Wohnhaus

30 31 ge Förderung der Gemeinschaftsflächen der Wohngemeinschaften sind alle Gemeinschaftsräume frei finanziert und vom Verein angemietet.

Architektur Großzügig öffnet sich im denkmalgeschützten Eingangsbereich aus den 1920er Jahren die geschwungene Treppe und gibt den Blick frei auf das große Fenstermosaik. Breite Flure führen zu den Wohnungen, die alle Balkone oder Loggien erhielten.

Die Gruppe hatte großes Mitspracherecht. Sie konnte weit reichenden Einfluss auf die Grundrisse der Wohnungen nehmen, die Gestaltung der Außenanlagen mitbestimmen und auch für Wünsche bei der Ausstattung gab es Spielraum. Insgesamt entstanden 26 Wohnungen und 2 Wohngruppen mit je 6 Appartements. Die Wohnungen sind zwischen 48 und 130 qm groß. Alle sind durch einen Aufzug erreichbar. Die geförderten Wohnungen sind auch in der Innengestaltung barrierefrei, die frei finanzierten aus unterschiedlichen Erwägungen lediglich barrierearm.

Mit gut 300 qm Gemeinschaftsflächen steht viel Platz für Freizeit- und Nutzräume ebenso wie für einen Raum der Stille zur Verfügung. Der knapp 70 qm große Gemeinschaftssaal mit Küche bietet einen Ort für private Feiern und Kulturveranstaltungen. Der großzügige Eingangsbereich kann für Ausstellungen, Konzerte und andere Veranstaltungen genutzt werden. Der Innenhof wird begrünt und bietet Spielfläche für Kinder und für Nachbarschaftsfeste.

Die Gewerbeeinheiten sind klein und bezahlbar und somit perfekt an die Nachfrage angepasst. Frauenfinanzdienst, Atelier, Trauerbegleitung: Viele selbstständige Frauen mit unterschiedlichsten Berufsbildern haben sich hier niedergelassen. Und zwei von ihnen nehmen das Leitziel Wohnen und Arbeiten unter einem Dach wörtlich und wohnen auch im Projekt.

Nachbelegung und Verwaltung des Objektes

Die Beginen hatten lange die Vor- und Nachteile eines zeitlich begrenzten Generalmietvertrags, mit dem sie auch das Mietausfallrisiko übernommen hätten, abgewogen. Sie zögerten, sich für die Errichtung eines Mietausfallwagnisfonds zu entscheiden. Es wurden schließlich Einzelmietverträge geschlossen und die Verwaltung des Objektes den Investoren überlassen. Damit nahmen die Bewohnerinnen weniger Risiko auf sich, aber auch weniger Einfluss auf die Nachfolge in Kauf. Sie können Mieterinnen vorschlagen, da es auch im Sinne der Investoren ist, Mietinteressentinnen nicht selbst suchen zu müssen. Doch bei langem Leerstand kann eine Wohnung auf dem freien Markt angeboten werden. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen Gruppe und Investoren ist verhandelt, aber noch nicht unterzeichnet.

Die Hausmeisteraufgaben für das gesamte Objekt liegen bei den Beginen.

Gemeinschaftsleben Spontane Verabredungen und nachbarschaftliche Hilfeleistungen sind für die Bewohnerinnen des Beginenhofs Essen selbstverständlich. Der Raum der Stille ist für die Frauen das Herzstück des Projektes, das Beginenwohnzimmer ist Bibliothek und interner Treffpunkt. Im großen Saal gibt es organisierte Treffen und Kulturangebote. So wird mit der monatlichen Veranstaltung „ Beginen-Cafe Gemeinschaftseinrichtungen: Großer Saal mit Küche, Raum der Stille, Beginenwohnzimmer, Foyer, Innenhof Besonderheiten: Umbau eines denkmalgeschützten Verwaltungsgebäudes 32 33

Gelsenkirchen ­ Wohnhaus Zeche Holland eG

Wie andere Städte im Ruhrgebiet auch, ist Gelsenkirchen vom Strukturwandel stark betroffen. Folgte die Stadtentwicklung seit Mitte des 19. Jahrhunderts der Ausweitung der Industrie, bieten frei gewordene Flächen nun die Möglichkeit zur planvollen Gestaltung: Es entstehen Technologiezentren, hochwertige Wohnbebauungen und Kultureinrichtungen sowie Flächen zur Naherholung. Doch auch andere Nutzungen haben Raum ­ insbesondere innovative Wohnprojekte in den verbliebenen alten ehemaligen Industriegebäuden. Mit dem Wohnhaus Zeche Holland eG konnte ein solches Wohnprojekt verwirklicht werden. Es sichert in unmittelbarer Nachbarschaft zu exklusiven Umnutzungen langfristig bezahlbaren Wohnraum.

