Katastrophenschutz in Bremen und Bremerhaven

Der Terroranschlag am 11. September 2001 in New York hat nicht nur die Sicherheitslage in den USA verändert, sondern auch insbesondere die in Europa.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat darauf bereits im vergangenen Jahr Maßnahmen zur Stärkung von Polizei, Feuerwehr und Verfassungsschutz beschlossen, um dieser Situation angemessen zu begegnen.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass dem Katastrophenschutz auch weiterhin eine weitreichende Bedeutung zukommt. Der Katastrophenschutz muss angemessene und notwendige Reaktionen auf die verschiedensten Schadenslagen gewährleisten.

Um Vorsorge für die Bevölkerung im Land Bremen zu gewährleisten, ist ein ausreichendes Schutzkonzept in Bremen und Bremerhaven notwendig.

Wir fragen deshalb den Senat:

1. Inwieweit können in Bremen und Bremerhaven, nachdem 1997 die Hilfskrankenhäuser aufgelöst wurden, im Falle einer Katastrophe andere öffentliche Schutzräume oder Räumlichkeiten genutzt werden, und wenn ja, sind ausreichend Betten und medizinisches Gerät vorhanden?

2. Wie viele Mitarbeiter sind im Land Bremen (außer denen der Berufsfeuerwehren) im Katastrophenschutz eingesetzt oder dafür ausgebildet?

3. In welchem Umfang hält der Senat es für notwendig, Katastrophenschutzübungen durchzuführen, und wie viele Katastrophenschutzübungen wurden im Land Bremen 2001 und 2002 in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr, dem Roten Kreuz und anderen Hilfsorganisationen durchgeführt?

4. Inwieweit existieren in Bremen im Rahmen des Katastrophenschutzes genügend Vorräte an Blutplasma?

5. Welche Maßnahmen strebt der Senat an, um nach dem Terrorakt in den USA in Zusammenarbeit mit dem Bund und den anderen Bundesländern die Vorkehrungen für den Zivilschutz und den Katastrophenschutz zu optimieren?

Die o. a. Anfrage beantwortet der Senat wie folgt:

Zu Frage 1.: Inwieweit können in Bremen und Bremerhaven, nachdem 1997 die Hilfskrankenhäuser aufgelöst wurden, im Falle einer Katastrophe andere öffentliche Schutzräume oder Räumlichkeiten genutzt werden, und wenn ja, sind ausreichend Betten und medizinisches Gerät vorhanden?

Wegen einer veränderten Bewertung der politischen Sicherheitslage im Hinblick auf eine potentielle militärische Bedrohung von außen, einer als sehr gering eingeschätzten Wahrscheinlichkeit von Naturkatastrophen sowie einer Verknappung der Ressourcen wurden vor den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in Bremen und Bremerhaven wie auch bundesweit nach Vorgaben des Bundes die vorhandenen Hilfskrankenhäuser zur medizinischen Versorgung aufgelöst.

Als Konsequenz stehen derzeit keine öffentlichen Schutzräume für diese Zwecke zur Verfügung.

In den Bremer Krankenhäusern werden jedoch seit Jahren Alarmpläne für hausinterne krisenhafte Situationen (z. B. zur Evakuierung im Brandfall) vorgehalten und in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben.

In letzter Zeit wurden diese Pläne kontinuierlich erweitert, um ebenfalls eine größere Anzahl von dem Krankenhaus von außen zugeführten Verletzten versorgen zu können. Die Zunahme des Anteils an tagesklinischen Plätzen im Zuge des Ausbaus von ambulant ausgerichteten Strukturen im Krankenhausbereich eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, diese Plätze und Räumlichkeiten im Sinne einer Pufferwirkung bei Bedarf für die akutmedizinische Behandlung etwa bei Katastrophensituationen umzuwidmen. Die Alarmpläne der Krankenhäuser gehen in Bremen wie auch bundesweit zunehmend dazu über, ein entsprechendes Aufnahmekontingent, das auch Betten enthält, hierfür auszuweisen.

Darüber hinaus ist im Katastrophenfall vorgesehen, falls medizinisch vertretbar, ausgewählte Patienten innerhalb weniger Stunden vorzeitig zu entlassen. Hierdurch werden weitere Aufnahmekapazitäten geschaffen.

Somit kann von einer geschätzten kurzfristig und zusätzlich verfügbaren Kapazität von rund 500 Betten für das Land Bremen in Katastrophensituationen ausgegangen werden.

