Alenfelder Präsident der Deutschen Gesellschaft für Altersdiskriminierungsrecht und Rechtsexperte des Deutschen
Ein konkretes Ergebnis unseres Handels ist die Abschaffung der Altersgrenze für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Auf Initiative der Landesregierung wurde diese Grenze bei der Novellierung der Gemeindeordnung ersatzlos gestrichen. Andere Altersgrenzen waren Gegenstand eines von uns in Auftrag gegebenen Gutachtens von Herrn Prof. Dr. Alenfelder, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Altersdiskriminierungsrecht und Rechtsexperte des Deutschen Antidiskriminierungsverbandes.
Auch die Geschäftsordnung der Landesregierung und das Abgeordnetengesetz unseres Landes wurden untersucht. Das Ergebnis: Es wurden keine offenkundigen diskriminierenden Altershöchstgrenzen in der Landesgesetzgebung festgestellt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch ein weiteres wichtiges Beispiel nennen. So haben wir mit den Banken und Sparkassen in Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung gegen Altersdiskriminierung geschlossen. Darin haben die Kreditinstitute zugesagt, dass niemand aufgrund seines Alters von Finanzdienstleistungen wie Krediten, EC-Karten usw. ausgeschlossen wird, nur weil er oder sie eine gewisse Altersgrenze überschritten hat.
Nach der Veröffentlichung dieser Vereinbarung haben sich einzelne ältere Menschen ans Generationenministerium gewandt und sich über konkrete Fälle von Benachteiligung durch Banken beklagt.
Das Ministerium ist jedem einzelnen Anliegen nachgegangen. Das Ergebnis war: Lediglich ein konkreter Fall konnte tatsächlich als Altersdiskriminierung gewertet werden. In diesem Fall hat die zuständige Bank zwei Tage nach dem Anruf des zuständigen Referenten des MGFFI den erbetenen Kredit gewährt und sich entschuldigt.
Meine Damen und Herren, Sie sehen: Die Landesregierung leistet bereits sehr viel für die Bekämpfung von Altersdiskriminierung in unserem Land.
Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, kommen mit Ihrem Antrag zu spät. Wir wollen ihn deshalb schnell zu den Akten legen. Dennoch, meine Damen und Herren, wünsche ich Ihnen allen einen schönen Abend. Vizepräsident Edgar Moron: Vielen Dank, Frau Ministerin. Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/8713 an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration federführend und an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung werden im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Jemand dagegen? Stimmenthaltungen? Einstimmig so beschlossen. Bitte schön.
Christian Möbius (CDU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der zur Verabschiedung anstehende Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften passt in erster Linie das nordrhein-westfälische Beamtenrecht an die bundesgesetzlichen Vorgaben an.
Der Bundesgesetzgeber hat bekanntlich das Beamtenstatusgesetz verabschiedet, das am heutigen Tage in Kraft tritt. Der Bund hat damit von seinem Gesetzgebungsrecht Gebrauch gemacht, das er im Rahmen der Föderalismusreform durch die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich erhalten hat. Wir setzen also im Wesentlichen nur das für Nordrhein-Westfalen um, was der Bund uns verbindlich vorschreibt.
Die wenigen in der Kompetenz des Landesgesetzgebers verbleibenden Änderungen wurden in der Anhörung von den meisten Sachverständigen ausdrücklich begrüßt. So hat der Städte- und Gemeindebund NRW die Änderungen ebenfalls ausdrücklich begrüßt (Zuruf von Hans-Theodor Peschkes [SPD]) und sogar dafür gedankt, dass seine langjährigen Forderungen im Gesetz Berücksichtigung gefunden haben. Das können Sie nachlesen.
So wird der Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze analog den Regelungen für die Bundesbeamten, aber auch für die gesetzlich Rentenversicherten von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Diese Anhebung erfolgt in gestufter Form im Zeitraum zwischen 2012 und 2029. Um eine weitere Flexibilisierung erreichen zu können, kann derjenige, der dies freiwillig möchte, auf eigenen Antrag drei Jahre später in den Ruhestand gehen. Damit tragen wir dazu bei, dass die Beamtinnen und Beamten ihre Lebensplanung ein Stückweit selbst bestimmen können. Als nicht unproblematisch sehen wir dabei allerdings das Beweislast problem für den Fall, dass kein dienstliches Interesse an der freiwilligen Weiterbeschäftigung eines Beamten besteht. Dieses Problem werden wir im Auge behalten und eine mögliche Anhäufung verwaltungsgerichtlicher Prozesse in diesem Bereich beobachten.
Erwähnenswert ist auch, dass es beim vorgezogenen Ruhestandsalter für Polizeibeamte, Vollzugsbedienstete und Feuerwehrleute geblieben ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch was die Wochenarbeitszeit betrifft, bleibt es bei dem bisher gestuften Modell von 41, 40 und 39 Stunden.
Die Opposition bemängelt, dass es nicht gleich und zum jetzigen Zeitpunkt zur großen Dienstrechtsreform gekommen ist. Dazu zwei Bemerkungen: Erstens wäre es der Opposition unbenommen gewesen, selbst einen Gesetzentwurf einzubringen.
