Die in Gaststätten und Spielstätten aufgestellten GeldGewinnSpielGeräte unterliegen engen gesetzlichen Regelungen

104.000 Menschen in Deutschland als pathologische (krankhafte) Spieler zu bezeichnen. Bezogen auf die erwachsene Bevölkerung sind dies für alle Spielformen 0,19 %, d. h. 2 von 1.000 erwachsenen Menschen. Damit liegt Deutschland international am unteren Rand des Spektrums. Der Spielerschutz funktioniert. Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft möchte ­ wie alle anderen Anbieter auch ­ diesen Anteil in Deutschland dauerhaft möglichst niedrig halten.

Knapp 30% der pathologischen Spieler entfallen auf gewerblich betriebene Geld-Gewinn-Spiel-Geräte. Die Gegenüberstellung der Gerätezahlen (220.000 Geldspielgeräte und 8.500 Slotmachines) zur Anzahl der Personen mit dem Risiko eines pathologischen Spielverhaltens ergibt bei Slotmachines in den Spielbanken einen rechnerisch um 8,8-mal höheren Wert als bei Spielern an Geld-Gewinn-Spiel-Geräten.

Die in Gaststätten und Spielstätten aufgestellten Geld-Gewinn-Spiel-Geräte unterliegen engen gesetzlichen Regelungen. Die zum 1. Januar 2006 erfolgte Änderung der Spielverordnung hat das Notifizierungsverfahren der EU-Kommission ohne Beanstandungen durchlaufen! Für das staatliche Glücksspiel gilt der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Hiergegen hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Bereits im Jahr 2006 hat das Bundesverfassungsgericht das staatliche Sportwettmonopol für verfassungswidrig erklärt. Ein bezeichnendes Bild bietet auch die seitdem stark auseinanderlaufende Rechtsprechung zu Sportwettläden, Lottoangeboten etc.

Wer will unter diesen Voraussetzungen ernsthaft behaupten, dass das staatliche Glücksspiel besser ist als das gewerbliche Geld-Gewinn-Spiel? Bei vielen Diskussionen wird nicht mit offenen Karten gespielt, dies zeigt die Forderung nach Zugangskontrollen zu Spielstätten:Worum geht es? Der Jugendschutz in Spielstätten wird eingehalten! In Zweifelsfällen lässt sich das Aufsichtspersonal einen Personalausweis zeigen. In den Automatensälen der Spielbanken gab es bis Ende 2007 i. d. R. keine Zugangskontrollen. Diese sind erst ab 1. Januar 2008 durch den GlüStV vorgeschrieben. Das Ergebnis: Starke Umsatzeinbußen. Die Überlegung: Dann soll es bei gewerblichen Spielstätten auch so sein.

Vernachlässigt wird, dass die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft einer Vielzahl von Regulierungen unterliegt, in der Gewerbeordnung, in der Spielverordnung, in der Baunutzungsverordnung, in den Spielverwaltungsvorschriften sowie in den Unfallverhütungsvorschriften. Gerätetechnik sowie Geräteaufstellung sind im gewerblichen Bereich bis ins kleinste Detail reguliert. Ausgaben von durchschnittlich in der Praxis rund 15 Euro in einer Stunde schließen unangemessen hohe Verluste in kurzer Zeit aus. Beim Zugang ansetzende zusätzliche Regulierungen zu gewerblichen Spielstätten sind damit entbehrlich.

Anders in staatlichen Spielbanken: Einsätze, Verluste und Gewinnmöglichkeiten sind dort völlig frei. Auch gibt es keinerlei Vorgaben für die Aufstellung der Geräte. Vermögensverschiebungen in kurzer Zeit sind möglich. „Haus und Hof" können verloren werden. Außerdem wird Alkohol ausgeschenkt! Vor diesem Hintergrund sind Zugangskontrollen und ein Abgleich mit Sperrdateien nur konsequent.

Die Automatenwirtschaft ist sich ihrer Verantwortung gegenüber den Spielgästen bewusst. Die Spielverordnung wurde zum 1. Januar 2006 novelliert. Die Änderungen bringen noch mehr Spielvergnügen bei gleichzeitig verbessertem Spielerschutz:

In Spielstätten dürfen auf 144 m max. 12 Geldspielgeräte pro Konzession aufgestellt werden, jedoch nur jeweils 2 Geräte nebeneinander mit Trennwänden. Gewinne und Verluste sind limitiert.

Eine Stunde Spielerlebnis kostet in der Praxis im Durchschnitt rund 15 Euro, d. h. etwa einen Stundenlohn.

Das Spiel ist im Zeitlauf immer preiswerter geworden. Noch Anfang der 50er Jahre mussten für eine Stunde Spiel ca. 5 Stundenlöhne aufgewandt werden.

Jackpotanlagen wurden aus gewerblichen Spielstätten verbannt,„Fun-Geräte" mit Token sind verboten.

Anders in Spielbanken: Einsätze, Gewinne und Verluste sind nicht limitiert.

In kurzer Zeit können durch Vermögensverschiebungen „Haus und Hof" verloren werden.

Jackpots in sechsstelliger Größenordnung sind die Regel, Millionensummen sind möglich.

In einem Saal stehen oft mehr als 300 Automaten direkt nebeneinander.

SPIELERSCHUTZ UND JUGENDSCHUTZ IN GEWERBLICHEN SPIELSTÄTTEN

Eine Information der deutschen Unterhaltungsautomatenwirtschaft.