Die zusätzlichen und ausschließlich Katastrophenfällen vorbehaltenen Kontingente reichen in Bremen wie auch in den anderen Bundesländern nicht aus, um die medizinische Versorgung im Gefolge von Terroranschlägen in einer Dimension wie am 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten angemessen bewältigen zu können.

Das Bundesministerium für Inneres sowie das Bundesministerium für Gesundheit haben daher im Lichte der neuen Entwicklungen die Notwendigkeit signalisiert, in Absprache mit den Ländern die Strukturen von Katastrophenschutz und Zivilschutz inhaltlich und organisatorisch grundsätzlich neu zu gestalten.

Mit dem Ziel einer Optimierung der medizinischen Versorgung der Bremer Bevölkerung im Rahmen des Katastrophenschutzes wird sich der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in diese Neugestaltung aktiv einbringen.

Zu Frage 2.: Wie viele Mitarbeiter sind im Land Bremen (außer denen der Berufsfeuerwehren) im Katastrophenschutz eingesetzt oder dafür ausgebildet?

In der Stadtgemeinde Bremen stehen folgende ausgebildete Einsatzkräfte in den Einheiten des Katastrophenschutzes zur Verfügung:

Darüber hinaus verfügen die Hilfsorganisationen und das THW in den Stadtgemeinden über mehrere hundert Reservehelfer, die für den Katastrophenschutz ausgebildet, aber nicht mehr aktiv in den Einheiten tätig sind.

Im Ereignisfall kann von beiden Ortskatastrophenschutzbehörden auch überörtliche Hilfe aus anderen Bundesländern, insbesondere aber auch von der Bundeswehr, jeweils im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten angefordert werden.

Zu Frage 3.: In welchem Umfang hält der Senat es für notwendig, Katastrophenschutzübungen durchzuführen, und wie viele Katastrophenschutzübungen wurden im Land Bremen 2001 und 2002 in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr, dem Roten Kreuz und anderen Hilfsorganisationen durchgeführt?

Der Senat hält es für unbedingt erforderlich, regelmäßig sowohl in kleinerem Umfang als Stabsrahmenübung die Führungsstrukturen des Katastrophenschutzes als auch in Großübungen das Zusammenwirken der Gefahrenabwehrkräfte unter einheitlicher Leitung zu überprüfen. In diesem Sinn sollte in jedem Jahr mindestens eine Übung durchgeführt werden.

In der Stadtgemeinde Bremen wurde im Jahr 2001 in Zusammenarbeit mit der Bremer Flughafenfeuerwehr eine Großübung durchgeführt, die neben der Flugzeugbrandbekämpfung insbesondere die rettungs- und sanitätsdienstliche Versorgung von bei einem Massenanfall verletzten Personen zum Gegenstand hatte. An dieser Übung beteiligten sich neben der Feuerwehr KS-Bereitschaften aller Hilfsorganisationen, leitende Notärzte und Notärzte, die Notfallseelsorge sowie das Technische Hilfswerk und der Bundesgrenzschutz.

Im Februar 2002 nahm die Katastrophenschutzleitung Bremen an einem einwöchigen Führungslehrgang für die administrativ-organisatorische Ebene an der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz in Ahrweiler teil.

Für September 2002 ist eine Großübung zu den Themenbereichen Deichverteidigung, Bahnunfall mit verletzten Personen, Gefahrgutunfall mit ABC-Stoffen, Ölschadenunfall auf dem Wasser und Waldbrand mit vermissten Personen geplant. An ihr werden sich unter der Führung der bremischen Katastrophenschutzleitung neben der Feuerwehr, die von Feuerwehren aus Berlin, Hamburg und Niedersachsen unterstützt wird, KS-Bereitschaften aller Hilfsorganisationen und die DLRG, leitende Notärzte und Notärzte, die Notfallseelsorge, die Deichverbände, Privatfirmen und die Polizei Bremen sowie das Technische Hilfswerk und die Bundeswehr beteiligen.

In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurden in 2001 zwei Katastrophenschutzübungen durchgeführt.

In einer Einsatzübung unter der Führung einer Technischen Einsatzleitung (TEL) war für die Feuerwehrbereitschaft Freiwilligen Feuerwehren eine Großbrandbekämpfung am Stückgut-Terminal Übungsziel.

Weiter wurde in einer Alarmübung zum Inhalt Menschenrettung, Bergung, Brandbekämpfung das Zusammenwirken verschiedener Fachdienste geübt. Unter der Leitung einer TEL waren hieran die Freiwilligen Feuerwehren, die KSBereitschaft des DRK, die ABC-Regieeinheit, die Fernmeldegruppe des THW sowie die Rettungshundestaffel beteiligt.