Außerdem weise ich darauf hin, dass wir seit Monaten landauf landab davon sprechen, dass die große Dienstrechtsreform erst in der nächsten Legislaturperiode kommen wird. Grund hierfür ist, dass eine umfassende Reform des Dienstrechts einer gründlichen Vorbereitung bedarf.
(Monika Düker [GRÜNE]: Fangen Sie doch einfach einmal damit an!)
Die Vorbereitungsarbeiten laufen, Frau Düker. Die gründliche Diskussion auch mit den anderen Bundesländern wird zurzeit geführt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Änderungsantrag, der heute ebenfalls zur Abstimmung steht, haben die Koalitionsfraktionen zum einen die wöchentliche Maximalarbeitszeit in § 60 begrenzt und zum anderen die Beihilfevorschriften in den § 77 integriert. Damit folgen wir den Anregungen, die die systematische Anbindung der Beihilfevorschriften in das Landesbeamtengesetz als sinnvoll erachten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind der festen Überzeugung, mit dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt hin zu einem leistungsstarken und leistungsfähigen öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen zu gehen. Herzlichen Dank.
(Beifall von der CDU) Vizepräsident Edgar Moron: Vielen Dank, Kollege Möbius. Jetzt hat für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Dr. Rudolph das Wort.
Dr. Karsten Rudolph (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Möbius hat versucht, uns verständlich zu machen, wie sich die Landesregierung und die Regierungsfraktionen in punkto öffentlicher Dienst fortbewegen. Kollege Möbius, wenn Sie ehrlich sind, wird man feststellen dürfen: Nach dem, was Sie uns auch heute vorlegen, bewegt sich die Regierungskoalition im öffentlichen Dienst ungefähr so, wie der Orkan Kyrill in Südwestfalen gewütet hat. Im Grunde genommen hinterlassen Sie eine Spur der Verwüstung.
(Beifall von der SPD)
Das gilt im Übrigen auch für das, was Sie jetzt vorlegen. Ich habe noch nie so viel Papier, in dem so wenig steht, gesehen.
(Hans-Theodor Peschkes [SPD]: Sehr gut!) Einerseits wird gesagt, es gehe nur um eine technische Novelle, das wirklich Große komme noch. Das kann man noch als Drohung auffassen, wenn es sich im Moment nur um die kleine Lösung handelt.
Andererseits ist es vielleicht doch etwas mehr oder auch etwas weniger als bloß eine technische Novelle.
Wer dort hineinschaut, stellt fest: Zum einen haben wir die Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf 41,5 Stunden wieder festgeschrieben. Das kann man so machen, man muss sich dann aber schon die Mühe geben, eine hinreichende Begründung für diese längere Arbeitszeit abzugeben oder zumindest zu erkennen geben, dass man sich, wenn man die Wochenarbeitszeit verlängert, in anderen Fragen wie zum Beispiel Arbeitszeitkonten gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes etwas entgegenkommend verhält.
(Beifall von der SPD)
Bei der Lebensarbeitszeit erscheint uns die Heraufsetzung des Ruhestandsalters doch sehr unflexibel, zumal wenn man genauer hinschaut die tatsächlich geleistete Dienstzeit eben nicht berücksichtigt wird.
Bei den Sonderregelungen für einzelne Beschäftigungsgruppen fällt uns immer noch auf, dass zumindest die Zurruhesetzungsregelungen für Justizvollzugsbeamte rechtlich zweifelhaft sind. Bei der Feuerwehr haben Sie es repariert. Das ist auch gut so. Bei dem, was Sie dort an gesetzgeberischer Technik noch abgeliefert haben, was das Beihilferecht angeht, kann man schon irgendwann die Fassung verlieren. Das Kunststück, Gesetze in Kraft zu setzen, die acht Wochen gelten, und dann kommt ein neues Gesetz, löst Erstaunen vor dem Hintergrund aus, dass wir Befristungsregelungen auf fünf Jahre setzen und nicht auf fünf Wochen.
(Beifall von der SPD Britta Altenkamp [SPD]: Gesetzesdiarrhoe!) Abschließend will ich sagen: Wir arbeiten Sie haben es angedeutet mit der Dienstrechtsreform an einer ziemlich großen Baustelle. Auf dieser Baustelle gibt es drei große Bausteine. Ein Baustein betrifft die Verwaltungsmodernisierung, bei der offensichtlich immer noch die Parole „Privat vor Staat" gilt. Schaut man sich das praktisch an, kann ich nur sagen: Mit der Parole „Privat vor Staat" sind Sie in der Verwaltungsmodernisierung gescheitert.
(Beifall von der SPD)
Der zweite große Baustein ist die Erneuerung des Tarifrechts und der Beamtenbesoldung. Darüber haben wir hier im Plenum diskutiert. Entsprechende Demonstrationen und Mahnwachen vor der Staatkanzlei waren völlig berechtigt. Mit Genugtuung habe ich vernommen, dass diejenigen, die dort demonstriert haben, den Wortbruch der Landesregierung nicht werden vergessen wollen, weder dieses Jahr noch nächstes Jahr.
