Beispiel Ermittlung der Belastung für ein Eigenheim mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern in

4.3 Mindestrückbehalt

Die Förderung setzt voraus, dass die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Haushalts gefährdet. Nach Abzug aller laufenden Kosten sollten zum Lebensunterhalt monatlich mindestens übrig bleiben: 700 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 900 Euro für einen 2-Personen-Haushalt, 230 Euro für jede weitere Person.

Hierbei werden das Kindergeld und ein eventueller Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz angerechnet.

Garagenerträge und Erträge für zweite Wohnungen werden nur berücksichtigt, wenn die Einnahme nachhaltig gesichert erscheint. Bei den Einkünften dürfen laufende Zahlungen von Verwandten oder sonstigen Dritten, soweit sie nicht auf einer dauernden Rechtspflicht beruhen, nicht berücksichtigt werden.

Lastenberechnung

Dem Förderantrag fügen Sie eine Lastenberechnung bei, in der Sie die Gesamtkosten oder die Erwerbskosten für das Förderobjekt eintragen, die beabsichtigte Finanzierung darstellen und die Kosten für die Finanzierung (Zinsen, Verwaltungskostenbeiträge, Tilgungen) und die Bewirtschaftung der Immobilie berechnen. Auf diese Weise können Sie Ihre monatliche Belastung ermitteln und prüfen, ob Ihnen nach Abzug aller Verbindlichkeiten noch genügend Geld übrig bleibt.

Beispiel: Ermittlung der Belastung für ein Eigenheim mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern in Düsseldorf.

Haushalt mit 2 Kindern, Förderung im Modell A mit Stadtbonus Gesamtkosten: 230.000 Euro

Finanzierungs- Zinsen/ Lfd.360 Euro (Mindestrückbehalt) verblieben.

5. Was ist noch zu beachten?

Verbot des vorzeitigen Baubeginns

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie bereits vor Antragstellung mit dem Bau begonnen oder den Kaufvertrag endgültig, das heißt ohne umfassendes Rücktrittsrecht abgeschlossen haben, bevor die Förderzusage erteilt ist. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vor Baubeginn oder Vertragsabschluss bei Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde über das notwendige Verfahren.

Dies gilt auch, wenn Sie ein Objekt ersteigern möchten.

Gesamtkostenobergrenze

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Gesamtkosten oder der Kaufpreis einschließlich Nebenkosten des Förderobjekts höher sind als die im Bereich der Bewilligungsbehörde angemessen Kosten. Diese Kostenobergrenze ist regional unterschiedlich. Bitte fragen Sie Ihre zuständige Bewilligungsbehörde.