Alcotest

Um also eine Gleichbehandlung aller Probanden zu gewährleisten wird die tatsächlich gemessene Alkoholkonzentration bei einer bestimmten Atemtemperatur auf die Bezugstemperatur von 34°C umgerechnet.

Das Alcotest ermittelt die Atemalkoholkonzentration mit zwei verschiedenen Messsystemen, einem Infrarotsensor und einem elektrochemischen Sensor. Beide Messsysteme messen unabhängig voneinander die Atemalkoholkonzentration in der ausgeatmeten Luft. Der Atemschlauch des Alcotest 7110 Evidental wird geheizt, so dass eine Kondensation der Atemluft zwischen Mund und Messgerät verhindert wird. Zwei voneinander unabhängige Sensoren bestimmen unmittelbar hinter dem Mundstück die Atemtemperatur und zwei Strömungssensoren messen das von Probanden abgegebene Atemvolumen.

Bei der Durchführung der Atemalkoholmessung an einem Probanden sind folgende Punkte zu beachten:

Vor der Atemalkoholmessung muss der Proband eine Kontrollzeit von mindestens zehn Minuten einhalten, in der er weder rauchen noch etwas zu sich nehmen darf.

Es sind zwei Einzelmessungen durchzuführen, wobei die 2. Messung zwei bis fünf Minuten nach der 1. Messung erfolgen muss.

Durch die Einhaltung der Kontrollzeit und den Vergleich von zwei Einzelmessungen wird eine Beeinflussung des Messergebnisses durch Mundrestalkohol ausgeschlossen.

Das Alcotest gibt nur ein gültiges Messergebnis der Atemalkoholbestimmung aus, wenn sowohl die Anforderungen an gültige Einzelmessungen bei zwei abgegebenen Atemproben eingehalten werden als auch die Messwerte der beiden Einzelmessungen in bestimmten Grenzen übereinstimmen.

Eine Einzelmessung ist nach DIN VDE 0405-3:1995 gültig, wenn das von Alter und Geschlecht vorgegebene Mindestausatmungsvolumen überschritten wird, bei Männern: 1,6 l bis 3,0 l, bei Frauen: 1,2 l bis 2,0 l der Atemfluss von mindestens 0,1 l/s während der Dauer der Probenabgabe nicht unterschritten wird und die Ausatmungszeit von mindestens 3 s eingehalten wird.

Für die Messwerte aus den beiden Einzelmessungen muss nach DIN VDE 0405-3:1995 gelten: Differenz zwischen beiden Analysenergebnissen bei Konzentrationen von 0 bis 0,40 mg/l 0,04 mg/l bzw. Konzentrationen > 0,40 mg/l 10 % v. Mittelwert Differenz der Ausatmungsvolumina 2 l Differenz der Ausatmungszeit 5 s Differenz der Atemtemperaturen 1,5 °C Normale

Die Eichung der Atemalkoholmessgeräte erfolgt unter Benutzung der nachfolgend genannten Geräte und Lösungen, die auf nationale Normale zurückgeführt sind.

Prüfgasgenerator Alcocal, hergestellt von der Firma Dräger Safety AG & Co.KGaA. Der Prüfgasgenerator wird jährlich von der PTB auf das nationale Normal rückgeführt.

Zertifizierte Referenzlösung (Ethanol-Wasser-Lösung), deren Zusammensetzung unmittelbar auf nationale Normale rückgeführt ist. Die Ethanolkonzentration der eingesetzten Lösung beträgt 1,03 g/l ± 0,02 g/l.

Kalibriertes Thermometer zur Messung der Temperatur der Ethanol-Wasser-Lösung im Alcocal.

Der Prüfgasgenerator erzeugt mit Hilfe dieser Ethanol-Wasser-Lösung ein wasserdampfgesättigtes Prüfgas bekannter Ethanolkonzentration und definierter Temperatur. Dieses 23 Eichung von Atemalkoholmessgeräten Prüfgasgenerator mit einer Referenzlösung 24 Eichung von Atemalkoholmessgeräten Prüfgas wird zur Eichung von Atemalkoholmessgeräten verwendet. Das Trägergas Luft wird mit Ethanoldampf angereichert, wenn das Trägergas durch die Ethanol-WasserLösung geleitet wird. Die Konzentration des Trägergases bleibt dabei konstant, da die verbrauchte Lösung kontinuierlich durch frische Lösung ersetzt wird. Zwischen der Ethanolkonzentration des Gases cGas über der wässrigen Lösung und der Ethanolkonzentration der wässrigen Lösung cLösung besteht im Dampfdruck-Gleichgewicht bei einer Temperatur T der wässrigen Lösung folgender Zusammenhang:

In Nordrhein Westfalen werden die Atemalkoholmessgeräte von den Mitarbeitern der Betriebsstelle Eichamt Düsseldorf amtlich geeicht. Dazu wurde bei der Firma Dräger in Krefeld eine Eichabfertigungsstelle eingerichtet. In 2006 wurden 837 Alcotest-Geräte geeicht. Die Eichung erfolgt automatisiert unter Verwendung einer speziellen Software.