(Beifall von der SPD) Drittens. Was das neue Dienstrecht und die angekündigte Dienstrechtsreform angelangt, die angeblich nächstes Jahr kommen soll: Wir werden sehen, inwieweit Sie als Opposition imstande sind, Gesetzentwürfe, die Sie hier ankündigen, vorzulegen.
Neben den verfahrenstechnischen Fragen ist zur Sache noch zu sagen, dass Nordrhein-Westfalen hinten hängt. Es ist irgendwie schon beschämend, wenn man sieht, dass der Nordverbund der Bundesländer, die süddeutschen Länder und andere Länder in der Bundesrepublik Deutschland in Fragen der Dienstrechtsreform inzwischen sich viel weiter bewegt haben und viel klarer sagen können als Nordrhein-Westfalen, was sie eigentlich vorhaben, in ihren Gesprächen mit den Beschäftigten und den für sie verantwortlichen Gewerkschaften viel weiter sind, ihren Landesparlamenten, Bürgerinnen und Bürgern in ihren Ländern viel klarer sagen können, was ihre konkreten Vorstellungen für ein modernes Dienstrecht im öffentlichen Dienst sind.
Ich stelle fest: Sie können das heute nicht sagen.
Sie kneifen. Sie kündigen etwas an und versuchen, zum Schaden der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und zum Schaden des Landes Nordrhein Westfalen Zeit zu gewinnen.
(Beifall von der SPD) Vizepräsident Edgar Moron: Vielen Dank, Herr Kollege Rudolph. Jetzt hat Frau Abgeordnete Freimuth das Wort für die FDP-Fraktion.
Angela Freimuth (FDP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende und abzustimmende Gesetzentwurf ist die so genannte technische Dienstrechtsnovelle. Es ist eben schon darauf hingewiesen worden, dass die große Dienstrechtsreform noch auf sich warten lässt und wohl in dieser Legislaturperiode keine konkrete Form mehr annehmen wird. Das haben wir auch im Unterausschuss „Personal", im Haushalts- und Finanzausschuss und auch im Innenausschuss hinreichend diskutiert.
Diese technische Dienstrechtsnovelle heißt auch deswegen so, weil zahlreiche Änderungen lediglich Anpassungen an das neue, ab dem heutigen Tag in Kraft befindliche Beamtenstatusgesetz des Bundes darstellen und wir insofern, anders als bisher, im Bereich des Beamtendienstrechtes keine Rahmengesetzgebung mehr haben, sondern die Gesetze des Bundes gelten allgemein und unmittelbar auch in den Ländern. Deswegen ist es eine logische Folge, das Landesrecht zur Vermeidung kompetenzrechtlicher Überschneidungsprobleme so abzuändern, dass die Normen tatsächlich aufeinander abgestimmt sind.
Das Beamtenstatusgesetz lässt dem Landesgesetzgeber auch Lücken, die es ebenfalls zu füllen gilt. Eine der wesentlichen und für die Beamtinnen und Beamten am stärksten spürbaren Veränderungen betrifft sicherlich die Verlängerung der Lebensarbeitszeit ab dem Jahr 2012, schrittweise gestaffelt nach Geburtsjahrgang, von derzeit 65 auf 67. Damit wird für die Landesbeamten nachvollziehbar, was für die Bundesbeamten und für die gesetzlich Versicherten bereits rechtliche Realität ist.
Diese Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist aus finanzwirtschaftlicher Sicht sicherlich zu begrüßen, wie in der Anhörung sehr eindrucksvoll bestätigt wurde. Allerdings ich möchte den Punkt aufgreifen, den der Kollege Möbius eben angesprochen hat haben wir zum ersten Mal eine wirkliche Flexibilisierung des Ruhestandseintrittsalters für die Beamtinnen und Beamten: In Zukunft wird der einzelne Beamte entscheiden können, ob er mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand gehen will oder ob er aus welchen Gründen auch immer aufgrund seiner persönlichen Lebensplanung gerne bis zu drei Jahre länger im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen bleiben möchte, zumindest wenn dem keine dienstlichen Gründe entgegenstehen.
Zu dem letzten Punkt haben wir die Abkehr von der bisherigen „Beweislast" diskutiert. Es bleibt abzuwarten, wie in der Praxis darauf reagiert wird. Allerdings teile ich auch die Prognose, dass nicht massenweise Anträge beim Verwaltungsgericht eingehen werden; denn in der Realität dürften Menschen aufgrund ihrer persönlichen Lebensplanung ab dem Eintritt in das Ruhestandsalter sicherlich auch anderen Ideen folgen.
Meine Damen und Herren, das Land hat als Arbeitgeber und Dienstherr die Möglichkeit, länger als bisher jedenfalls, auf erfahrene und bewährte Dienstkräfte zurückzugreifen und von ihren teilweise über Jahrzehnte hinweg erworbenen Kenntnissen zu profitieren. Höhere Lebenserwartung und bessere Gesundheit ermöglichen es vielen Menschen, länger zu arbeiten, wenn sie es denn wollen.