Pflegeeinrichtungen

2. Bericht des MDS nach § 118 Abs. 4 SGB XI 139

Positive Tendenzen sind im ambulanten Bereich für jeden Bereich der Struktur bzw. Aufbauorganisation Personal erkennbar. Auch hier können im Vergleich zum Jahr 2004 Verbesserungspotentiale im Bereich „Verantwortungsbereiche, Aufgaben für die Pflegeleitung verbindlich geregelt", verzeichnet werden. Deutliches Verbesserungspotential besteht in den Bereichen „Fachgerechte Planung der Pflegeprozesse" und „Fachgerechte Führung der Pflegedokumentation". Positive Ergebnisse konnten im Bereich „Rahmenbedingungen der individuellen Leistungserbringung, ambulant" im Zeitraum 2004 bis 2006 in den Prüfungen durch Aussagen erfasst werden.

Beurteilung einrichtungsinterner Qualitätsbemühungen

Nach einer durchgeführten Qualitätsprüfung durch den MDK wird die geprüfte Einrichtung durch die Landesverbände der Pflegekassen aufgefordert, eine schriftliche Stellungnahme zum Prüfbericht abzugeben.

Nahezu 100 % der Stellungnahmen der Pflegeeinrichtungen beinhalten eine positive Rückmeldung zur durchgeführten Qualitätsprüfung und der darin stattgefundenen Beratung. Die durch den MDK gegebenen Empfehlungen werden laut Stellungnahme aufgegriffen und umgehend bzw. zu festgesetzten Fristen umgesetzt. Aus den Stellungnahmen geht hervor, dass der Prüfbericht des MDK als Qualitätsmaßstab in der Einrichtung und für Qualitätsentwicklungen in der Pflege gesehen wird. In der Stellungnahme werden von der Einrichtung konkrete Maßnahmen benannt, wie und bis wann, welche Empfehlungen in der Einrichtung umgesetzt werden sollen. Häufig wird nach der Prüfung vor Ort geäußert, dass man „betriebsblind" gewesen sei.

Beratung durch den MDK

Die Beratung als „Impulsberatung" findet während der Qualitätsprüfung statt.

Regelhaft sind diese Beratungen zu einzelnen Punkten auch sehr ausführlich. Zusätzlich fanden zu einzelnen Themenbereichen, z. B. Einführung der neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien, umfangreiche Veranstaltungen statt. Auf Anfrage werden von Mitarbeitern des MDK Vorträge bei einzelnen Bildungsträgern gehalten.

Zukünftige Entwicklung der Qualitätsprüfung

Durch die Umsetzung der neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien, welche durch die 10 %-Bewohnerbefragung umfangreicher geworden ist, ist es dem MDK Sachsen-Anhalt derzeit nicht möglich, die hohe Prüfquote zu erreichen.

Ziel nach einer durchgeführten Qualitätsprüfung sollte sein, dass sich Qualitätsverbesserungen, insbesondere im Ergebnisbereich abzeichnen. Positive, strukturelle Voraussetzungen ziehen nicht zwingend Qualitätsverbesserungen nach sich. Wichtig ist die Umsetzung der strukturellen Voraussetzungen durch das Pflegepersonal der Pflegeeinrichtung selbst. Mit den neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien werden entsprechend des aktuellen Stands neue strukturelle Voraussetzungen gefordert.

Die Motivation einer Einrichtung zur Umsetzung kann nur durch die Einrichtung selbst hervorgehen. Im Land Sachsen-Anhalt werden weiterhin intensive Gespräche mit den Landesverbänden der Pflegeeinrichtungen geführt.

2. Bericht des MDS nach § 118 Abs. 4 SGB XI ihrer Qualifikation eingesetzt", wobei im Land Sachsen-Anhalt eine positive Tendenz erkennbar ist.

Im Bereich „Rahmenbedingungen der individuellen Leistungserbringung" (ambulant) beim Pflegebedürftigen kann über die Jahre 2004 bis 2006 ein gutes Leistungsniveau nachgewiesen werden. Auffällig ist hier jedoch der Bereich „Die vertraglich vereinbarten Leistungen wurden durchgeführt", welcher sich für das 1. HJ 2006 im Vergleich zum Vorjahr um 14 % verschlechtert hat.