Zusätzlich wird in der Eichabfertigungsstelle ein amtseigener Alcotest zur Überprüfung der Prüfgasgeneratoren eingesetzt. An jedem Tag, an dem Eichungen vorgenommen werden, werden mit dem amtseigenen Alcotest Kontrollmessungen durchgeführt und dokumentiert.

Ziel dieser Kontrollmessungen ist es, eine zusätzliche Aussage über die Zuverlässigkeit der Prüfgasgeneratoren in Verbindung mit der WasserEthanol-Lösung treffen zu können und auf Veränderungen im System reagieren zu können.

Die Eichung der Geräte besteht aus der Beschaffenheitsprüfung, der messtechnischen Prüfung und der abschließenden Stempelung. Bei der Beschaffenheitsprüfung werden gerätespezifische Parameter des Prüflings wie z. B. Software-Version, Checksumme, Datum und Uhrzeit überprüft.

Bei der anschließenden messtechnischen Prüfung werden die Eigenschaften des Prüflings hinsichtlich Konzentrations-, Temperatur- und Volumenmessung untersucht. Die Parameter der Messungen umfassen insgesamt drei Prüfgaskonzentrationen, drei Temperaturen und zwei Volumenströme. Bei den 3 Prüfgaskonzentrationen handelt es sich um die Ethanolkonzentration Null sowie zwei Ethanolkonzentrationen, die durch die Verwendung einer Ethanol-Wasser-Lösung mit der Lösungskonzentration (cLösung) bei den Temperaturen 32°C und 37°C hergestellt werden. Der Zusammenhang zwischen Lösungskonzentration, Temperatur und Gaskonzentration wird in der o.a. Dubowski-Gleichung dargestellt.

Die bei den beiden Temperaturen erzeugten unterschiedlichen Gaskonzentrationen werden in den Prüfling eingeleitet.

Im Prüfling werden die Konzentrationen gemessen, auf die Bezugstemperatur von 34 °C umgerechnet und zur Anzeige gebracht. Die angezeigten Messwerte müssen mit dem nach Dubowski ermittelten Referenzwert auf Einhaltung der Fehlergrenzen überprüft werden.

Die messtechnische Prüfung besteht aus jeweils 3 Messzyklen bei 32°C und 37°C. Bei einer automatisierten Durchführung der Prüfungen am Gebrauchsnormal werden die am Prüfling angezeigten Einzelergebnisse für Konzentration und Temperatur durch die Software automatisch auf Einhaltung der vorgegebenen Fehlergrenzen überprüft und bewertet. Diese von der Software vorgeschlagene Bewertung ersetzt jedoch nicht die abschließende Bewertung der Messergebnisse durch den Eichbeamten. Die Messprotokolle werden auf die korrekte Eingabe der von Hand eingegebenen Daten (Konzentration der Ethanol-Wasser Lösung, Eichgültigkeit) vom Eichbeamten kontrolliert.

Außerdem werden überprüft: die Prüfgastemperatur t (gleich der Badtemperatur)

Die Einzelmesswerte auf dem Protokollausdruck werden mit den zur Messung gehörenden Referenztemperaturen tRef am Prüfgasgenerator verglichen.

Die Einzelmesswerte des Prüfgasvolumens auf dem Protokollausdruck werden mit den für den jeweils aktuellen Luftdruck und die Prüfgastemperatur (32°C oder 37°C) korrigierten Referenzvolumen VRef aus dem PTB-Prüfschein des Prüfgasgenerators verglichen.

Aus der Konzentration der zertifizierten Ethanol-Wasser-Lösung wird mit Hilfe der Dubowski-Gleichung die Ethanolkonzentration im Prüfgas bei der Bezugstemperatur von 34°

Eichfehlergrenzen für eine Gaskonzentration:

Bei der Prüfung am Wasserbad (Ethanolkonzentration Null) wird die korrekte Temperaturmessung bei 34 °C geprüft. Die Flaschen des Wasserbades werden mit Wasser befüllt und das Wasserbad auf 34 °C ± 0,3 °C temperiert. Der so hergestellte Wasserdampf mit 34 °C wird in den Prüfling geblasen. Gleichzeitig wird mit dieser Messung der Nullpunkt der Konzentrationsanzeige überprüft.

Am Ende der messtechnischen Prüfung wird das neue Eichdatum in die Parameterliste des Prüflings gesetzt. Die Elektronik im Prüfling gewährleistet dann, dass bei abgelaufener Gültigkeitsdauer der Eichung keine Messung mehr möglich ist. Die Geräte unterliegen einer halbjährlichen Nacheichpflicht.

Durch Ausstellen eines Eichscheines wird für jedes einzelne Gerät die Einhaltung der Eichfehlergrenzen bestätigt und die Eichgültigkeitsdauer dokumentiert; dies ist für gerichtsverwertbare Messungen unverzichtbar.

25 Eichung von Atemalkoholmessgeräten Prüfung am Wasserbad unterhalb von 0,400 mg/l 0,020 mg/l zwischen 0,400 mg/l und 1,00 mg/l 5% vom Referenzwert zwischen 1,00 mg/l und 2,00 mg/l 10% vom Referenzwert oberhalb von 2,00 mg/l 20% vom Referenzwert