Feuerwehr

262) Oberflächeneigentümern, deren Eigentum im Bereich der bergbaulichen Einwirkungen lagen und die Einwendungen erhoben haben, geprüft und daraus der Kreis der potenziell von Schäden von einigem Gewicht betroffenen Oberflächeneigentümer abschließend ermittelt.

Vor dem Hintergrund des Schutz des privaten Grundeigentums wurden dann die Objekte von 176 (108) potenziell betroffenen Oberflächeneigentümern hinsichtlich der zukünftig zu erwartenden Abbaueinwirkungen bergschadenstechnisch beurteilt. Als Ergebnis dieser Beurteilungen wurden in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Bergämtern Nebenbestimmungen, wie z. B. die bauliche Sicherung von Gebäuden und die Beschränkung von Abbaugeschwindigkeiten, angeordnet.

Nach Anlaufen der Abbaubetriebe wurden die kritischen Unstetigkeitsbereiche und Bergschadensobjekte an der Tagesoberfläche regelmäßig mit Vertretern der Bergämter befahren, um bei ggf. drohenden Totalschäden infolge aktueller Einwirkungen rechtzeitig entsprechende bergbehördliche Maßnahmen in Form von nachträglichen Nebenbestimmungen gemäß § 56 Abs. 1 BBergG einleiten zu können.

Abwehr von Gefahren aus verlassenen Grubenbauen

Die Zuständigkeit für Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus verlassenen Grubenbauen, die nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen, ist in Nordrhein­Westfalen gemäß § 48 Abs. 4 Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) den Bergbehörden zugewiesen. Unter Grubenbauen versteht man in Anlehnung an § 47 BBergG unter Tage errichtete Baue. Die Zuständigkeit nach § 48 Abs. 4 OBG NRW und damit die Anwendbarkeit des Allgemeinen Ordnungsgesetzes knüpft an das Ende der Bergaufsicht an.

Präventivprogramm der Landesregierung Nordrhein­Westfalen

Im Zusammenhang mit den bergbaubedingten Tagesbrüchen von Bochum­Höntrop Anfang des Jahres 2000 ist von breiten Kreisen der Bevölkerung die Frage gestellt worden, ob auch an anderen Stellen in Gebieten mit altem, oberflächennahen Abbau mit ähnlichen Ereignissen zu rechnen sei. Diese Fragestellung ist prinzipiell dahingehend zu beantworten, dass im südlichen Ruhrgebiet weitere Schadensfälle vom Ausmaß der Höntroper Tagesbrüche grundsätzlich nicht auszuschließen sind.

Die Landesregierung hat aus dem genannten Anlass ein mehrjähriges Präventivprogramm zur Erkundung und Sicherung von Gefahrenbereichen des Altbergbaus initiiert, das die Bergbehörde seit dem Jahr 2000 umsetzt. Das Programm umfasst die gezielte Auswertung eigener Unterlagen und Datenbestände Dritter, die Erkundung vor Ort und auch erforderlichenfalls die vorsorgliche Sicherung erkannter Problembereiche und soll im Wesentlichen durch die Vergabe von Gutachten umgesetzt werden.

Dabei wurde ausgehend von der unmittelbaren Umgebung der damaligen Schadensereignisse der Stadtteil Höntrop untersucht.

Andere altbergbaulich geprägte Regionen des Landes ­ wie etwa der Erzbergbau im Siegerland ­ werden mit einbezogen.

Das Präventivprogramm läuft seit dem Jahr 2000. Hierfür sowie für weitere Untersuchung­ und Sicherungsmaßnahmen nach § 48 Abs. 4 OBG NRW sind im Jahr 2006 insgesamt rund 9 Mio. verausgabt worden.

Besondere Tagesbrüche und sonstige bergbauliche Einwirkungen Sicherung des Förderschachtes der ehemaligen Eisenerzgrube Hirschfeld in Warstein

Die im Jahre 2004 vom Bergamt Kamen veranlasste Untersuchung des 48 m tiefen Förderschachtes der ehemaligen Eisenerzgrube Hirschfeld ergab, dass der Schacht zwar verfüllt war, jedoch keine Schachtabdeckung besaß. Da der Schacht auf dem Spielgelände eines Kindergartens in Warstein liegt, konnte eine Gefahr für spielende Kinder durch Abgehen der Füllsäule nicht ausgeschlossen werden.

