrunnen wird sichergestellt, dass bei Hochwasserführung des Rheins aufsteigendes Grundwasser keine Überflutungen in der Mommniederung verursacht. Damit wird der ordnungsgemäße Betrieb des Wasserwerkes Löhnen für die Trinkwasserversorgung der Stadt Dinslaken bis zur Fertigstellung einer Wasseraufbereitungsanlage gesichert.

Im Berichtsjahr wurden bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, über 40 Rahmenbetriebspläne von Unternehmen aus dem Steine und Erden Bereich eingereicht. Zur Sicherstellung einer sachgerechten Bearbeitung der Verfahren wurde im August 2006 eine besondere Projektgruppe in der Abteilung Bergbau und Energie in NRW eingerichtet.

Scopingverfahren für das geplante Bergwerk "Donar"

Für das von der Deutschen Steinkohle AG geplante neue Bergwerk Donar, das etwa ab dem Jahre 2015 im Planungsraum zwischen Hamm­Bockum­Hövel, Ascheberg­Herbern, Drensteinfurt und Walstedde den Abbau aufnehmen soll, sind im Oktober 2006 die Abstimmungen über die zu erstellenden Umweltgutachten erfolgt. Das geplante Bergwerk mit dem modernsten Stand der Technik soll der heimischen Versorgung mit Kokskohle dienen und durch private Investoren subventionsfrei betrieben werden. Der neue Förderstandort ist in Hamm geplant. Auf dem gemeinsamen Scopingtermin der Bezirksregierungen Münster und Arnsberg unter Federführung der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, wurden Art, Inhalt und Umfang der Untersuchungen für die erforderlichen Umweltprüfungen unter Einbeziehung der betroffenen Kommunen, Fachbehörden und weiterer Stellen mit dem Vorhabensträger erörtert. Die Umweltgutachten stellen eine wesentliche Grundlage für die späteren regionalplanerischen Genehmigungsverfahren in den Regierungsbezirken Münster und Arnsberg sowie für die später durchzuführenden bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren dar. Damit besitzen der Vorhabensträger bzw. die von ihm beauftragten Gutachter­/innen nun Klarheit über die durchzuführenden Umweltstudien, deren Fertigstellung nun von den Bezirksplanungsbehörden sowie der Bergbehörde bis zur Einleitung der eigentlichen Genehmigungsverfahren zunächst abzuwarten ist.

Wiedernutzbarmachung der Tagesoberfläche Bergbauliche Altlasten und altlastverdächtige Flächen

Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, ist gemäß den Vorschriften des Landesbodenschutzgesetzes für das Land Nordrhein­Westfalen (LbodSchG NRW) verpflichtet, Erhebungen zu bergbaulich bedingten Altlasten und altlastverdächtigen Flächen durchzuführen, die ermittelten "Daten, Tatsachen und Erkenntnisse" zur Erforschung und Abwehr von Gefahren und zur Feststellung von Ordnungspflichtigen aufzubereiten und zu erfassen.

In dem hierfür erstellten Bergbau­Altlast­Verdachtsflächen­Kataster (BAV­Kat) sind zur Zeit rund 1.900 bergbauliche Verdachtsflächen verzeichnet. Die erfassten Daten zur Art und zur verwaltungsrechtlichen Zuordnung der Verdachtsflächen werden in einer Excel­Datei und einer Access­Datenbank geführt. Außerdem bestehen ­ neben der analogen Aktenführung zu allen Verdachtsbereichen ­ bereits zu über 600 (2005: 500) Verdachtsflächen digitale Dokumente mit detaillierten Informationen.

Neben weiteren Unterlagenrecherchen zur Vervollständigung des Katasters werden die Unterlagen zu den verzeichneten Verdachtsflächen so aufbereitet, dass zunächst Katasterabgleiche mit den jeweiligen Kreisordnungsbehörden durchgeführt werden können. Hierbei soll neben einer konkreten Festlegung der Verdachtsflächen mit den jeweils erforderlichen Angaben insbesondere abgeklärt werden, in welchen Fällen weitere detaillierte Prüfungen durch die Bergbehörde erforderlich sind. Im Jahr 2006 wurde mit dem Kreis Recklinghausen ein entsprechender Abgleich weitgehend durchgeführt, mit dem Kreis Steinfurt, dem Rheinisch­Bergischen­Kreis und der kreisfreien Stadt Bochum wurden die für den Abgleich erforderlichen Gespräche aufgenommen.

Im Rahmen der Beteiligung der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, bei Planungsverfahren anderer Behörden, insbesondere der Bauleitplanung, sowie auch bei Bauanfragen wurden zudem im Berichtsjahr rund 250

(2005: 300) Planungsflächen hinsichtlich bergbaulich bedingter, altlastverdächtiger Flächen überprüft und erforderlichenfalls Stellungnahmen abgegeben.

