Versorgung von Patienten mit Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises in Hessen

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Wie sind Inzidenz, Prävalenz und Gesamtmorbidität an Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises tatsächlich oder geschätzt für Hessen, absolut und bezogen auf 100.000 Einwohner?

Angaben zur Prävalenz von Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises in Hessen gibt es nicht. Schätzungen basieren auf einer Annäherungsrechnung anhand einer Untersuchung von Versicherten der AOK Dortmund (Versichertenstichprobe) aus dem Jahr 1991. Von insgesamt 134.700 im ganzen Kalenderjahr versicherten Patienten wurden 1.679 oder 1,25 v.H. an einer entzündlichen rheumatischen Erkrankung behandelt. Davon entfallen etwa 38 v.H. auf die chronische Polyarthritis (Diagnosegruppen 40-43 und 50-54).

Die Prävalenz der chronischen Polyarthritis steigt mit zunehmendem Alter und erreicht ihren Gipfel etwa bei der Altersgruppe der 70- bis 80-Jährigen.

Die Werte für Frauen liegen dreimal höher als die für Männer. Die durchschnittliche Prävalenz liegt in der Dortmunder Untersuchung bei einem Anteil von 0,44 v.H. (standardisiert auf die Alters- und Geschlechtsverteilung der GKV-Versicherten der Modellregion). Prävalenz der chronischen Polyarthritis nach Altersgruppen und Geschlecht in v.H.

Frage 2. Wie hoch ist nach Expertenmeinung der Bedarf an spezialisierten Rheumatologen je 100.000 Einwohner und für ganz Hessen?

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Frage 3. Welche Flächenverteilung solcher geeigneter Spezialisten ist angesichts der Mobilitätseinschränkungen durch die Erkrankung sicherzustellen?

Nach Angaben der Landesärztekammer Hessen verfügt Hessen neben den niedergelassenen Internisten bzw. Orthopäden mit der Schwerpunktanerkennung "Rheumatologie" mit den rheumatologischen Zentren in Bad Endbach, Bad Nauheim, Bensheim, Frankfurt, Gießen, Kassel, Schlangenbad und Wiesbaden über eine regional durchaus ausgewogene Verteilung rheumatologischer Spezialisten.

Frage 4. Wie viele Ärzte mit einer spezialisierten Zusatzausbildung Rheumatologie gibt es in Hessen

a) mit internistischer Facharztausbildung,

b) mit orthopädischer Facharztausbildung?

In Hessen sind nach Angaben der Landesärztekammer Hessen 82 Fachärztinnen und Fachärzte für innere Medizin mit der Schwerpunktanerkennung "Rheumatologie" sowie 68 Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie mit der Schwerpunktanerkennung Rheumatologie tätig.

Frage 5. Wie viele von diesen Ärzten sind als Kassenärzte tätig und wie verteilen sich diese räumlich?

Von den Fachärztinnen und Fachärzten der inneren Medizin mit der Schwerpunktanerkennung Rheumatologie verfügen 27 Fachärztinnen und Fachärzte über eine Zulassung. Diese sind in den Städten Darmstadt, Bensheim, Königstein, Frankfurt, Hanau, Hofheim, Gießen, Kassel, Bad Camberg, Marburg, Wiesbaden, Bad Schwalbach, Bad Homburg, Bad Endbach, Hessisch Lichtenau, Bad Wildungen und Fulda verteilt.

Im Bereich der Orthopädie mit Schwerpunktanerkennung Rheumatologie verfügen 39 Ärztinnen und Ärzte über eine Zulassung. Diese befinden sich in den Städten Darmstadt, Mörfelden-Walldorf, Bad Homburg, Frankfurt, Hochheim, Bad Soden-Salmünster, Kelkheim, Bad Soden/Ts., Hanau, Bad Vilbel, Butzbach, Bad Nauheim, Gießen, Wetzlar, Friedberg, Hessisch Lichtenau, Fulda, Bad Camberg, Limburg, Eltville und Wiesbaden.

Frage 6. An welchen Krankenhäusern bzw. Universitätsklinika gibt es spezialisierte Ambulanzen und welche davon haben eine Zulassung zur Abrechnung wie ein Kassenarzt?

Spezialisierte Ambulanzen gibt es in folgenden Kliniken: Klinikum Darmstadt, Wicker Klinik in Bad Homburg, Orthopädische Universitätsklinik Friedrichsheim in Frankfurt, Rheumazentrum Mittelhessen in Bad Endbach, Lichtenau Orthopädische Klinik und Rehabilitationszentrum der Diakonie e.V. in Hessisch Lichtenau, Rheumaklinik in Bad Wildungen, HerzJesu-Krankenhaus in Fulda, Zentrum für Rheumatologie/Medizinische Klinik in Schlangenbad, Klinikum der Justus-Liebig-Universität, Rheuma Ambulanz in Gießen, Park Klinik Hahn GmbH & Co KG in Bad Nauheim, Orthopädische Klinik in Kassel, Orthopädische Klinik in Wiesbaden.

