Wettbewerb

60 Jahre Eichverwaltung Nordrhein-Westfalen Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen Titelseite:Taxikontrolle vor dem Hauptbahnhof Essen Foto: LBME NRW / Steinkämper

Liebe Leserin und lieber Leser!

Natürlich ist NEIN die richtige Antwort. Jeder soll das erhalten, was er bezahlt.

Um den Rechtsfrieden bei der Abrechnung von Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten, hat der Staat gesetzliche Regelungen erlassen und die Länder mit der Durchführung dieser Gesetze beauftragt. In Nordrhein-Westfalen gehört die Eichverwaltung seit 60 Jahren zum Wirtschaftsministerium.

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung wurde 2001 die Eichverwaltung in den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen (LBME NRW) überführt. Er ist als Sonderordnungsbehörde staatlicher Eingriffsverwaltung für das Eichgesetz in NRW zuständig und hat polizeiliche und staatsanwaltliche Befugnisse zur Erzwingung rechtskonformer Zustände.

Und das ist auch gut so: immer wieder stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LBME NRW regelmäßig wiederkehrende und auch neue Tricks zur Manipulation von Messwerten fest. Für die Verbraucher sind diese Manipulationen besonders tückisch, da sie den Betrug zu spät oder gar nicht bemerken.

Selbst wenn ein Verbraucher eine Übervorteilung bemerkt, ist er in der Regel nicht in der Lage, eine etwaige Fehlbedienung des Messgerätes nachzuweisen und sich zu wehren.

Das übernehmen wir deshalb für Sie: Die Eichbeamten sind die Anwälte der Verbraucher und Handelspartner!

Neben einem kurzen historischen Rückblick auf die Eichverwaltung in NRW ist in dem Leitartikel „Die Eichverwaltung heute" unsere Arbeit näher beschrieben. Zudem ist die Modernisierung von innen mit vielen Beispielen dargestellt.

Sie werden sehen, Verwaltungsmodernisierung ist für den LBME NRW kein Schlagwort, sondern gelebte Praxis.

Selbstkritisch setzen wir uns auch mit den Grenzen unseres Handelns auseinander, was in dem Artikel „Grenzen amtlicher Füllmengenkontrollen" deutlich wird. Und: wir beschreiben Kontrollen und Messgeräte, von denen Sie wahrscheinlich nicht wissen, dass wir dafür zuständig sind.

Neugierig geworden? Dann lesen Sie bitte weiter!

(Eberhard Petit) Darf es etwas weniger sein?

Vorwort Dr.-Ing. Eberhard Petit Direktor Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen „Messrichtigkeit und Manipulationssicherheit sind die Grundfesten für fairen Wettbewerb ­ was Jahrtausende galt, gilt auch heute mehr denn je: Messgeräte dürfen keine Optionen besitzen, mit denen betrogen werden kann!"