Wie bereits im stationären Bereich zeigen sich auch bei der Führung der Pflegedokumentation und Umsetzung der Pflegeprozesse noch erhebliche Verbesserungspotentiale. Auffällig ist hier ein tendenzieller Rückgang bzw. sind kaum Qualitätsentwicklungen über die Jahre in den einzelnen Bereichen zu verzeichnen.

Einschätzung der Entwicklung der Qualität ­ ambulant und stationär, einschließlich Einfluss der Qualitätsprüfung des MDK auf die Entwicklung der Qualität

In den Jahren 2004 bis 2006 wurden die strukturellen Voraussetzungen zur Führung einer vollstationären Pflegeeinrichtung bzw. zur Führung eines ambulanten Pflegedienstes deutlich verbessert. So waren „Verantwortungsbereiche, Aufgaben für Pflegeleitung" im Jahr 2004 im Land Sachsen-Anhalt nur in 67,2 % der stationären Einrichtungen geregelt. Im Jahr 2006 konnten 88,6 % der geprüften vollstationären Einrichtungen eine Regelung nachweisen. Verbesserungen konnten in den Jahren 2004 bis 2006 auch in den Bereichen „Pflegemanagement", „Beratung"und „soziale Betreuung" erzielt werden. So lag zum Beispiel der Bereich „Angebote, soziale Betreuung" ­ auf die Bewohnerstruktur ausgerichtet ­ im Jahr 2004 noch bei 63,5 %, im Jahr 2006 bei 85,1 %. Der Bereich „Pflegerelevante Beobachtungen, stationär", „Pflegezustand angemessen", konnte im Jahr 2004 nur bei 73,3 % der aufgesuchten Pflegebedürftigen mit „Ja" beantwortet werden. Im Jahr 2006 waren es 88,0 %. Trotz der Qualitätssteigerung sieht der MDK Sachsen-Anhalt hier weiterhin kontinuierlichen Beratungsbedarf, insbesondere im Bereich der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung.

Im Bereich „Versorgung bei gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen" konnten bereits erhebliche Qualitätssteigerungen erreicht werden. Ursächlich wirkt hier zum Beispiel auch die Zusammenarbeit der Landesverbände der Pflegekassen mit dem MDK zur Konzeptprüfung und Zulassung von Leistungserbringern, die einen gesonderten Versorgungsvertrag für die Versorgung von Bewohnern mit nicht beeinflussbaren Demenzerkrankungen mit erheblichen Verhaltensauffälligkeiten beantragt haben.

Im Jahr 2004 wurde bei 74,6 % aller geprüften Pflegeeinrichtungen die Versorgung bei gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen als „sachgerecht" eingeschätzt, bereits im Jahr 2005 bei 90,7 %, während es im 1. HJ 2006 um ca. 1 % wieder nachließ.

2. Bericht des MDS nach § 118 Abs. 4 SGB XI 141 und den Äußerungen der Vertreter der Einrichtungen und deren Trägerverbände kann davon ausgegangen werden, dass die Qualitätsprüfungen für die Qualitätsentwicklung eine bedeutende Rolle gespielt haben und sicher auch weiterhin spielen werden.

Grundsätzlich steht der MDK Thüringen e.V. allen Bemühungen der Einrichtungen zur Qualitätsentwicklung positiv gegenüber. Durch die Landesverbände der Pflegekassen ist ein Zertifizierungsverfahren initiiert worden, das von einigen Einrichtungen mit Erfolg absolviert worden ist. Darüber hinaus wird zurzeit von der Fachhochschule Jena gemeinsam mit den Leistungsträgern und den Leistungserbringern das Projekt „Optimierung der Darstellung des Pflegeprozesses in der Pflegedokumentation und Praxis" durchgeführt. Hierbei kann der MDK Thüringen e.V. durch seine Beteiligung in der strategischen Lenkungsgruppe Impulse setzen. Erste Ergebnisse sind in einer Präsentation vorgestellt worden.