Die Gruppe und ihr Objekt Vier Kinder und vierzehn Erwachsene im Alter zwischen 1 ­ 42 Jahren bewohnen heute die ehemalige Direktorenvilla der Zeche Holland. Lange Jahre hatte die Freundesgruppe Ausschau nach einem Haus gehalten, das sich zum gemeinsamen Leben eignet. Mit der alten Direktorenvilla und einer benachbarten Maschinenhalle schien endlich das richtige Objekt gefunden. Beide Gebäude gehören zum seit 1986 denkmalgeschützten Ensemble der Zeche Holland Schacht I und II genauso wie die Doppel-Malakowtürme, die Werkhalle und die Lüftergebäude. Die Zeche, die sich mit ihren insgesamt sechs Schächten über die Stadtgrenze von Gelsenkirchen nach Bochum-Wattenscheid zieht, war Ende der 1980er Jahre stillgelegt worden. 2001 kamen Direktorenvilla und Maschinenhalle in ein Zwangsversteigerungsverfahren.

Zwei Mitglieder der Startergruppe sahen ihre Chance und ersteigerten die Gebäude. Doch entgegen vorheriger Berechnungen konnten sie die Gesamtsumme zum Erwerb in Einzeleigentum nicht aufbringen. Und noch bevor das Wohnprojekt richtig startete, drohte der Gruppe fast, das Objekt in einer zweiten Zwangsversteigerung wieder zu verlieren.

Rechtsform und Förderung

An die Gründung einer Genossenschaft hatte der Freundeskreis zunächst nicht gedacht, als er beschloss, gemeinsam in einem Haus zu leben. Über Genossenschaften wusste die Gruppe wenig, und was sie wusste, brachte sie nicht mit sich in Verbindung. Genossenschaften, das waren große Wohnungsunternehmen, seit Jahren etabliert. Doch genau diese Rechtsform sicherte schließlich das gemeinsame Wohnprojekt in der ehemaligen Direktorenvilla. Nach der Zwangsversteigerung wandte sich die Gruppe an die WohnBund-Beratung NRW GmbH in Bochum, die der Gruppe unter anderem die Gründung einer Genossenschaft empfahl. Mit Fördermitteln des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen erarbeitete WohnBund-Beratung NRW eine Konzeption zur Organisation und Finanzierung des Genossenschaftsprojektes und setzte dieses um. Heute hat die Genossenschaft Wohnhaus Zeche Holland eG 19 Mitglieder, darunter vier Solidargenossinnen und -genossen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis.

Finanzierung:

Alle Bewohnerinnen und Bewohner haben als Eigenleistung einen hohen Genossenschaftsanteil eingebracht.

Vom Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen erhielt die Genossenschaft ein Genossenschaftsgründungsdarlehen. Mit zusätzlicher Hilfe von Bürgschaftskrediten der GLS Gemeinschaftsbank sowie Kleinstkrediten konnten die erforderlichen Mittel aufgebracht werden, um die Gebäude inklusive Gelände zu erwerben. Auch der Einbau einer Holzpelletsheizung eröffnete schließlich der Genossenschaft eine weitere Förderung aus dem KfW-Programm zur CO2

-Minderung. Beim Umbau und der Modernisierung der Villa erbrachten und erbringen die Bewohner und Bewohnerinnen einen hohen und unabdingbaren Anteil an Eigenleistungen.

Architektur und Wohnumfeld Neun von einander getrennte Wohneinheiten und ein Gemeinschaftsraum stehen den Bewohnern und Bewohnerinnen heute in der dreigeschossigen Villa zur Verfügung. Leider ist keine der Wohnungen barrierefrei. Eine Erdgeschosswohnung könnte jedoch durch einen alternativen Zugang in Zukunft altengerecht gestaltet werden. Gemäß den Auflagen des Denkmalschutzes wurde der Eingangsbereich mit seiner Pförtnerloge und dem großen Treppenhaus erhalten. Die Größe der Wohnungen liegt zwischen 40 und 100 qm. Auf den Anbau von Balkonen verzichtete die Gruppe aus Kostengründen.

