Pflegeeinrichtungen

2. Bericht des MDS nach § 118 Abs. 4 SGB XI 121 waren die Landesverbände der Pflegekassen im Ergebnis von Qualitätsprüfungen zu vertragsrechtlichen Konsequenzen gezwungen. So musste einer stationären Einrichtung und vier ambulanten Diensten der Versorgungsvertrag gekündigt werden, sechs Pflegedienste haben den Versorgungsvertrag von sich aus zurückgegeben. In einer Reihe von Fällen zeigten angedrohte Vertragskündigungen bei Nachprüfungen positive Wirkung.

Resümierend lässt sich aber grundsätzlich sagen, dass die Atmosphäre der Prüfungen überwiegend von Konstruktivität geprägt ist und Hinweise sowie Verbesserungsvorschläge seitens der Pflegeeinrichtungen verantwortungsbewusst aufgegriffen und umgesetzt werden. Die Qualitätsprüfungen im Land haben u.a. und vor allem dazu beigetragen, die Akzeptanz der Pflegedokumentation und ihre Bedeutung für die Gestaltung des Pflegeprozesses nach neuesten Erkenntnissen zu erhöhen. Sie wird jetzt in der Mehrzahl der Einrichtungen nicht mehr als notwendiges „Übel", sondern als ein unverzichtbares Instrument der täglichen Arbeit gesehen und genutzt. Auch sind Pflegeprozesse in den Einrichtungen für Außenstehende zunehmend transparenter.

Die Mehrzahl der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen hat ein Qualitätsmanagement implementiert. So kann in der Regel ein Qualitätshandbuch, in dem alle relevanten Prozesse dokumentiert sind, vorgelegt werden. Bei der Umsetzung bestehen nach wie vor in Teilbereichen Unsicherheiten. Bei den Einrichtungen ist jedoch mehrheitlich feststellbar, dass sie innerhalb ihrer Trägerorganisationen in Qualitätszirkeln arbeiten und Mitarbeiter entsprechend schulen. Fortbildungen zu pflegerischen Themen sind nunmehr auf fast jedem Fortbildungsplan der Einrichtungen zu finden.

Ein wichtiges Element der Qualitätsprüfungen Ist die Beratung, die einen hohen Stellenwert einnimmt. Deshalb erfolgten bei Qualitätsprüfungen verstärkt Impulsberatungen, bei denen Einrichtungsvertretern Vorschläge unterbreitet und Wege aufgezeigt wurden, die Qualität zu verbessern. Auf Anfrage werden Beratungen und Schulungen zur Pflegedokumentation durch den MDK Mecklenburg-Vorpommern e.V. in den Pflegeeinrichtungen durchgeführt, an Diskussionsrunden etc. im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit beteiligt sich der MDK Mecklenburg-Vorpommern e.V. Seitens des MDK Mecklenburg-Vorpommern e.V. kann weiterhin sichergestellt werden, dass jährlich in ca. 20 % der Pflegeeinrichtungen eine Qualitätsprüfung erfolgt.

In Mecklenburg-Vorpommern wird seit dem 01.06.2006 die QPR vollständig umgesetzt. Neu eingestellte Mitarbeiter werden grundsätzlich zu Auditoren ausgebildet. Mit der Liga der Spitzenverbände sind nach Optimierung des EDVPrüfprogramms und der Bewertungssystematik Gespräche über ein Pilotprojekt zu deren Anwendung vereinbart.

2. Bericht des MDS nach § 118 Abs. 4 SGB XI onsveranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern organisiert, auf dem auch 4

Vertreter des MDK Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der Landesverbände der Pflegekassen Mecklenburg-Vorpommerns auftraten.

Qualitätsprüfungen im Land Mecklenburg-Vorpommern erfolgen nach quartalsweiser Auftragserteilung durch die Landesverbände der Pflegekassen, die Feinterminierung übernahm der MDK Mecklenburg-Vorpommern e.V. Für den stationären Bereich geschah dies gemeinsam mit der Heimaufsicht.

Der Anteil unangemeldeter Prüfungen betrug im ambulanten Bereich 28,6 % und im stationären Bereich 25 %. Überwiegend handelte es sich um Nachprüfungen. In einigen ambulanten Pflegeeinrichtungen erfolgten auch Abrechnungsprüfungen unter Beteiligung eines Vertreters der Landesverbände der Pflegekassen. Stationäre Prüfungen wurden gemeinsam mit der Heimaufsicht bei klar abgegrenzten Prüfbereichen und gemeinsamen Berichten durchgeführt, was Doppelprüfungen vermied. Zunehmend beteiligten sich auch weitere Institutionen (wie Gesundheitsamt, Brandschutz etc.) an den Qualitätsprüfungen.

