Teilprivatisierung

Ich sage das deswegen, weil ich immer so fair bin, dann, wenn etwas Vernünftiges herauskommt, das herauszustellen. Man hätte es schneller haben können und müssen. Aber vernünftig geworden ist das bei der Frage des § 39, den Sie jetzt gestrichen haben. Sie haben das gestern als Missverständnis dargestellt, aber Sie haben ihn gestrichen. Das ist das, was hinten herausgekommen ist, und das ist in Ordnung.

Das ist im Zusammenhang mit der anstehenden Teilprivatisierung der WestLB ein Einfallstor für Privatisierung von Sparkassen, was geschlossen worden ist.

Geschlossen worden ist wenigstens ein Stück weit mehr auch die Frage der Abgrenzung von Gemeinnützigkeit und Gemeinwohl. Auch das konzediere ich.

Es bleibt ­ das ist ein besonderes Ärgernis ­ das Trägerkapital. Ich will es ganz konkret an die Person des Vorsitzenden der FDP-Fraktion binden. Wer das Protokoll über die Anhörung aufmerksam studiert, kann sehen, dass Herr Papke an einer Stelle besonders nachgebohrt hat: Warum soll das Trägerkapital nicht fungibel, also handelbar, sein?

Das ist der Punkt: Heute ist es die Option zur Bildung von Trägerkapital; in einem Jahr beginnt dann vor dem Hintergrund der kommunalen Finanznot erneut die Debatte, warum es nicht fungibel sein soll.

Das unterstelle ich Ihnen. Deshalb kann es heute auch nicht zu einer breiten Mehrheit kommen ­ es sei denn, Sie stimmen dem Antrag der Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, den wir inhaltlich voll teilen, zu, die optionale Trägerkapitalbildung herauszunehmen.

Ich appelliere an Sie ­ und es entspräche eigentlich auch gutem Brauch ­, an diesem Punkt gerade in der heutigen Situation das mit breiter Mehrheit zu beschließen. Sonst muss ich sagen: Bei allen Fortschritten können wir nicht zustimmen, weil diese Tür diesem Vorsitzenden dieser FDP-Fraktion leider immer noch geöffnet bliebe. ­ Schönen Dank. Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Becker. ­ Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Linssen.

Dr. Helmut Linssen, Finanzminister: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben das Sparkassengesetz jetzt mehr als zwei Jahre lang diskutiert und in zweiter Lesung verabschiedet. Es war gut, dass Regierung und Regierungsfraktionen gerade auf den letzten Metern so eng zusammengearbeitet und viele Veränderungen vorgenommen haben, die zu einem großen Konsens geführt haben.

(Vorsitz: Präsidentin Regina van Dinther) Ihre Befürchtungen, Herr Becker, kann man immer haben. Der Gesetzgeber wird sicherlich nicht so dumm sein, eine Salamitaktik zu verfolgen, wenn er etwas beabsichtigt. Das hat er nicht nötig. Es bleibt dabei: Alle Ihre Befürchtungen sind völlig gegenstandslos, denn so steht es nicht im Gesetz. Es ist nicht so realisierbar.

(Beifall von der CDU)

Die Regierungsfraktionen und die Landesregierung wollen all das, was Sie an Befürchtungen angesprochen haben, auch nicht, damit das ganz klar ist.

Es ist ein gutes Gesetz, das sicherlich dazu beitragen wird, dass die Sparkassen in den nächsten 20 Jahren wettbewerbsfähig sind und als erste Säule in dem dreisäuligen Bankensystem eine gute Zukunft haben. ­ Herzlichen Dank. Präsidentin Regina van Dinther: Danke schön, Herr Minister Linssen. ­ Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag Drucksache 14/7913 ab. Dazu haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemäß § 43 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung beantragt. Nach § 43 Abs. 2 erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben beim Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.

Ich bitte den Abgeordneten Herrn Deppe, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf erfolgt; Namensliste siehe Anlage.)

Ich bitte nun die Schriftführer, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen.

(Die Auszählung erfolgt.)

Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt: Mit Ja stimmten 80 Abgeordnete, mit Nein stimmten 98 Abgeordnete, ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Damit ist dieser Änderungsantrag Drucksache 14/7913 abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/7844, den Gesetzentwurf Drucksache 14/6831 in der Fassung seiner Beschlüsse unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. ­ Wer ist dagegen? ­ Dann ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung verabschiedet.

