Bornbruchsee in Mörfelden-Walldorf (OT Mörfelden)

Nachdem die Gemeinde Nauheim als bisheriger Besitzer den Bornbruchsee in Mörfelden-Walldorf an den Unternehmer Reinhold Dreher, Besitzer eines Kalksandsteinwerks, verkauft hat, plant dieser, den See zuzuschütten. Darüber hinaus möchte Herr Dreher nahe am See, welcher im Naherholungsgebiet von Mörfelden gelegen ist, Kies abbauen. Beide Vorhaben haben nach Herrn Dreher nichts miteinander zu tun, daher will er getrennte planungsrechtliche Verfahren zur Klärung seiner Pläne. Dies ist aber nicht die Auffassung von Umweltschutzorganisationen und die der Stadt Mörfelden-Walldorf, die die Zerstörung eines Naturgeländes befürchten Vorbemerkung des Ministers für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz:

Nach Auskunft der zuständigen Behörden des Regierungspräsidiums Darmstadt liegen dort weder für eine beabsichtigte Auskiesung noch für eine Verfüllung des Bornbruchsees Anträge vor.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung wie folgt:

Frage 1. Wird die Landesregierung Herrn Dreher auffordern, baldigst ein Planungsverfahren einzuleiten?

Die Vorlage konkreter Arbeitsunterlagen zur Einleitung eines Planungsverfahrens liegt in der Entscheidungsfreiheit des Antragstellers. Insofern besteht für die Landesregierung keine Möglichkeit, Herrn Dreher aufzufordern, ein Planungsverfahren einzuleiten.

Frage 2. a) Teilt die Landesregierung die Auffassung von Herrn Dreher, dass getrennte planungsrechtliche Verfahren einzuleiten sind?

b) Oder sieht die Landesregierung den Fall gegeben, dass die genannten Vorhaben in einem engen Zusammenhang stehen und daher ein einzelnes Planungsverfahren ausreichend wäre?

Solange keine konkreten Informationen über geplante Maßnahmen des Unternehmers Dreher bekannt sind, kann auch keine Aussage darüber getroffen werden, ob und gegebenenfalls welche Art planungsrechtlicher Verfahren für ihre Realisierung durchzuführen wären.

Frage 3. Wie beurteilt die Landesregierung die befürchtete Zerstörung von Naturgelände?

Die skizzierte Verfüllung des Bornbruchsees mit einer möglichen Neugestaltung von Feuchtbiotopen ist bereits seit längerer Zeit Gesprächsthema zwischen der Firma Dreher, den betroffenen Kommunen und den beteiligten Behörden und Dienststellen des Landes, um den illegalen Badebetrieb und die damit einhergehenden negativen Folgeerscheinungen in den Griff zu bekommen. Eine Umgestaltung des Bornbruchsees wird daher seitens der Oberen Naturschutzbehörde, in Übereinstimmung mit dem Bezirksnaturschutzbeirat, insgesamt als positiv angesehen.

Zu dem von der Firma Dreher geplanten Kiesabbauvorhaben südlich von Mörfelden liegen derzeit zu wenig konkrete Informationen vor, um eine abschließende Bewertung vornehmen zu können. Sofern ein neuer, weitergehender Abbau von Sand und Kies mit der Inanspruchnahme von Waldflächen in südlicher Richtung verbunden sein wird, muss in den jeweiligen Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden, dass ein solches Vorhaben mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist und keine anderen öffentlichen Belange dem entgegenstehen. Die durch die Planung möglicherweise tangierten Belange werden in einem noch einzuleitenden Zulassungsverfahren entsprechend eingebracht und gewichtet werden müssen.