Darüber hinaus ist im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des MDK Thüringen e.V. tätig, die die Rahmenbedingungen für die Weiterbildung der verantwortlichen Pflegefachkräfte optimieren soll.

Beratungen werden vom MDK Thüringen e. V. als Impulsberatungen während der Qualitätsprüfungen angeboten und durchgeführt. Des Weiteren sind im Rahmen des Anhörungsverfahrens Hinweise mit Beratungscharakter schriftlich formuliert worden. Darüber hinausgehende Beratungen können derzeit nicht angeboten werden.

Von den Landesverbänden der Pflegekassen werden die Qualitätsprüfungen als ein wichtiges Instrument zur Qualitätsentwicklung im Land angesehen. Daher werden pro Jahr 25 % der Einrichtungen, die über einen Versorgungsvertrag verfügen, geprüft. Diese Vorgabe wird auch nach Inkrafttreten der Qualitätsprüfungs-Richtlinien, die eine Prüfquote von 20 % empfehlen, beibehalten.

2. Bericht des MDS nach § 118 Abs. 4 SGB XI MDK Thüringen

Die Zusammenarbeit mit den Trägerverbänden kann als positiv bewertet werden. Ein Ausdruck dessen ist, dass im Kontext mit der Einführung der Qualitätsprüfungs-Richtlinien von Mitarbeiterinnen des MDK Thüringen e.V. zu Beginn des Jahres 2006 eine Reihe von Veranstaltungen der Verbände besucht wurden. Während dieser Veranstaltungen, in denen zu den Änderungen referiert wurde, konnten intensive Diskussionen mit den Vertretern der Einrichtungen geführt werden, die zu einem verbesserten Verständnis für die Intentionen der Qualitätsprüfungen beitrugen. Dieses Vorgehen und die Unterstützung durch die Verbände, zum Beispiel durch Schulungen und Beratungen der Einrichtungen, zeigte sich bei der Durchführung der Prüfungen hilfreich.

In Thüringen werden überwiegend Stichprobenprüfungen durchgeführt. Diese werden in der Regel angemeldet. Allerdings besteht die Besonderheit, dass 25 % der zu prüfenden stationären Einrichtungen unangemeldet geprüft werden. Vergleichende Prüfungen oder Abrechnungsprüfungen sind bisher in Thüringen nicht durchgeführt worden. Vereinzelt haben Vertreter der Landesverbände der Pflegekassen an Prüfungen in ambulanten Pflegeeinrichtungen teilgenommen und zeitgleich Prüfungen zu Abrechnungsfragen vorgenommen.

Im ambulanten Bereich konnte bei der personellen Ausstattung der Dienste und der Qualifikation der verantwortlichen Pflegefachkraft bereits ein hohes Niveau erreicht werden, das im Berichtszeitraum gehalten werden konnte. Im Zusammenhang mit den konzeptionellen Grundlagen und der Aufgabenwahrnehmung der PDL ist in den Jahren 2004 bis 2006 eine deutlich positive Entwicklung festzustellen. Dies kann auch im Kontext mit der Durchführung von Maßnahmen der internen Qualitätssicherung resümiert werden. Darüber hinaus sind im Bereich der Ergebnisqualität deutliche Verbesserungen im Berichtszeitraum zu erkennen. Dies trifft sowohl auf die Umsetzung des Pflegeprozesses als auch auf den Umgang mit besonderen Pflegesituationen zu. Insgesamt kann im ambulanten Bereich eine positive Entwicklung konstatiert werden.

Bei den stationären Einrichtungen ist für die Jahre 2004 bis 2006 festzustellen, dass im Zusammenhang mit der personellen Ausstattung der Einrichtungen ein angemessenes Niveau erreicht wurde. Darüber hinaus kann festgestellt werden, dass der Anteil der Pflegefachkräfte auf einem guten Niveau ist. Hinsichtlich der Qualifikation der verantwortlichen Pflegefachkraft sind noch Reserven erkennbar. Hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung der PDL und der konzeptionellen Grundlagen können analog dem ambulanten Bereich positive Entwicklungen erkannt werden. Diese Wertung trifft weiterhin auf die Durchführung von Maßnahmen der internen Qualitätssicherung zu. Im Bereich der Ergebnisqualität können, sowohl bei der Umsetzung des Pflegeprozesses als auch beim sachgerechten Umgang mit besonderen Pflegesituationen, positive Entwicklungen erkannt werden. Insgesamt wird ebenfalls im stationären Bereich eine positive Qualitätsentwicklung deutlich.