Ein Ordnungspflichtiger, der für die Sicherung des Schachtes hätte herangezogen können, ist nicht mehr vorhanden. Das Bergamt Kamen hat daher die Sicherungsmaßnahmen in Höhe von rund 116.000,­ im Rahmen des Präventivprogramms der Landesregierung Nordrhein­Westfalen veranlasst.

Nach der Auswertung der im Rahmen der Ausschreibung eingegangenen Angebote erhielt das Sicherungsverfahren "Verdichten und Verspannen eines Füllsäulenabschnitts mit baustoffgefüllten Gewebeschläuchen" den Zuschlag. Die Lagesicherung der Schachtfüllsäule bei diesem Verfahren erfolgt durch verschiedene bodenmechanische und injektionstechnische Effekte, die im Wesentlichen auf eine Verdichtung und Verspannung eines Füllsäulenabschnitts mit hochfesten Gewebeschläuchen und anschließender Verpressung des Abschnitts beruhen. Die Untersuchung des Füllsäulenmaterials hat zuvor ergeben, dass sich dieses Material auf Grund seiner Materialeigenschaften für eine Verdichtung eignet.

Die Gewebeschläuche sind an den Verpressrohren fest montiert (Bild 12). Mehrere mit Gewebeschläuchen versehene Verpressrohre werden zu einem Sicherungselement verschraubt und anschließend mit einem hydraulisch abbindenden Baustoff druckhaft befüllt. Durch die Gewebestruktur wird das überschüssige Wasser nach außen abgeführt. Das eingefüllte Material bildet ein frühtragendes Element, das volumenkonstant ist. Der Gewebeschlauch ist flexibel und passt sich bei der Verfüllung seiner Umgebung an, so dass er frühzeitig einen Kraft­ und Formschluss zulässt. Die Gewebeschläuche können je nach Gebrauch in Durchmessern von bis zu mehreren Metern hergestellt werden.

Bei der Sicherung des Förderschachtes kamen zwei Sicherungselemente mit speziell für diesen Anwendungsfall dimensionierten Gewebeschläuchen mit einem Durchmesser von 1,0 m, die sich aufgrund ihrer Elastizität bis auf 1,2 m ausdehnen können, zum Einsatz. Die Sicherungselemente wurden über zuvor hergestellte Bohrungen in einer Tiefe zwischen 5 bis 15 m unter Oberkante Felslinie eingebaut. Über die Verfüllung der Gewebeschläuche wird eine Verdichtung der zwischen dem Schlauch und der Schachtwandung anstehenden Materialien erreicht. Um ein eventuell späteres Abwandern des verdichteten Füllsäulenmaterials zu verhindern bzw. eine dauerhafte, druckhafte Verspannung dieses Bereiches zu erzielen, wurde der verdichtete Füllsäulenabschnitt nachverpresst. Als zusätzliche Sicherung wurden abschließend Kleinverpresspfähle durch den hergestellten Injektionskörper im standfesten Gebirge abgesetzt. Das beschriebene Sicherungsverfahren stellt eine kostengünstige Variante gegenüber der Verpressung der gesamten Verfüllsäule dar.

Tagesbruch in der Stornefranzstraße vor den Häusern 43 ­ 47 in Essen

In der Nacht zum 30.10.2006 fiel vor den Häusern 43 ­ 47 in der Stornefranzstraße in Essen (Bergamtsbezirk Gelsenkirchen) ein Tagesbruch. Dieser hatte zur Folge, dass die Bodenplatte unter den Häusern absackte und die Vorderfront an den drei Häusern riss (Bild 13). Die Straße wurde von der Feuerwehr gesperrt, die drei Häuser evakuiert. Die Auswertung der bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, vorliegenden Unterlagen ergab, dass im Bereich der Schadensstelle ein Stollen der Zeche Wasserschneppe etwa 20 m unterhalb der Tagesoberfläche verläuft. Der Stollen wurde im Flöz Präsident (Zechenbezeichnung Wasserschneppe) aufgefahren, welches nahezu seiger mit ca. 90 gon in nordwestlicher Richtung einfällt und anhand der hiesigen Unterlagen oberhalb der Stollensohle nicht abgebaut wurde. Nach dem Grubenbild der Zeche Wasserschneppe steht oberhalb der Stollensohle ein sandiges Deckgebirge an, welches im Bereich der Schadensstelle eine Mächtigkeit von etwa 10 m besitzt.