Als Gemeinschaftsraum nutzen die Bewohner und Bewohnerinnen einen Raum mit Küchenzeile und Sanitärbereich im Erdgeschoss des Gebäudes. Zudem haben sie sich entschlossen, den gesamten Außenbereich als Gemeinschaftsfläche zu nutzen. Die Ausstattung des Spielplatzes im Garten haben Mitglieder des Wohnprojektes selbst entworfen und gebaut.

Gewölbekeller und der Dachboden wurden im Urzustand belassen und werden als gemeinsame Nutzfläche betrieben.

Energetisch war die Gruppe bemüht, gemäß ihren Möglichkeiten einen möglichst hohen Standard zu erreichen. Die Wärmedämmung im Dach und an der Kellerdecke sowie die Fenster wurden komplett erneuert. Eine Fassadendämmung war aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich. Als Heizungssystem entschied sich die Bewohnerschaft für eine Holzpelletsheizung.

Die Infrastruktur der unmittelbaren Umgebung ist gut: Läden, Straßenbahn, Schulen und Kindergärten, alles ist fußläufig zu erreichen. Seit dem Einzug in die Villa 2004 hat sich das direkte Umfeld jedoch stark ver34 35 ändert. Die alternativen Gruppen und Räume, wie das freie Theater oder alternative Künstlerateliers in der ehemaligen Zeche sind verschwunden. 2006 wurden in den benachbarten Zechengebäuden von einem privaten Investor Lofts und moderne Bars fertig gestellt. Als Architekten entschied sich die Gruppe für Dirk Rosenkranz vom Ingenieurbüro Rosenkranz, Datteln. Die Projektsteuerung und Begleitung der Baumaßnahmen übernahm Dirk Niehaus, Wuppertal. Alle Arbeiten wurden in Einzelgewerken vergeben. Bei der Instandsetzung des denkmalgeschützten Hauses beteiligten sich die Bewohner und Bewohnerinnen aktiv. Hierbei kamen dem Projekt die handwerklichen Fähigkeiten vieler Gruppenmitglieder zugute. Um auch bei den Eigenleistungen stets eine fachgerechte Ausführung zu sichern, entschied sich die Gruppe, Sanierungsarbeiten wie die notwendig gewordene Beseitigung von Hausschwamm unter der Anleitung eines Sachverständigenbüros durchzuführen. Beratungs- und Verhandlungsbedarf gab es auch in anderen Bereichen. Alle Zu- und Abwasserleitungen des Gebäudes mussten komplett neu verlegt werden. Und die Gruppe stand plötzlich vor einem Problem mit den Versorgungsleitungen. Denn sie verfügte mit dem Besitz von Gebäude und Gelände zwar über ein Wege- nicht aber über ein Leitungsrecht. In vielen Gesprächen wurde gemeinsam mit WohnBundBeratung NRW GmbH und dem Investor der umliegenden Zechengebäude eine kostengünstige Lösung gesucht und gefunden. Die Auflagen des Denkmalamtes waren für die Genossenschaft nicht immer leicht umzusetzen, so brachte z. B. die geforderte Spezialanfertigung jedes Fensters höhere Kosten mit sich und schränkte die gestalterische Freiheit im Umgang mit dem Objekt ein. Gleichwohl wurde dadurch ein hohes atmosphärisches Niveau erreicht. Andere Auflagen, wie der Erhalt des Eingangsbereiches, waren in der Gruppe unbestritten und architektonisch von ihr so gewollt.

Die Verwaltung des Objektes und die Regelung der Nachbelegung

Die Verwaltung des Objektes unterliegt dem Vorstand der Genossenschaft. Hausmeisteraufgaben und die Pflege der Gemeinschaftsflächen regeln die Bewohnerinnen und Bewohner formlos unter sich.

Alle erwachsenen Bewohner und Bewohnerinnen sind Mitglieder der Genossenschaft. Noch gab es keine Fluktuation, doch ist der Wechsel in der Genossenschaftssatzung geregelt: Die mehrheitliche Zustimmung für neue Mitglieder ist bindend.

Soziales Leben Abgesehen von der vorgeschriebenen Jahreshauptversammlung der Genossenschaft gibt es keine regelmäßigen Veranstaltungen.