Wiedernutzbarmachung im Steinkohlenbergbau

Zur Wiedernutzbarmachung stillgelegter Betriebsflächen des Steinkohlenbergbaus wurden von den Bergämtern im Berichtsjahr mehr als 100 Abschlussbetriebsplanverfahren geführt. Nachfolgend wird über ausgewählte Beispiele berichtet:

Im Mai 2006 wurde auf der weißen Seite der Kokerei Zollverein in Essen (Bergamtsbezirk Gelsenkirchen) mit dem Rückbau von Gebäuden sowie technischen Anlagen und Einrichtungen begonnen. Grundlage für den Rückbau ist ein vom Bergamt Gelsenkirchen zugelassener Betriebsplan, in dem auch die Dekontamination derjenigen Gebäude und Anlagen geregelt wird, für die eine Folgenutzung als "Weltkulturerbe" vorgesehen ist. Darüber hinaus wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf eine entsprechende denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW erteilt. Die Abbruch­ und Rückbauarbeiten dauern an. Im Anschluss daran soll die Sanierung des Bodens erfolgen.

Auf der im Abschlussbetriebsplanverfahren stehenden Betriebsfläche Hafen Rheinpreussen (Bergamtsbezirk Moers) wurde von der Stadt Duisburg eine Feuerwehrwache errichtet. Der Gebäudekomplex stellt mit der einhergehenden Versiegelung der Oberfläche eine Sicherung im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes dar und erfüllt gleichzeitig eine Auflage des Abschlussbetriebsplans zur Gefahrenbeseitigung und Wiedernutzbarmachung der Oberfläche. Die Bergaufsicht endete nach Fertigstellung des Rohbaus im November 2006.

Für die ersten beiden Teilflächen der Schachtanlage Walsum 1/2 in Duisburg (Bergamtsbezirk Moers) endete die Bergaufsicht nach vorheriger Gefährdungsabschätzung und Rückbaumaßnahmen im Dezember 2006. Die größere Teilfläche wird noch vor Rückbau der Schachtanlage (Betriebseinstellung für das Bergwerk Walsum am 30.06.2008) als Montagefläche für die Erweiterung des benachbarten Steag­Kraftwerkes benötigt.

Auf dem Gelände der ehemaligen Schachtanlage Ewald 1/2/7 in Herten (Bergamtsbezirk Recklinghausen) werden auf der Grundlage eines vom Bergamt Recklinghausen zugelassenen Sanierungsplans umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Fläche wird für eine gewerbliche Nutzung aufbereitet. Nach erfolgreicher Sanierung endete im November 2006 die Bergaufsicht über mehrere Teilflächen mit einer Gesamtgröße von etwa 25,5 ha. Die Einrichtungen und Maßnahmen zur Überwachung des Grundwassers sind zunächst unter Bergaufsicht verblieben.

Bei Schließung des Förderstandortes Haus Aden 1/2 in Bergkamen (Bergamtsbezirk Kamen) im Jahr 2000 beschlossen die Stadt Bergkamen und die RAG AG Essen, den Standort mit rund 54 ha Fläche (Bild 11) möglichst schnell und gemeinschaftlich zu entwickeln.

Der Abbruch des gesamten Förderstandortes wurde im Sommer 2006 bis auf Restarbeiten abgeschlossen. Bei der Planung der Folgenutzung sind eine Anzahl von bergbaulichen Restriktionen durch den verbleibenden Schachtbetrieb zu beachten (Grubenwasserleitungen, Kanäle und Elektroleitungen).

Im Mai 2006 wurde von der Stadt Bergkamen und der Montan­Grundstücksgesellschaft mbH die Projektgesellschaft Haus Aden mbH gegründet.

Schwerpunkt der ersten Planungsphase bis Ende September 2007 ist die städtebauliche Rahmenplanung zur Entwicklung der Wasserstadt Haus Aden sowie die Landschaftsplanung. Hier soll das Thema Wasser als wichtiger Impuls für die städtebauliche und wirtschaftliche Erneuerung des Standortes herausgearbeitet werden.

Wiedernutzbarmachung im Braunkohlenbergbau

Der plangenehmigte Ausbau der Hauptgräben als Gewässer im Zusammenhang mit der Wiedernutzbarmachung und Oberflächenentwässerung des ausgekohlten Tagebaus Frechen (Bergamtsbezirk Düren) wurde im Berichtszeitraum abgeschlossen.

Mit Umsetzung des Abschlussbetriebsplans konnte somit für den ersten Tieftagebau des Rheinischen Reviers nach ca. fünf Jahrzehnten Betriebszeit die Bergaufsicht beendet werden.

Schutz der Oberfläche Schutz gegen Einwirkungen des Untertagebergbaus

Im Berichtsjahr wurden 13 (2005: 12) Sonderbetriebspläne und 6 (2005: 5) Sonderbetriebsplanänderungen bearbeitet, wobei vier Änderungen einer erneuten Beteiligung von Oberflächeneigentümern bedurften. Die markscheiderische und bergschadenstechnische Bearbeitung erfolgte bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW. Die Bearbeitung umfasste insgesamt 28 (2005: 24) Abbaubetriebe, die von den zuständigen Bergämtern zuzulassen waren. In den v. g.

Verfahren wurden unter Berücksichtigung der materiell­rechtlichen Maßgaben der Umsetzungshinweise bis zum Jahresende Bild 11: Das Gelände der ehemaligen Schachtanlage Haus Aden 1/2