Alle Ärzte dürfen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Frage 7. Wie wird der Bedarf an spezialisierten Kinderrheumatologen für Hessen geschätzt?

Die Zahl der rheumatologisch erkrankten Kinder beträgt nach Angaben der Landesärztekammer Hessen nur ein Bruchteil (ca. 1/10) des Anteils der rheumatologisch erkrankten Erwachsenen bezogen auf ihre jeweilige Gesamtzahl in der Bevölkerung. Infolgedessen erfolgt die ärztliche Versorgung rheumatologisch erkrankter Kinder durch Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit entsprechender Fortbildung in Zusammenarbeit mit Internisten bzw. Orthopäden mit der Schwerpunktanerkennung "Rheumatologie".

Eine Qualifikation als "spezialisierter Kinderrheumatologe" existiert nicht. In den Beratungen zur Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung wird jedoch zur Zeit auf Bundesebene die Einführung einer "Zusatz-Weiterbildung" mit der Bezeichnung "Kinderrheumatologie" diskutiert.

Frage 8. Wie viele niedergelassene Kinderrheumatologen gibt es in Hessen tatsächlich und wo?

Siehe Antwort zu Frage 7.

Frage 9. An welchen Krankenhäusern oder Universitätskliniken gibt es spezialisierte kinderrheumatologische Ambulanzen und welche davon haben eine Zulassung zur Abrechnung als Kassenarzt?

Es gibt keine kinderrheumatologischen Ambulanzen.

Frage 10. Erachtet die Landesregierung die Versorgung mit Rheumatologen bzw. mit Kinderrheumatologen damit als ausreichend sichergestellt?

Die Versorgung mit Internisten bzw. Orthopäden, die im Besitz der Schwerpunktanerkennung "Rheumatologie" sind, ist derzeit in Hessen ausreichend.

Frage 11. Wenn nein:

a) Welche Schritte, auch aufsichtsrechtlicher Art, hat die Landesregierung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ergriffen, um die Erfüllung des Sicherstellungsauftrags auch im Bereich der Versorgung Rheumatologie durchzusetzen?

b) Teilt die Landesregierung dann die Auffassung, dass die Zulassung weiterer Krankenhausambulanzen zur Sicherstellung der Versorgung angezeigt ist und wie will sie diese durchsetzen?

Entfällt.

Frage 12. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass in Fällen, in denen die Sicherstellung der ambulanten Versorgung der Bevölkerung durch die KV nicht hinreichend erfolgreich gelingt, diese anderweitig sicherzustellen ist, und wenn ja, welche Schritte erachtet sie für erfolgversprechend und welche Schritte hat sie eingeleitet oder will sie einleiten?

Nein.

Die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung ist aufgrund gesetzlicher Verpflichtung durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen zu leisten. Hierzu wird auf Landesebene von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Verbänden der Krankenkassen im Benehmen mit der Landesregierung ein Bedarfsplan aufgestellt. Sofern derzeit bestehende rheumatologische Schwerpunktpraxen durch das altersbedingte Ausscheiden der Praxisinhaber und das Fehlen qualifizierten ärztlichen Nachwuchses nicht wiederbesetzt werden können, stehen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Ermächtigung von rheumatologischen Institutsambulanzen und/oder von Klinikseinrichtungen, zur Verfügung, um die Sicherstellung der ambulanten rheumatologischen Versorgung zu gewährleisten.

Frage 13. Zu welchem Zwecke hat die Landesregierung vor zwei Jahren Fragen zur rheumatologischen Versorgungslage an Selbsthilfegruppen gestellt, welche Fragen wurden dabei gestellt, welche Daten sind dabei herausgekommen und was ist mit diesen Daten zwischenzeitlich erfolgt?

Eine Befragung der Rheuma-Liga Hessen e.V. durch die Hessische Landesregierung hat nicht stattgefunden. Durch kontinuierlich stattfindende Gespräche mit der Rheuma-Liga Hessen e.V. ist der Hessischen Landesregierung jedoch bekannt, dass der Hessische Landesverband der Rheuma-Liga seit 1999 das Projekt "Aktionsplan Rheumaversorgung in Hessen (Landesrheumaplan)" verfolgt. Derzeit wurde das Projekt unterbrochen, da der Bundesverband der Rheuma-Liga die Federführung übernommen hat, um eine Datenbank "Versorgungslandkarte" (gemeint ist eine bundesweite Datenbank zur Versorgung Rheumakranker) zu erstellen.