Basierend auf den Darstellungen in den schriftlichen Stellungnahmen im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 24 SGB X i. V. mit § 115 Abs. 2 SGB XI

2. Bericht des MDS nach § 118 Abs. 4 SGB XI 143

Knappschaft

Bisher kann von einer guten Zusammenarbeit mit den Trägerverbänden gesprochen werden. Die Entwicklung der Qualität gestaltet sich sehr unterschiedlich.

Zum einen haben sich Einrichtungen auf den Weg gemacht, um eine transparente Organisation zu gewährleisten, dies auch in Verbindung mit einer guten pflegerischen Qualität; zum anderen gibt es Einrichtungen, die noch sehr weit entfernt von einem Qualitätsmanagement agieren. Insgesamt kann aus unserer Sicht von einer allgemeinen Verbesserung der Qualität seit Durchführung der Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI gesprochen werden.

Die Beratung durch den MDK sollte weiter ausgebaut werden, eine Begleitung vor Ort wäre sinnvoll.

2. Bericht des MDS nach § 118 Abs. 4 SGB XI MDK Westfalen-Lippe Zusammenarbeit mit den Trägerverbänden

Die Zusammenarbeit mit den Trägerverbänden hat sich deutlich gebessert, wesentliche Probleme sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten. Der Umgang miteinander ist mittlerweile kooperativ und kollegial. Auskünfte und Unterlagen werden bereitwillig zur Verfügung gestellt.

Besonderheiten

In Westfalen-Lippe konzentriert sich das Prüfgeschehen auf Stichprobenprüfungen sowie anlassbezogene Prüfungen. Bisher wurden keine Aufträge zu vergleichenden Prüfungen oder Abrechnungsprüfungen erteilt.

Einschätzung der Entwicklung der Qualität ­ ambulant und stationär ­ und Einfluss der Qualitätsprüfungen des MDK auf die Entwicklung der Qualität

Nach den Ergebnissen der Qualitätsprüfungen des MDK Westfalen-Lippe scheint sich eher die Strukturqualität positiv zu entwickeln, vor allem in stationären Einrichtungen. Problematisch ist in vielen Einrichtungen weiterhin die Qualität im Bereich Pflegeprozess und Pflegedokumentation.

Defizite, die bei MDK-Prüfungen in einer Einrichtung aufgezeigt werden, führen bei manchen Trägerverbänden dazu, dass sie die erkannten VerbesserungsPotentiale auch in ihren anderen Einrichtungen umsetzen.

Beurteilung einrichtungsinterner Qualitätsbemühungen

Die Qualitätsbemühungen der Trägerverbände sind unterschiedlich. Wir können die Tendenzen zwar nicht durch Zahlenmaterial untermauern, aber es ist erkennbar, dass sich die Einrichtungen vermehrt mit dem Qualitätsbegriff auseinandersetzen. Viele Einrichtungen haben sich bereits vor der Prüfung mit den neuen Prüfrichtlinien beschäftigt.

Beratung durch den MDK (Impulsberatung, Einrichtungsberatung, Öffentlichkeitsarbeit)

Im Rahmen jeder Prüfung findet eine ausführliche Impulsberatung der Einrichtung statt. Gelegentlich fragen Einrichtungen nach darüber hinausgehenden Beratungen zu Einzelproblemen. Öffentlichkeitsarbeit wird intensiv durchgeführt, insbesondere fanden im Hinblick auf die neuen QualitätsprüfungsRichtlinien etliche Veranstaltungen statt.

Zukünftige Entwicklung der Qualitätsprüfungen

Mit der neuen Software zu den neuen Prüfrichtlinien wird die statistische Erfassung verbessert. Damit stehen in Zukunft differenziertere Daten zur Auswertung zur Verfügung.