Thema Zuführung von Gesellschafterdarlehen zu den Kapitalrücklagen des Flughafens KölnBonn Auch schriftlich

Dann rufe ich auf die Mündliche Anfrage 302 des Abgeordneten Groth von den Grünen. Thema: „Finanzministerium verweigert Landesrechnungshof Unterlagen". ­ Schriftlich. (Siehe Anlage 1)

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage 303 des Abgeordneten Becker von den Grünen. Thema: „Interessenkonflikte bei Beratung durch die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP". ­ Schriftliche Beantwortung. (Siehe Anlage 1)

Ich rufe die Mündliche Anfrage 304 ebenfalls des Abgeordneten Becker von den Grünen auf. Thema: „Zuführung von Gesellschafterdarlehen zu den Kapitalrücklagen des Flughafens Köln/Bonn". ­ Auch schriftlich. (Siehe Anlage 1)

Ich rufe die Mündliche Anfrage 305 des Abgeordneten Remmel von den Grünen auf.

Thema: „Mahnverfahren gegen die Vergabe der Abwasserentsorgung in Hamm". Auch schriftlich, Herr Kollege? ­ Jawohl, schriftlich. (Siehe Anlage 1)

Dann rufe ich die Mündliche Anfrage 306 von Frau Kollegin Hendricks von der SPD auf. Thema: „Warum hält die Landesregierung an einem nicht rechtskonformen Anmeldeverfahren an den Bekenntnisschulen fest? Schriftlich oder mündlich? ­ Mündlich. Dann kommt es nach der Sommerpause auf die Tagesordnung.

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage 307 von Frau Kollegin Beer von den Grünen auf. Thema: „Rechtsfreier Raum für Gymnasiastinnen und Gymnasiasten...". ­ Schriftliche Beantwortung.

(Siehe Anlage 1) Die Mündliche Anfrage 308 des Abgeordneten Sichau von der Fraktion der SPD zu dem Thema „Verfassungsgerechte Ausgestaltung der Beratungshilfe". Mündlich oder schriftlich?

(Frank Sichau [SPD]: Schriftlich!)

­ Schriftlich. (Siehe Anlage 1) Die Mündliche Anfrage 309 der Abgeordneten Frau Beer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema „Landesregierung will die Schießstände aus den Schulen verbannen ­ aber dem Landesjagdverband die Türen in Kindertagesstätten und Schulen öffnen". (Sigrid Beer [GRÜNE]: Schriftlich!)

­ Auch schriftliche Beantwortung. (Siehe Anlage 1) Die Mündliche Anfrage 310 der Abgeordneten Frau Schulze von der Fraktion der SPD zu dem Thema „Verkauf von forstfiskalischen Grundstücken in der Eifel".

Frau Gödecke bittet zur Geschäftsordnung um das Wort. Bitte schön.

Carina Gödecke (SPD): Danke, Herr Präsident.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich vor Aufruf des Tagesordnungspunktes 6 zur Geschäftsordnung gemeldet, um im Namen meiner Fraktion und im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Absetzung des Tagesordnungspunktes 6 zu beantragen.

Ich würde das gerne begründen, damit nicht der Eindruck entsteht, wir hätten heute Morgen einvernehmlich die Tagesordnung erweitert und würden jetzt ein politisches Spielchen treiben wollen. können. Für den Übergang haben die Gründungspräsidenten in Zusammenarbeit mit dem BLB geeignete Räumlichkeiten angemietet. Hierauf hatte bereits der Wettbewerbsaufruf abgestellt. Spätestens im September werden die Entscheidungen über die dauerhafte Unterbringung der neuen Fachhochschulen getroffen und die sich dann anschließenden Baumaßnahmen begonnen.

Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage 302

Die Mündliche Anfrage 302 lautet: Finanzministerium verweigert Landesrechnungshof Unterlagen

Im vor wenigen Tagen vorgelegten Jahresbericht 2009 des Landesrechnungshofes heißt es: „Der Landesrechnungshof konnte nicht prüfen, wie das Finanzministerium seine Aufgaben gegenüber der NRW.Bank insbesondere im Hinblick auf die Gewährträgerhaftung des Landes wahrnimmt. Das Finanzministerium hat Auskünfte und Unterlagen zum Teil gänzlich verweigert oder Unterlagen nur bruchstückhaft vorgelegt und so die ihm obliegende Mitwirkungspflicht nachhaltig verletzt." (Jahresbericht 2009, S. 304)

Warum hat das Finanzministerium die angeforderten Unterlagen zurückgehalten und so die verfassungsmäßig garantierte Tätigkeit des Landesrechnungshofes behindert?