Der Versand der Prüfberichte an die Landesverbände der Pflegekassen erfolgte fristgemäß. Bei festgestellten gravierenden Defiziten bzw. bei fehlendem Personal ergingen unverzüglich Meldung und Berichtsversand an die Vertragspartner.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich der positive Trend in der Entwicklung der Pflegequalität fortgesetzt hat, bzw. konnten bereits vorhandene gute Ergebnisse weiter stabilisiert werden. So stieg der Anteil im sachgerechten Umgang mit Einschränkungen bei der selbstständigen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme beispielsweise im ambulanten Bereich von 58,3 % auf 84,7 %, im stationären Bereich von 89,6 % auf 95,2 %. Im sachgerechten Umgang mit der Pflegesituation Inkontinenz stabilisierte sich der Anteil ambulant bei 79,5 %, während er sich im stationären Bereich von 89,6 % auf 96,2 % erhöhte. Ähnlich zeigt sich das im Umgang mit gerontopsychiatrischer Beeinträchtigung. Dieser, besonders im stationären Bereich, erkennbare Verbesserungsprozess ist zweifelsfrei darauf zurückzuführen, dass die Einrichtungen, deren Träger und ihre Verbände die bei den Prüfungen gegebenen Hinweise und Empfehlungen mit großer Verantwortung stärker zielführend umsetzen.

Dennoch besteht im Land in einigen Teilbereichen und in vereinzelten Pflegeeinrichtungen durchaus Verbesserungs- bzw. Optimierungsbedarf, der aber bei Weitem nicht die Dimensionen aufweist, wie häufig in Medien skandalhaft dargestellt. So wird mit bestimmten Pflegesituationen, wie z. B. beim sachgerechten Umgang mit Einschränkungen in der selbstständigen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, Dekubitusrisiken, Schmerzuständen und der Inkontinenzversorgung noch nicht immer durchgängig vorschriftsmäßig umgegangen.

Im Bereich der fachlichen Planung der Pflege kann noch nicht in jedem Fall eine nachvollziehbare Beschreibung der Prozesse festgestellt werden. Erfreulicherweise konnten Defizite im grundpflegerischen Bereich nur noch vereinzelt festgestellt werden, wenngleich auch hier jeder Fall einer zuviel ist. Vereinzelt

2. Bericht des MDS nach § 118 Abs. 4 SGB XI 123

Ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft bzw. Erreichbarkeit des Pflegedienstes

- Bei allen stationären Prüfarten ist eine kontinuierliche Verbesserung seit 2003 zu verzeichnen. Der Erfüllungsgrad im Jahr 2005 lag bei rund 80 %.

- Ambulant sind die Ergebnisse mit einem Erfüllungsgrad von nahezu 100 % in den Jahren von 2003 bis 2005 stabil.

Pflegekonzept

- Stationär: Bei der Konzeption wurde eine kontinuierliche Verbesserung seit 2003 festgestellt. Im Jahr 2005 hatten rund 93 % der Einrichtungen das Qualitätskriterium vollständig oder teilweise erfüllt.

- Trotz Schwankungen innerhalb der Prüfarten war bei insgesamt rund 71 % der ambulanten Dienste im Jahr 2005 eine kontinuierliche Verbesserung zu verzeichnen. Bei 29 % der Einrichtungen basiert die Tätigkeit nicht auf einem Pflegekonzept.

Fortbildungsplan (Das Qualitätskriterium wurde im Jahr 2005 erstmals ausgewertet)

- Von den stationären Pflegeeinrichtungen verfügten im Jahr 2005 rund 84 % der Einrichtungen über einen prospektiven Fortbildungsplan.

- 64 % der ambulanten Dienste organisierten im Jahr 2005 ihre Fortbildungen anhand eines prospektiven Fortbildungsplanes.

Dekubitusprophylaxe

- Fasst man die vollständige und teilweise Qualitätserfüllung zusammen, waren mit einem Erfüllungsgrad von 94 % im Jahresvergleich keine wesentlichen Veränderungen festzustellen. Im Jahr 2005 erlitten 6 % der Versicherten einen Dekubitus, bei dem von einer Sorgfaltspflichtverletzung der Pflegeeinrichtung ausgegangen werden musste.

- Im ambulanten Bereich lagen gleich bleibend gute Prüfergebnisse vor. Ein Versicherter war von einer anzunehmenden Sorgfaltspflichtverletzung bei der Dekubitusprophylaxe betroffen, dies entspricht 0,2 % der insgesamt in die ausgewerteten Prüfungen der ambulanten Dienste einbezogenen Versicherten. Allerdings ist eine Verschiebung von der vollständigen Qualitätserfüllung hin zur teilweisen Qualitätserfüllung (Versäumnisse in der Pflege, aber noch kein Dekubitus) zu verzeichnen.

