Grundschule
Sicherung der Grundschule Wilhelmstein in Würselen
Eine im Jahr 2004 im Auftrag des Bergamtes Düren erarbeitete Stellungnahme zu den bergbaulich geotechnischen Verhältnissen und zur Standsicherheit der Geländeoberfläche Bearbeitungsblock 2 "Untersuchungsbereich Würselen" ergab, dass im unmittelbaren Bereich der Grundschule Wilhelmstein in Würselen drei alte Schächte und tagesnaher Abbau vorhanden sind.
Die durchgeführten Untersuchungsbohrungen ergaben, dass die drei dort bekannten Schächte nicht oder nicht nach dem heutigen Stand der Technik gesichert waren. Ferner wurden Hohlräume im tagesnahen Bereich des Flözes Hüls aufgefunden.
Die durch die verlassenen Grubenbaue gefährdeten Flächen werden von der Grundschule als Pausenhof genutzt. Dies veranlasste das Bergamt Düren, die Tagesöffnungen und die abgebauten Flözbereiche auf dem Grundschulgelände nach dem heutigen Stand der Technik zu sichern. Die Kosten in Höhe von rund 336.000, wurden vom Land NRW übernommen, da ein Ordnungspflichtiger nicht mehr vorhanden ist.
Wasserwirtschaft Steinkohle
Die Genehmigungen für die bergbaulichen Gewässerbenutzungen werden auf Grundlage der §§ 7 und 14 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, erteilt. Die erlaubnispflichtigen bergbaulichen Gewässerbenutzungen unterlagen weiterhin der Überprüfung durch die mit der Wahrnehmung der Gewässeraufsicht betrauten Bergämter.
Die gehobene Grubenwassermenge aus dem Steinkohlenbergbau in NordrheinWestfalen betrug im Jahr 2006 ca. 96,3 Mio. m3.
Die im Münsterland auf dem Ibbenbürener Horst fördernde DSK Anthrazit Ibbenbüren GmbH hatte hieran einen Anteil von ca. 15,4 Mio. m3. Von den Wasserhaltungen der Deutsche Steinkohle AG wurde im Ruhrrevier eine Grubenwassermenge von insgesamt 80,9 Mio. m3 gefördert und über die Emscher, die Lippe und die Ruhr in den Rhein eingeleitet. Die Entwicklung der aus dem Ruhrrevier eingeleiteten Grubenwassermengen von 1995 2006 zeigt das Diagramm 14. Durch diese Einleitungen wurde eine Chloridfracht, soweit es sich um Einzeleinleitungen mit mehr als 1 kg/s handelt, von etwa 20 kg/s in den Rhein eingetragen.
Grubenwasser wird im Ruhrgebiet sowohl auf den Bergwerken als auch auf den Zentralen Wasserhaltungen gehoben. Dabei wird das Grubenwasser entweder über Druckrohrleitungen oder untergeordnet noch über Nebengewässer in die Hauptvorfluter Ruhr, Emscher oder Lippe sowie in den Rhein eingeleitet. Insgesamt wurden von den Bergwerken 21,3 Mio. m3 Grubenwasser gehoben, die Zentralen Wasserhaltungen förderten 59,6 Mio. m3.
Die Grubenwassermenge (gerundet) verteilt sich auf die einzelnen Einzugsgebiete wie folgt: Ruhr: 33,1 Mio. m3/a Emscher: 20,8 Mio. m3/a Lippe: 17,9 Mio. m3/a Rhein: 9,1 Mio. m3/a Bild 15: Bohrarbeiten an der Grundschule Wilhelmstein in Würselen
Grubenwasseranstieg im Aachener Steinkohlenrevier
Im Berichtsjahr hat das Bergamt Düren die von der EBV GmbH eingereichte 5. Ergänzung zum Abschlussbetriebsplan für die temporäre Wiederaufnahme der Wasserhaltung im VonGoerschenSchacht als Pumpversuchsphase zugelassen. Im Weiteren beinhaltet die 5. Ergänzung den endgültigen Ausbau einer der drei baugleichen TauchmotorKreiselpumpen mit einer installierten Förderleistung von je 7,5 m3/min. Die dritte Pumpe wird einschließlich des dafür erforderlichen Zubehörs (Steigleitung, Steuerungskabel, etc.) vorgehalten, um bei Ausfall einer Pumpe eine Ersatzpumpe einsetzen zu können.
Nach Angabe des Fachgutachters ist bereits die Pumpenkapazität einer Pumpe ausreichend hoch, um den derzeitigen Wasserzulauf zum VonGoerschenSchacht zu beherrschen. Die zweite eingebaute Pumpe wird wie bisher als Reserve betriebsbereit vorgehalten.
Braunkohle Bohrtätigkeit
Im Jahr 2006 war, verglichen mit den Vorjahren, ein weiterer Rückgang der Bohraktivitäten im Rheinischen Braunkohlenbergbau zu verzeichnen. Die Gesamtzahl der Bohrungen betrug dabei 306 Stück (Vorjahr: 373 Stück), wobei die Summe der Bohrmeter auf 55.585 m sank. (siehe auch Anlage B 6). Tagebauentwässerung im Rheinischen Braunkohlenrevier
Im Berichtsjahr 2006 wurden zur Entwässerung der Tagebaue im Rheinischen Braunkohlenrevier ca. 1.500 Brunnen betrieben.
Angaben über neue Brunnen und Grundwassermessstellen enthält die Anlage B 6.
