Unterbringung sichergestellter Hunde in Hessen

Das Tierschutzgesetz verbietet die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund.

Die Tötung eines sichergestellten Hundes allein wegen nicht möglicher Weitervermittlung stellt keinen vernünftigen Grund dar (vgl. aktueller Kommentar zum Tierschutzgesetz). Bereits vor zwei Jahren wurde der hessische Innenminister durch einen entsprechenden Erlass des Hessischen Sozialministeriums auf diese rechtliche Situation hingewiesen.

Einige Bundesländer versuchen mittlerweile, dieses Tötungsverbot zu umgehen, indem sie dubiose Hundehändler mit der Unterbringung dieser Hunde beauftragen.

In der Regel werden die Hunde den Händlern übereignet und sie erhalten zusätzlich einige Hundert Euro pro Hund. In den meisten Fällen sind die überlassenen Hunde kurze Zeit später tot, sodass von einer rechtswidrigen Tötung ausgegangen werden muss.

Der Berliner Senat hat einem Hundehändler mehrere sichergestellte Hunde überlassen und diesem zusätzlich pro Hund ca. 500 bis 750 gezahlt. Kurze Zeit später waren nur noch wenige Hunde am Leben. Dem gleichen Händler wird vorgeworfen, ihm überlassene sichergestellte Hunde, für die er gleichzeitig eine beträchtliche Summe an Steuergeldern erhalten hat, in Länder des ehemaligen Ostblocks für die Verwendung in Hundekämpfen verkauft zu haben. Weiter werden diesem Händler Verstöße gegen die Tierschutz-Hundeverordnung vorgeworfen, insbesondere soll er gegen das Verbot, "gefährliche Hunde" zu züchten, verstoßen.

Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport:

Das Tierschutzgesetz verbietet die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund. § 14 Abs. 2 der HundeVO vom 22. Januar 2003 (GVBl. I S. 54) lässt dementsprechend die Tötung eines Hundes nur zu, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie viele Hunde wurden aufgrund der verschiedenen hessischen Hundeverordnungen seit Juli 2000 sichergestellt?

Nach der seit dem 24. August 2000 geführten Statistik wurden von den örtlichen Ordnungsbehörden bis zum 31. Dezember 2002 insgesamt 399 Hunde sichergestellt.

Frage 2. Wo befinden sich die sichergestellten Hunde (Aufschlüsselung nach Ort, Art der Einrichtung und jeweiligen Anzahl der sichergestellten Hunde)?

Die sichergestellten Hunde wurden zum Teil an neue Hundehalter vermittelt, teilweise in die Obhut von Tierheimen übergeben oder auf Anordnung getötet. Es befanden sich Ende 2002 noch 63 Hunde in Verwahrung.

Im Regierungsbezirk Darmstadt waren die sichergestellten Hunde zum Zeitpunkt der Erhebung (Juni 2003) wie folgt untergebracht:

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg befanden sich noch drei Hunde im Tierheim.

Zwei Hunde waren im Hundehaus Harzkopf in Dillenburg untergebracht. Sechs Hunde aus dem Hochtaunuskreis und dem Main-Kinzig-Kreis befanden sich in Tierheimen in Gelnhausen und Dreieich sowie in der Einrichtung der Zwingeranlage der Polizeischule in Mühlheim am Main. Ein Hund war in der Tierklinik Grube Königsberg GmbH in Biebertal untergebracht. Im Tierheim Münster befand sich ein sichergestellter Hund. Drei Hunde aus dem Rheingau-TaunusKreis waren in Tierheimen in Gelnhausen und Limburg untergebracht. Ein Hund befand sich im Tierheim Darmstadt. Frankfurt am Main hatte sieben sichergestellte Hunde im Tierheim Fechenbach untergebracht. In Wiesbaden befanden sich sechs Hunde in einer städtischen Einrichtung, deren Betreuung durch den Tierschutzverein gegen Kostenerstattung erfolgte. Hanau hatte drei Hunde in Tierheimen Harzkopf in Dillenburg und Gelnhausen untergebracht.

Im Regierungsbezirk Gießen waren die sichergestellten Hunde zum Zeitpunkt der Erhebung (Juni 2003) wie folgt untergebracht:

In den Tierheimen Marburg 29, Limburg 13, Wetzlar drei und Dillenburg einer. Beim Tierschutzverein Frankenberg befand sich ein Hund. In der Zwingeranlage der Polizeischule in Mühlheim am Main waren drei Hunde untergebracht. Die private Hunde-Pension Ortelbach-Oberdresselndorf hatte einen Hund aufgenommen. 10 Hunde befanden sich in der privaten Tierklinik Grube Königsberg GmbH in Biebertal. Ein Hund wurde an einen Angehörigen des Eigentümers übergeben und einer an seinen Eigentümer.

Im Regierungsbezirk Kassel waren die sichergestellten Hunde zum Zeitpunkt der Erhebung (Juni 2003) wie folgt untergebracht:

Bis Dezember 2001 wurden sichergestellte Hunde im Tierheim "Bund gegen den Missbrauch der Tiere e.V." in Kassel untergebracht. Im Dezember 2001 wurde durch die Stadt Kassel mit 20 weiteren Kommunen ein Vertrag mit einer Hundezwingeranlage in Kaufungen geschlossen. Seit diesem Zeitpunkt werden sichergestellte Hunde dort untergebracht. Die Anlage verfügt über 15

Zwinger. Im Juni 2003 befanden sich dort zwei von der Stadt Kassel sichergestellte Hunde. Im Landkreis Werra-Meißner waren zwei Hunde im Tierheim Eschwege untergebracht, im Landkreis Hersfeld-Rotenburg drei Hunde im Tierheim Bad Hersfeld. Die Hundepension Michael Engels in Kaufungen nimmt sichergestellte Hunde des Landkreises Kassel auf. Hier waren zwei Hunde untergebracht.

Frage 3. Welche Kosten sind bisher für die Unterbringung dieser Hunde entstanden?

Das Regierungspräsidium Darmstadt meldete Kosten in Höhe von rund 237.000. Hinzu kommen folgende Besonderheiten: Main-Kinzig-Kreis pro Tag 20 bei Unterbringung im Tierheim.

Main-Taunus-Kreis pro Monat 380 bis 400. Offenbach am Main pro Tag und Hund ca. 8, zuzüglich Anschaffungskosten in Höhe von 10.000 für die Zwingeranlage.

Frankfurt am Main. Der Tierschutzverein Frankfurt und Umgebung e.V. erhält als Träger des Tierheims Fechenheim einen vertraglich vereinbarten jährlichen Zuschuss, der seit 1998 jährlich 250.000 DM (127.822,97) beträgt.

Darüber hinaus trägt die Stadt Frankfurt die jährlichen Erbpachtzinsen für das vom Tierschutzverein in Anspruch genommenen Grundstück in Höhe von 142.734 DM (72.978,74).

Das Regierungspräsidium Gießen meldete Kosten in Höhe von 43.900,76.

Das Regierungspräsidium Kassel berichtete, dass der Stadt Kassel 32.400 in den Landkreisen Werra-Meißner 3.464,56, in Hersfeld-Rotenburg 30 und Kassel 12.826,30 Kosten für die Unterbringung von Hunden entstanden seien.

Frage 4. Gibt es in Hessen Bestrebungen, sichergestellte Hunde einem bzw. mehreren Hundehändlern oder ähnlichen Personen zu überlassen?

Nein.