Hessische Kulturlandschaftsprogramm

Das Land hat mit der Notifizierung des „Entwicklungsplans für den ländlichen Raum" einen verbindlichen Finanzplan eingereicht, den die Europäische Kommission genehmigt hat. Entsprechend diesem Finanzplan hat sich das Land verpflichtet in den folgenden Jahren Gesamtausgaben für Agrarumweltmaßnahmen (HEKUL und HELP) in nachfolgend genanntem Umfang zu tätigen (Angaben in Mio Euro):

Speziell für die Grünlandextensivierung wurden für die Jahre 2002 ­ 2005 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 20.500.000 belegt.

EINFÜHRUNGSZEITPUNKT/BEFRISTUNG

Das Hessische Kulturlandschaftsprogramm wurde in Umsetzung der Verordnung (EWG) Nr. 2078/92 im Jahr 1992 eingeführt. Der aktuelle Förderzeitraum der Europäischen Union läuft bis zum Jahr 2006, wobei Teilnehmer an Agrarumweltmaßnahmen wie auch das Land Hessen verordnungsgemäß fünfjährige Verpflichtungen eingehen.

Das Hessische Kulturlandschaftsprogramm hat einerseits in erheblichem Maße dazu beigetragen, die Landbewirtschaftung in den hessischen Mittelgebirgslagen, d.h. in den landwirtschaftlichen Ungunstregionen, zu erhalten. Damit konnte außerdem die dort typische Kulturlandschaft bewahrt werden, was wiederum der Lebensqualität und dem regionalen Fremdenverkehr zu Gute kommt. Darüber hinaus hat das Hessische Kulturlandschaftsprogramm maßgeblichen Anteil daran, dass Hessen bundesweit den höchsten Anteil von Flächen des ökologischen Landbaus verfügt.

Nähere Einzelheiten können dem ausführlichen Bericht des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten „Bewertung und Begleitung der hessischen Umweltschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft" entnommen werden (http://www.mulf.hessen.de/landwirtschaft/landwirtschaft_umwelt/evaluber.pdf). PERSPEKTIVEN Angesichts der laufenden Diskussionen um die Zukunft der Europäischen Agrarpolitik ist damit zu rechnen, dass Agrarumweltmaßnahmen nach dem Jahr 2006 sogar eine wachsende Bedeutung zukommen wird. Vor diesem Hintergrund wird es erforderlich sein, die Hessischen Agrarumweltmaßnahmen (HEKUL und HELP) im Hinblick auf die verwaltungstechnischen und EU-rechtlichen Erfordernisse sowie die politischen und wissenschaftlichen Anforderungen fortzuentwickeln. Wichtige Anhaltspunkte hierfür sind von den bevorstehenden Evaluierungen des gesamten „Entwicklungsplans für den ländlichen Raum" zu erwarten.

Bis 2002 war bei dieser Haushaltsstelle das Programm „Umstellungshilfen an Landwirte bei Umschulung" veranschlagt. Dies Programm ist eingestellt. Die Istausgaben 2000 und 2001 resultieren noch aus dem aufgehobenen Programm.

RECHTSGRUNDLAGE Verordnung (EG) Nr. 1257/1999

Förderrichtlinien „Hessisches Kulturlandschaftsprogramm 2000"; StAnz. 19/2001

MOTIVATION UND ZIELSETZUNG Finanzierung bisher aus dem Hessischen Kulturlandschaftsprogramms (HEKUL). HEKUL ist Teil der Agrarumweltmaßnahmen, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union verbindlich anzubieten sind. Mit diesen Maßnahmen soll für landwirtschaftliche Unternehmen ein Anreiz geschaffen werden, sich zu Produktionsverfahren zu verpflichten, die in besonderem Maße auf den Schutz der Umwelt und die Erhaltung des ländlichen Lebensraums ab 2003 nach Titel 643 42 genommen

13. SUBVENTIONSBERICHT ausgerichtet sind. Sie tragen damit zur Verwirklichung der gemeinschaftlichen Ziele der Agrar- und Umweltpolitik in der Europäischen Union bei.

VORBINDUNGEN

Das Land hat mit der Notifizierung des „Entwicklungsplans für den ländlichen Raum" einen verbindlichen Finanzplan eingereicht, den die Europäische Kommission genehmigt hat. Entsprechend diesem Finanzplan hat sich das Land verpflichtet in den folgenden Jahren Gesamtausgaben für Agrarumweltmaßnahmen (HEKUL und HELP) in nachfolgend genanntem Umfang zu tätigen (Angaben in Mio Euro):

EINFÜHRUNGSZEITPUNKT/BEFRISTUNG

Das Programm wurde in Umsetzung der Verordnung (EWG) Nr. 2078/92 im Jahr 1992 eingeführt. Der aktuelle Förderzeitraum der Europäischen Union läuft bis zum Jahr 2006, wobei bei Teilnehmer an Agrarumweltmaßnahmen wie auch das Land Hessen verordnungsgemäß fünfjährige Verpflichtungen eingehen.

BISHERIGE ZIELERREICHUNG/EVALUIERUNG/STATUSBERICHT

Das HEKUL hat einerseits in erheblichem Maße dazu beigetragen, die Landbewirtschaftung in den hessischen Mittelgebirgslagen, d.h. in den landwirtschaftlichen Ungunstregionen, zu erhalten. Damit konnte außerdem die dort typische Kulturlandschaft bewahrt werden, was wiederum der Lebensqualität und dem regionalen Fremdenverkehr zu Gute kommt. Darüber hinaus hat das Hessische Kulturlandschaftsprogramm maßgeblichen Anteil daran, dass Hessen bundesweit den höchsten Anteil von Flächen des ökologischen Landbaus verfügt. Nähere Einzelheiten können dem ausführlichen Bericht des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten „Bewertung und Begleitung der hessischen Umweltschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft" entnommen werden (http://www.mulf.hessen.de/landwirtschaft/landwirtschaft_umwelt/evaluber.pdf). PERSPEKTIVEN Angesichts der laufenden Diskussionen um die Zukunft der Europäischen Agrarpolitik ist damit zu rechnen, dass Agrarumweltmaßnahmen nach dem Jahr 2006 sogar eine wachsende Bedeutung zukommen wird. Vor diesem Hintergrund wird es erforderlich sein, die Hessischen Agrarumweltmaßnahmen (GAK, HEKUL und HELP) im Hinblick auf die verwaltungstechnischer und EU-rechtlicher Erfordernisse sowie die politischen und wissenschaftlichen Anforderungen fortzuentwickeln. Wichtige Anhaltspunkte hierfür sind von den bevorstehenden Evaluierungen des gesamten „Entwicklungsplans für den ländlichen Raum" zu erwarten.