Meine Damen und Herren, wir kommen drittens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag

Drucksache 14/7902 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. ­ Wer ist dagegen? ­ Enthaltungen? ­ Keine.

Dann ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt.

Herr Sagel hat sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Bitte schön, Frau Gebhard.

(Unruhe)

­ Meine Damen und Herren, ich bitte um Aufmerksamkeit für die Rednerin.

Heike Gebhard (SPD): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren hier nicht zum ersten Mal über die Notwendigkeit, ausreichend Studienplätze bereitzustellen. Seit Jahren wissen wir, dass wir stärkere Abiturjahrgänge haben. Gott sei Dank hat sich die Große Koalition in Berlin mit dem Hochschulpakt 2020 dazu durchgerungen, ein Programm aufzulegen, um bis 2010 in Deutschland fast 100.000 Studienplätze mehr zu finanzieren.

Manchen Akteuren ist das immer noch zu wenig.

Aber in Anbetracht dessen, dass die CDU bei den Verhandlungen um die Föderalismusreform I die Hochschulen ganz und gar in die Länderkompetenz stellen wollte, sind wir froh, dass der Bund bei der Bewältigung dieser großen Aufgabe mit im Boot ist.

Insofern ist aus unserer Sicht der Hochschulpakt I der erste Schritt in die richtige Richtung.

Nun ist klar, dass wir angesichts der Größe Nordrhein-Westfalens ­ immerhin stellen wir ein Viertel der Hochschullandschaft in Deutschland ­ einen großen Teil davon zu schultern haben.

Für den Hochschulpakt I bedeutet das, dass wir bis 2010 26.000 Studienanfänger mehr haben wollen.

Ich glaube, das wollen wir alle, aber wir müssen es auch organisieren. Um genau zu sein: Wir haben vereinbart, dass im Vergleich zum Stichjahr 2005 am Ende des Jahres 2010 26.308 mehr Studienanfänger an unseren Hochschulen sein sollen.

(Christian Lindner [FDP]: Sie rechnen falsch!)

­ Gucken Sie in die Vereinbarung. Das ist klar und eindeutig geregelt. Im Sommer 2011, wenn die Zahlen vorliegen, wird abgerechnet.

(Christian Lindner [FDP]: Frau Gebhard, selbst die Grünen haben in ihrem Antrag richtig gerechnet!)

­ Das können Sie gleich mit den Grünen ausmachen. Wir halten uns an das, was Bund und Länder miteinander vereinbart haben. Das ist schriftlich fixiert, Herr Lindner, da können Sie noch so laut schreien. Im Sommer 2011 wird abgerechnet und geguckt, ob wir im Laufe des Wintersemesters tatsächlich 26.308 mehr Studienanfänger haben oder nicht.

Die Ausgangslage ist ­ das ist schriftlich fixiert ­: Im Jahr 2005 hatten wir 80.903 Studienanfänger; ich hoffe, wenigstens über diese Zahl gibt es keinen Streit. Somit müssen wir im Wintersemester 2010

107.211 Studienanfänger erreichen. Wenn wir uns allerdings die Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus diesem Jahr anschauen, dann hatten wir zum Stichtag 30. Juni 2008 im Vergleich zu 2005 nicht mehr, sondern 4,2 % weniger Studienanfänger. Bei den Naturwissenschaften und der Mathematik waren es 231 weniger Studienanfänger, bei den Ingenieurwissenschaften 1.753.

Umso verwunderlicher ist es, dass man in Anbetracht dieser Ausgangslage eine Pressekonferenz macht, mit der man die Schlagzeile produziert ­ und zum Teil wohl provozieren wollte ­: So viele Erstsemester wie noch nie! Das sollte ja wohl suggerieren, man sei auf einem guten Weg. Klar, es sind mehr geworden. Wir haben aber auch mehr Berechtigte. Wenn man es mit dem Stand von 2005 vergleicht, dann ist das ein sehr mageres Ergebnis, das wir jetzt aufzuweisen haben.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Wenn man sich diesen Status anschaut, dann erscheint das Ziel, das man mit dem Bund für 2010 vereinbart hat, realistisch kaum noch erreichbar zu sein.