Die schriftliche Antwort des Finanzministers lautet: Namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage im Einvernehmen mit der Staatskanzlei und dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie, wie folgt:

Es wurden dem Landesrechnungshof die Auskünfte gegeben und die Unterlagen vorgelegt, die es ihm ermöglichen, das Fördergeschäft der NRW.BANK zu prüfen. Die Mitwirkungspflicht hinsichtlich des dem Landesrechnungshof zustehenden Rechts zur Prüfung der bestimmungsgemäßen Verwendung aller Fördermittel nach § 13 Abs. 1 NRW.BANK.G wurde erfüllt. Ein weitergehendes Prüfungsrecht ist dem Landesrechnungshof gesetzlich nicht zugewiesen.

Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage 303

Die Mündliche Anfrage 303 lautet: Interessenkonflikte bei Beratung durch die Kanzlei „Freshfields Bruckhaus Deringer LLP" Ausweislich der Drucksache 16/12547 des Deutschen Bundestags vom 31.03.2009 wurde das Bundesfinanzministerium bei der Erarbeitung und Abfassung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (BT-Drucksache 16/10651), der Finanzmarktstabilisierungsfondsverordnung und dem Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (BTDrucksache 16/12100) maßgeblich von der Anwaltskanzlei „Freshfields Bruckhaus Deringer LLP" unterstützt.

Auch das Finanzministerium NRW setzt auf die Beratungsdienstleistungen von „Freshfields Bruckhaus Deringer LLP". So gehen Konzept und rechtliche Grundlegung für die WestLBRisikoabschirmung, bei der strukturierte Wertpapiere in Höhe von 23 Milliarden aus der Bilanz der Bank herausgenommen und in eine Zweckgesellschaft (Phoenix) ausgegliedert wurden, in hohem Maße auf diese Kanzlei zurück.

Wie bewertet die Landesregierung die parallele Mandatierung der Kanzlei „Freshfields Bruckhaus Deringer LLP" durch das Bundesfinanzministerium und das Finanzministerium NRW im Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte?

Die schriftliche Antwort des Finanzministers lautet: Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage im Einvernehmen mit der Staatskanzlei und dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie, wie folgt:

Die im Frühjahr 2008 beschlossene Strukturierung der Auslagerung von Vermögenswerten der WestLB auf eine Zweckgesellschaft (das sogenannte Projekt Phoenix) erfolgte im Wesentlichen durch die Bank und deren Rechtsberater, nicht jedoch durch Freshfields Bruckhaus Deringer.

Diese hat die von der Bank vorbereitete Strukturierung aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen gegengeprüft, so wie die von den Sparkassen- und Giroverbänden beauftragten Kanzleien das aus deren Sicht überprüft haben.

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen fragt vor jeder Beauftragung eines externen Beraters, ob Interessenkonflikte bestehen. Dies wurde im Falle der Beratung durch Freshfields Bruckhaus Deringer im Projekt Phoenix verneint. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat keinen Anlass, an der Richtigkeit dieser Aussage zu zweifeln. Im Gegenteil: Sofern die Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer das Bundesfinanzministerium im Oktober 2008 zu Rechtsfragen der auf Bundesebene neu geschaffenen Instrumente zur Bewältigung der Finanzmarktkrise beraten haben sollte, ist festzustellen, dass die im Finanzmarktstabilisierungsgesetz vorgesehenen Instrumente (Garantien, Rekapitalisierung, Risikoübernahme) weder etwas mit der Auslage rung von Vermögenswerten noch konkret mit dem Projekt Phoenix zu tun haben.

Es gibt somit von der Sache keine Themenüberschneidungen und damit auch keine Interessenkonflikte.

Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage 304

Die Mündliche Anfrage 304 lautet: Zuführung von Gesellschafterdarlehen zu den Kapitalrücklagen des Flughafens Köln/Bonn

In der Gesellschafterversammlung des Flughafen Köln/Bonn vom 16. Juni 2009 wurde beschlossen, dass die dem Flughafen Köln/Bonn GmbH gewährten Darlehen vom Land NRW in Höhe von 9.703.518,88 rückwirkend zum 01.01. der Kapitalanlage zugeführt werden.

Aus welchem Grunde hat das Land NRW bzw. seine Beteiligungsverwaltungsgesellschaft in seiner Eigenschaft als Gesellschafter des Flughafens Köln/Bonn zugestimmt, dass die dem Flughafen Köln/Bonn gewährten Darlehen (in diesem Fall des Landes) rückwirkend zum 01.01.2009 in Höhe von 9.703.518,88 der Kapitalrücklage zugeführt werden? Dieses Darlehen hatte das Land 1988 aus mehreren älteren Darlehen zusammengefasst. Die beiden anderen Gesellschafter Stadt Köln und Bund sind gleichermaßen vorgegangen und hatten dem Flughafen ebenfalls Darlehen in dieser Größenordnung gewährt. Alle Darlehen waren zinslos und tilgungsfrei. Dieses kann ebenso wie die Kündigung und die Umwandlung der Darlehen in eine Beteiligung an der Gesellschaft nur im Einvernehmen mit den anderen beiden Hauptgesellschaftern verändert werden.

Der Flughafen Köln/Bonn hat mit Schreiben vom 17.04.2009 um die Umwandlung der Darlehen zu den Kapitalrücklagen gebeten. Begründet hat der Flughafen dieses mit einer höheren Eigenkapitalquote und einem dadurch verbesserten Rating.

Aus Sicht der BVG ergab sich damit Folgendes:

Da das Darlehen zinslos gewährt und eine Rückführung nur im Einvernehmen mit den anderen Gesellschaftern möglich war, führt die Umwandlung des Darlehens in die Kapitalrücklage zu keinem Nachteil für die BVG. Im Gegenteil: Das bessere Rating dürfte sich beim Flughafen positiv auf die Ertragsentwicklung auswirken und damit Vorteile für die Gesellschafter und somit auch die BVG bringen.

Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage 305

Die Mündliche Anfrage 305 lautet: Mahnverfahren gegen die Vergabe der Abwasserentsorgung in Hamm

Die Europäische Kommission hat im April dieses Jahres eine förmliche Aufforderung an Deutschland gerichtet, in dem die Vergabe der Sammlung und Entsorgung des Abwassers der Stadt Hamm (Westfalen) an den Lippeverband im Jahre 2003 hinterfragt wird.

Die Stadt Hamm hatte die Sammlung und Entsorgung des Abwassers seinerzeit ohne eine öffentliche Ausschreibung „intern" an den Lippeverband vergeben. Die Europäische Kommission sieht die Vorraussetzungen für eine interne Vergabe nicht gegeben, da der Zweckverband Lippeverband neben öffentlichen auch private Anteilseigener besitzt. Somit wäre aus Sicht der Kommission eine öffentliche Ausschreibung nötig gewesen.

Nachdem die Landesregierung der Stadt Hamm keine Genehmigung für die vorgesehene Übertragung von Aufgaben und Kanal an den Lippeverband erteilt hatte, hat dieser vor dem VG Gelsenkirchen erfolgreich den Rechtsweg beschritten. Entgegen der ausdrücklichen Warnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Umweltminister die gegen das Urteil eingelegte Berufung vorschnell zurückgezogen und durch einen Vergleich die Übertragung für die Städte Hamm, Meschede und Zülpich ermöglicht. Erst dadurch ist ­ wie von den Grünen warnend vorhergesagt ­ die EU-Kommission auf den Plan gerufen worden.

Die Bundesrepublik ist nun aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten eine Stellungnahme abzugeben; anderenfalls droht Brüssel mit dem Gang vor den Europäischen Gerichtshof.

Wie beurteilt die Landesregierung die europarechtliche Situation im Zusammenhang mit dem Mahnverfahren der Europäischen Kommission?

Die schriftliche Antwort der Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie lautet:

Die Europäische Kommission hat die Bundesregierung durch Schreiben vom 31. Januar 2008 aufgefordert.