An derselben Stelle war bereits am 11.02.1957 ein Tagesbruch gefallen, der mit 100 m3 Bergematerial verfüllt wurde. Das Haus Nr. 45 wurde damals als Folge des Tagesbruchs mit einem schweren Betonträger unterfangen. Als Sofortmaßnahme veranlasste das Bergamt Gelsenkirchen die Verfüllung des Tagesbruches.

Bild 12: An den Verpressrohren montierte Gewebeschläuche

Anschließend erfolgte die Erkundung des gefährdeten Bereiches durch Bohrungen. Nach den Bohrergebnissen muss davon ausgegangen werden, dass der Tagesbruch durch Entzug von Bodenmaterial in Teufenlagen bis 20 m ausgelöst wurde. Bei dem Bodenmaterial handelte es sich vermutlich um einen Großteil der Füllung des im Jahr 1957 im gleichen Bereich gefallenen Tagesbruchs, der aus rund 100 m3 ungebundenem Bergematerial der Zeche Carl Funke bestand. Des Weiteren zeigten die Erkundungsbohrungen im Gegensatz zur grubenbildlichen Darstellung, dass das Flöz Präsident im Untersuchungsbereich ausgekohlt bzw. leer gelaufen war. Da die Bohrergebnisse keine eindeutigen Aufschlüsse für die Ermittlung eines Ordnungspflichtigen ergaben, wurden die Sicherungskosten in Höhe von rund 200.000,­ vom Land NRW übernommen.

Wegen der nicht eindeutigen Untersuchungsergebnisse wurde seitens der Bergwerkseigentümerin, der Deutsche Steinkohle AG (DSK), die Verantwortung für die Verursachung des Tagesbruches abgelehnt. Aufgrund der Bergschadensregulierung der Zeche Carl Funke im Jahre 1957 sowie weiterer Regulierungen in den Jahren 1967 und 1973 sah sich die DSK jedoch in der Verantwortung, als Feldeseigentümer, die Gebäudeschädenregulierung zu übernehmen.

Tagesbruch in Hattingen

In Hattingen (Bergamtsbezirk Recklinghausen) wurde auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche ein Tagesbruch festgestellt (Bild 14). Der Tagesbruch hatte einen sichtbaren Querschnitt an der Tagesoberfläche von ca. 3 m, die Teufe betrug mehr als 10 m und konnte nicht genau ermittelt werden. Auf Veranlassung des Feldeseigentümers wurde der Tagesbruch mit Bauzaunelementen gesichert. Aufgrund der in der Örtlichkeit zum Zeitpunkt der Ortsbefahrung gemachten Feststellungen sowie der Einmessung und Auswertung der Grubenbilder wurde der Tagesbruch zur Abwehr der gegenwärtigen Gefahr auf Anordnung des Bergamtes im Sofortvollzug gem. § 55 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW mit Beton verfüllt. Der Tagesbruch ereignete sich über dem Förderabhauen in Flöz Hauptflöz der ehemaligen Kleinzeche "Krüger". Nach Grubenbild beträgt die Endteufe (flache Länge) 105 m. Die Kosten für die Verfüllung des Tagesbruches wurden dem Land NRW vom Eigentümer des Bergwerksfeldes erstattet.

Tagesbruch in Iserlohn

Am 05.09.2006 wurde dem Bergamt Recklinghausen ein Tagesbruch im Bereich der Westfalenstraße 71 in Iserlohn gemeldet.

Der Tagesbruch war unmittelbar neben einem Haus gefallen. Sein Durchmesser betrug rund 5 m und seine Teufe rund 1 m. Nach Auskunft des Bauleiters waren im Bereich des Tagesbruches schon mehrfach Bodenbewegungen aufgetreten. Die Baustelle wurde daher auf Veranlassung des Bergamtes stillgelegt. Die Auswertung der risslichen Unterlagen ergab, dass der Tagesbruch durch einen ca. 70 m tiefen Schacht eines ehemaligen Galmeibergwerk verursacht worden ist.

Die Sicherung des Schachtes wurde vom Bergamt zu Lasten des Landes NRW veranlasst. Das Verfahren hinsichtlich der Erstattung der Sicherungskosten in Höhe von 260.000,­ durch einen Ordnungspflichtigen ist noch nicht abgeschlossen.