Pflegemaßnahmen bei Ernährung mittels Sondenkost, z. B. Überwachung des Ernährungszustandes oder ggf. Ernährungsplan zur ergänzenden oralen Ernährung

- Bei diesem Qualitätskriterium ist im Längsschnittvergleich nach einer leichten Verbesserung im Jahr 2004 im Jahr 2005 eine geringe Negativentwicklung zu verzeichnen, die das schlechteste Ergebnis seit 2003 hervorbrachte. Im Jahr 2005 war die Pflege bei 1.166 Versicherten positiv. Bei der 122 2. Bericht des MDS nach § 118 Abs. 4 SGB XI MDK Niedersachsen Zusammenarbeit mit Trägerverbänden

Die Zusammenarbeit mit den Trägerverbänden ist konstruktiv. Auf Anfrage beteiligen sich die Gutachter des MDK Niedersachsen an Informationsveranstaltungen der Trägerverbände und berichten dabei zum Beispiel über Grundsatzstellungnahmen der MDK-Gemeinschaft oder die Qualitätsprüfungs-Richtlinien.

Auf Wunsch der Einrichtungsträger übermittelt der MDK Niedersachsen den Bericht aus einer Qualitätsprüfung an den Verband, bei dem der Träger organisiert ist. Im Jahr 2005 war dies bei etwa der Hälfte der in die Prüfungen einbezogenen Pflegeeinrichtungen, die in einem Verband organisiert sind, der Fall.

Besonderheiten Initiiert durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit entwickelten das Ministerium, die Verbände der gesetzlichen Pflegekassen, die kommunalen Spitzenverbände und der MDK Niedersachsen auf Landesebene ein Modellprojekt zur Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen Heimaufsichten und MDK Niedersachsen bei den Prüfungen der stationären Pflegeeinrichtungen. Die Trägerverbände waren eingeladen, sich an der Konzeption des Modellprojektes zu beteiligen.

Einschätzung der Entwicklung der Qualität in den Jahren 2003 bis 200513

Der MDK Niedersachsen wertet regelmäßig ausgewählte Items von vollständig durchgeführten Prüfungen aus, dies waren im Jahr 2005 im stationären Bereich rd. 190 Prüfungen und bei den ambulanten Diensten rund 70 Prüfungen. Unter anderem werden in einem Längsschnitt die Ergebnisse der Vergleichsgruppen Anlass-, Wiederholungs- und Stichprobenprüfungen stationärer und ambulanter Pflegeeinrichtungen gegenübergestellt. Die folgende Darstellung einiger der Auswertungsergebnisse bezieht sich jeweils zuerst auf die stationäre Pflege und im zweiten auf die ambulante Pflege.

Alten- und behindertengerechte Ausstattung bzw. Geschäftsräume

- Bei den stationären Einrichtungen wurde im Jahr 2005 bei fast allen Trägerarten und Einrichtungsgrößen mit durchschnittlich 54 % Erfüllungsgrad das beste Prüfergebnis seit 2003 festgestellt. Die Prüfung der alten- und behindertengerechten Ausstattung in stationären Pflegeeinrichtungen wurde im Jahr 2005 letztmalig vom MDK systematisch erhoben, da diese Aufgabe in den alleinigen Kompetenzbereich der Heimaufsichten übergegangen ist.

- Ambulant verbesserten sich die Ergebnisse kontinuierlich. Waren 2003 rund 68 % erfüllt, lag der Erfüllungsgrad im Jahr 2005 bereits bei rund 84 %.

Die Auswertung 2006 lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes noch nicht vor.

2. Bericht des MDS nach § 118 Abs. 4 SGB XI 125

Einfluss der Qualitätsprüfungen des MDK auf die Entwicklung der Qualität

Mit begleitet durch den MDK Niedersachsen sind verschiedene Aktivitäten zu verzeichnen, gute Beispiele in der Pflege zu analysieren und die Einrichtungen, die ihr Engagement im Bereich des Qualitätsmanagements noch ausbauen möchten, darüber zu informieren.

Beurteilung einrichtungsinterner Qualitätsbemühungen

In Folgenden werden einige der einrichtungsinternen Aktivitäten genannt: Die Mehrzahl der Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen sind bei einer Trägervereinigung organisiert. Die Trägervereinigungen beteiligen sich am Landespflegeausschuss (§ 92 SGB XI), dieser gibt Empfehlungen zur Entwicklung der Qualität ab, zum Beispiel zur Pflegedokumentation unter Berücksichtigung fachlicher und effizienzsteigernder Aspekte. Auf regionaler Ebene beteiligen sich die Vertreter von Pflegeeinrichtungen an den örtlichen Pflegekonferenzen (§ 5 Nds.