Der Rheinische Braunkohlenbergbau förderte im Jahr 2006
547,4 Mio. m3 Grundwasser. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Fördermenge damit um etwa 5,6 Mio. m3 ab. Von den geförderten Wassermengen wurden ca. 54 % wasserwirtschaftlich genutzt. Weitere Einzelheiten vermitteln auch die Darstellungen in Diagramm 15 sowie die Anlage 49. die Abminderung der Auswirkungen der Sümpfungsmaßnahmen für die einzelnen Braunkohlentagebaue im Rheinischen Revier werden seitens des Bergbautreibenden teilweise schon seit Jahrzehnten die verschiedensten Gegenmaßnahmen unter Aufsicht der Bergbehörde erfolgreich geplant und betrieben.
Für den Tagebau Garzweiler I gelten die Regelungen des 1. Nachtrags vom 27.05.1986 zur wasserrechtlichen Erlaubnis von 1962, sog. "MURLKonzept" zunächst nur bis zum Jahre 2010. Die gleitende Entwicklung des Anschlusstagebaus Garzweiler II aus dem Tagebau Garzweiler I gebietet es jedoch, eine Gesamtbetrachtung der Auswirkungen beider Tagebaue vorzunehmen. Daher hat die verfahrensführende Behörde die Regelungen des "MURLKonzeptes", soweit erforderlich, in die Regelungen zur Durchführung von Gegenmaßnahmen und deren Überwachung im Zusammenhang mit dem Tagebauvorhaben Garzweiler II integriert.
Grundlage für die Ausgleichsmaßnahmen für den Tagebau Garzweiler II ist die wasserrechtliche Erlaubnis vom 30.10.
g27-7-1-2 betr. Sümpfung Garzweiler II. Die Erlaubnis trifft Regelungen hinsichtlich der Entnahme und Verwendung des Wassers, der Entwässerungsmaßnahmen, der Maßnahmen zur Verhinderung oder zum Ausgleich wasserwirtschaftlicher und ökologischer Auswirkungen der Entwässerungsmaßnahmen sowie der Überwachung im Einflussbereich der Sümpfung.
Zur Konkretisierung der in der o.g. Sümpfungserlaubnis für den Tagebau Garzweiler II geforderten Maßnahmen zur Verhinderung oder zum Ausgleich wasserwirtschaftlicher und ökologischer Auswirkungen der Entwässerungsmaßnahmen wurde in Ergänzung der bereits erteilten 10 wasserrechtlichen Erlaubnisse für Versickerungen in das Grundwasser sowie Einleitungen in oberirdische Gewässer in den Bereichen westliche Schwalm, östliche Schwalm, Niers, Trietbach, Nüsterbach, Doverener und Millicher Bach im Jahr 2006 eine weitere wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung in oberirdische Gewässer im Bereich des Trietbachs erteilt.
Diese Erlaubnisse wurden bzw. werden in der Zukunft sofern nötig im Rahmen weiterer Wasserrechtsverfahren ergänzt, erweitert bzw. unter Berücksichtigung der sich zu bestimmten Zeitpunkten ergebenen Sachverhalte angepasst.
Auch die bereits im Jahr 1994 begonnene Ersatzwasserversickerung im Zusammenhang mit besonderen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zur Begrenzung potentieller Ersatzwasserfälle im Bereich der oberen Niers (Versickerung von aufbereitetem Sümpfungswasser) wurde im Jahr 2006 erfolgreich fortgesetzt.
Die als Ausgleichswasser Verwendung findenden Sümpfungswässer des Tagebaus Garzweiler werden in den Wasserwerken Jüchen und Wanlo mit max. Aufbereitungskapazitäten von rund 52 Mio. m3/a und derzeit rund 40 Mio. m3/a aufbereitet. Im Jahr 2006 wurden in Summe ca. 68 Mio. m3 Wasser für Ausgleichsmaßnahmen bereitgestellt, darin enthalten sind auch Wassermengen aus der Trinkwassertransportleitung Paffendorf/Neuss, der Erft und in geringem Umfang auch aus Einzelbrunnen.
Das seit Jahren bestehende und in großen Teilen bereits im Zuge des "MURLKonzepts" aufgebaute Wassertransportleitungsnetz wurde im Hinblick auf die Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Tagebau Garzweiler II um weitere Leitungsabschnitte erweitert. Insgesamt wurden inzwischen weit über 120 km Leitung verlegt und auch in Zukunft könnten je nach Bedarf weitere Leitungsstücke hinzugebaut werden.
Durch ein zwischenzeitlich bewährtes System zur Überwachung ("Monitoring Tagebau Garzweiler II") mit regelmäßiger Beobachtung der Wasserstände sowie der Vegetation und Flora innerhalb der einzelnen Feuchtgebiete wird sichergestellt, dass die Auswirkungen der Einspeisungen auf die Ökologie auch im weiteren Verlauf der Maßnahmen festgestellt und unerwünschten Entwicklungen ggf. rechtzeitig entgegengewirkt werden kann bzw. auch notwendig werdende weitergehende Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden könnten.
Grundlage für die Ausgleichsmaßnahmen für den Tagebau Inden ist die mit Bescheid vom 30.06.2004 neu gefasste wasserrechtliche Erlaubnis für die Sümpfung des Tagebaus Inden. Diese Erlaubnis trifft Regelungen hinsichtlich der Entnahme und Verwendung des Wassers, der Entwässerungsmaßnahmen, der Maßnahmen zur Verhinderung oder zum Ausgleich wasserwirtschaftlicher und ökologischer Auswirkungen der Entwässerungsmaßnahmen sowie der Überwachung im Einflussbereich der Sümpfung. Auf dieser Grundlage wurde seitens der Bergbehörde auch für den Beeinflussungsbereich des Tagebaus Inden ein "MonitoringSystem" als bereits bewährtes Überwachungsinstrument installiert.