Kasseler Polizeireviere

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige Personalausstattung der Kasseler Polizeireviere, insbesondere die Zahl der Beamten im Ermittlungsdienst, angesichts der Tatsache, dass zusätzliche Aufgaben an die Schutzpolizei delegiert worden sind, und angesichts der Tatsache, dass die Arbeitsbelastung und die Arbeitsintensität gerade im Ermittlungsdienst erheblich angestiegen sind?

Aufgrund der Zuständigkeitsregelung bei der Kriminalitätsbearbeitung wurden umfangreiche Straftatbestände der so genannten kleinen und mittleren Kriminalität von der Kriminalpolizei auf die Schutzpolizei übertragen, deren Bearbeitung zu wesentlichen Teilen dem Ermittlungsdienst obliegt. Andererseits sind die Ermittlungsbeamtinnen und -beamten inzwischen von den der Polizei als artfremde Aufgaben zugewiesenen Tätigkeiten, wie z. B. den Entstempelungsersuchen und den Ermittlungen bei Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, entbunden worden.

Die Personalstärken des Ermittlungsdienstes sind von Dienststelle zu Dienststelle sehr unterschiedlich. Die jährlich neu errechnete Zuweisungszahl ergibt sich aus einer Belastungsanalyse, die nunmehr seit ca. 15 Jahren im PP Nordhessen (ehemaliges PP Kassel) speziell für den Ermittlungsdienst durchgeführt wird.

Darin werden die einzelnen Tätigkeiten pro Revier tabellarisch aufgelistet und in der Summe gegenübergestellt. Dabei werden nur so genannte "harte Daten", die überprüfbar sind, verwendet.

Die Kriterien sind:

- Verkehrsunfallaufnahmen, die dem Ermittlungsdienst zur Bearbeitung zugewiesen wurden,

- Straftaten im Revierbereich,

- Straftaten von anderen Dienststellen, die über eine zentrale Erfassung den Revieren zugeleitet werden,

- strafrechtliche Ermittlungsersuchen und

- allgemeine Ersuchen, die zentral erfasst und den Revieren zugeteilt werden.

Aus der Gesamtsumme oben genannter Daten lassen sich die Belastungszahlen errechnen.

Letztmalig erfolgte diese Analyse des Ermittlungsdienstes vor der Neu- und Umorganisation der hessischen Polizei im Jahre 2000.

Eine ähnliche Analyse für alle Beamtinnen und Beamten (Schicht- und Tagesdienst) wird derzeit beim PP Nordhessen erarbeitet.

Die derzeitige Personalsituation bei den Polizeirevieren stellt sich mit Stand 1.

Wie aus der Tabelle zu ersehen ist, haben alle so genannten Mischreviere (außer Tagesdienststelle 3. Polizeirevier) eine Schichtdienststärke von 41

Beamtinnen und Beamten.

Das 1. Polizeirevier (Innenstadt) hat dagegen eine hohe Schichtdienststärke aufzuweisen, bedingt durch die Zusammenlegung mit der ehemaligen Einsatzbereitschaft (zuständig im gesamten Innenstadtbereich mit den polizeilichen Brennpunkten).

Um den Dienstbetrieb im 5-Schichten-Rhythmus aufrechterhalten zu können, sind die Personalstärken der Reviere ausreichend.

Frage 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Aktivitäten der Dienststellenleiter und Beamten der Kasseler Polizeireviere bei der Gewaltprävention durch Seminare und Kurse und durch Teilnahme an Arbeitsgruppen der lokalen Präventionsräte sowie die Teilnahme an Ortsbeiratssitzungen und Veranstaltungen in Schulen und Kindergärten?

Insbesondere durch die von der hessischen Landesregierung initiierte Sicherheitsoffensive wurden flächendeckend Präventionsräte verwirklicht.

Es ist unbestritten mit eine der wichtigen Aufgaben der Polizei, sich in diesen Präventionsräten und deren Arbeits- oder Unterarbeitsgruppen einzubringen.

Dies gilt selbstverständlich auch für Leiter größerer Organisationseinheiten, wie z. B. Abteilungsleiter, Direktionsleiter und Dienststellenleiter von Polizeirevieren und -stationen.

Auch die Teilnahme an den Ortsbeiratssitzungen wird von den zuständigen Dienststellenleitern wahrgenommen, wenn polizeispezifische Themen auf der Tagesordnung stehen. Dazu zählen selbstverständlich auch Veranstaltungen in Schulen und Kindergärten.

Frage 3. Wie beabsichtigt die Landesregierung, diesen zusätzlichen, freiwilligen und größtenteils in der Freizeit geleisteten Einsatz zu honorieren?

Die vorgenannten Veranstaltungen kommen zum einen nicht täglich vor, zum anderen sind sie Teil polizeilicher Arbeit, wie unter Punkt 2 beschrieben.

Deshalb ist nicht davon auszugehen, dass die Teilnehmer der Polizei über Gebühr belastet werden.

Aufzeichnungen über die Anzahl solcher Veranstaltungen und die dadurch entstandenen Mehrarbeitsstunden liegen nicht vor.

Fallen die Termine in die Freizeit, so kann der Teilnehmerin/dem Teilnehmer die angefallene Zeit als Mehrarbeit gutgeschrieben werden.