Pflegegesetz) mit dem Ziel, über die pflegerische Versorgung, Versorgungsstrukturen und Leistungsangebote zu beraten. Eine weitere Beteiligung besteht bei regionalen Arbeitsgruppen, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Pflegenden oder die Weiterentwicklung interner Qualitätsmanagementstrategien berücksichtigen. Nach Einschätzung des MDK Niedersachsen finden darüber hinaus insbesondere Aktivitäten im Zusammenhang mit der Implementierung der Kernaussagen der Expertenstandards statt.

Beratung durch den MDK Beratung erfolgt als integraler Bestandteil der Qualitätsprüfungen. Darüber hinaus stehen die Gutachter des MDK Niedersachsen telefonisch für fachliche Fragen zur Verfügung.

Ein gemeinsames Projekt der Verbände der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen und des MDK Niedersachsen beschäftigt sich mit der Zusammenarbeit von Pflegeeinrichtungen, niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern. Mit Vertretern interessierter Pflegeeinrichtungen fanden Gespräche statt.

Ein weiteres Modellprojekt der Verbände der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen, des MDK Niedersachsen und einem Träger von 16 Pflegeeinrichtungen beschäftigt sich mit der Sturzprävention in stationären Pflegeeinrichtungen sowie der Häuslichkeit der Pflegekunden im ambulanten Bereich. Ziel ist die systematische Übertragung der gemeinsam gewonnenen Erkenntnisse.

Zukünftige Entwicklung der Qualitätsprüfungen

In Niedersachsen sind rund 2.400 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag zugelassen. Pro Jahr finden 400 bis 500 Qualitätsprüfungen statt, davon rund 35 % Stichprobenprüfungen. Die Anzahl der Anlassund Wiederholungsprüfungen entspricht jeweils dem Bedarf, eine Steigerung der Stichprobenprüfungen ist nicht vorgesehen.

2. Bericht des MDS nach § 118 Abs. 4 SGB XI Pflege von 116 Versicherten bestand Verbesserungspotential, sie erhielten 1.100 kcal ärztlich verordnete Sondenkost pro Tag oder weniger, ohne dass die Durchführung erforderlicher Pflegemaßnahmen nachvollziehbar war.

- Im Vergleich der Jahre 2003 bis 2004 lagen bei ambulanten Diensten keine nennenswerten Qualitätsunterschiede vor. Im Jahr 2005 ist eine leichte Verschlechterung zu verzeichnen. 12 Versicherte erhielten 1.100 kcal ärztlich verordnete Sondenkost pro Tag oder weniger und es waren keine notwendigen Pflegemaßnahmen zu verzeichnen.

Freiheitsentzug ohne Rechtfertigungsgrund

- Nach einer Verschlechterung im Jahr 2004 entsprachen die Ergebnisse im Jahr 2005 wieder annähernd den Ergebnissen aus dem Jahr 2003. Bei rund 98 % der Versicherten wurde mit der Möglichkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen sachgerecht umgegangen (kein Freiheitsentzug oder im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten). Insgesamt 28 Versicherte waren von nicht legitimiertem Freiheitsentzug betroffen.

- Ambulant liegt ein konstantes Prüfergebnis vor. Von Freiheitsentzug ohne Legitimation waren drei von 377 Versicherten betroffen, dies entspricht 0,8 %. Rund 99 % der ambulanten Dienste sind sachgerecht mit der Möglichkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen umgegangen.

Medikation ohne entsprechende Grundlage (Auswertung stationär)

- Nennenswerte Änderungen im Jahresvergleich liegen nicht vor. Bei rund 95 % der Versicherten wurde mit Medikamenten sachgerecht umgegangen. Von den nicht gerechtfertigten Medikamentengaben waren 59 Versicherte betroffen, davon waren jeweils rund die Hälfe rezeptpflichtige und nicht rezeptpflichtige Medikamente.

In Bezug auf die Trägerschaft und ob das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement zertifiziert wurde, besteht kein signifikanter Zusammenhang zwischen dem strukturellen Merkmal und dem Qualitätsniveau einer Pflegeeinrichtung.

Unter dem Aspekt der Versorgungskapazität betrachtet sind Unterschiede bei den Prüfergebnissen festzustellen. Einrichtungen mit einer Versorgungskapazität unter 20 Plätzen erreichten bei der Struktur- und Prozessqualität ein schlechteres Qualitätsniveau als größere Einrichtungen. In der Ergebnisqualität war der Unterschied zwar nicht so offensichtlich, aber dennoch vorhanden.

Insgesamt ist in den vergangenen Jahren bei den Kleineinrichtungen jedoch eine positive Qualitätsentwicklung zu verzeichnen. Die Feststellung der Jahre 2003 und 2004, dass größere Einrichtungen zwar ein besseres Qualitätsergebnis aufwiesen, aber prozentual häufiger von Beschwerden betroffen waren als deren Marktanteil ist, traf im Jahr 2005 nicht mehr in der Deutlichkeit der vergangenen Jahre zu.