Altenpflege

Aber die Altenpflegehelferin, die Sie hier schaffen, darf nichts mehr als die ungelernte Fachkraft ­ nichts mehr. Sie darf dasselbe tun wie eine ungelernte Fachkraft. Für die ungelernte Fachkraft zahlt jeder Träger weniger. Natürlich muss er für jemanden, der eine einjährige Ausbildung gemacht hat, mehr bezahlen. Das ist in der Anhörung von allen Experten gesagt worden. Wenn ich mehr bezahlen muss, muss ich auch mehr an Leistung dafür bekommen können als von derjenigen, die nach einer dreimonatigen Schnellausbildung als Helferin angelernt worden ist. Sie kann darf nicht mehr; das ermöglicht auch Ihr Gesetz nicht.

Dann müsste man doch zumindest auf die Wohlfahrtsverbände und auf diejenigen hören, die ­ wie Helmut Walrafen-Dreisow oder andere ­ in der Anhörung gesagt haben: Dann brauchen wir ein anderes Berufsbild. ­ Wir haben Bedarfe im hauswirtschaftlichen Bereich, in anderen Bereichen. Dafür brauchen die Frauen allerdings andere Qualifikationen.

Aber auch das machen wir nicht, sondern wir nehmen das erste Ausbildungsjahr für den Zugang der Hauptschülerinnen, um diese angeblich in die Fachkraftausbildung hineinzubekommen, aber in Wirklichkeit ­ und da, finde ich, machen Sie von der SPD sich ein Stück weit etwas vor ­ ist etwas anderes damit gewollt.

Frau Monheim, Sie können sich nun hier hinstellen und sagen: Wir haben in dem Antrag doch alles wunderbar festgeschrieben; wir wollen doch gar nicht an die Fachkraftquote heran. ­ Das steht in Ihrem Antrag aber nicht. In dem Entschließungsantrag steht, dass Sie nach Übertragung der Zuständigkeit für das Heimrecht auf Landesebene im Rahmen der rechtlich gegebenen Veränderungsmöglichkeiten eine qualitativ und quantitativ definierte Fachkraftquote neu regeln wollen.

Das heißt nicht 50 %; das kann heißen 30 % Fachkraftquote, das kann auch 10 % heißen. Da steht nicht, dass wir an der 50%igen Fachkraftquote festhalten. Da steht auch nicht drin, dass wir an der Fachkraftquote festhalten und sie nicht absenken wollen. Da steht drin, dass wir eine neu definieren wollen. Das tragen Sie, meine Damen und Herren von der SPD, mit.

Das heißt: Wenn hier unter Herrn Laumann, wie er es ja schon einmal angekündigt hat, die Helferin in die Fachkraftquote einbezogen wird ­ so, wie es die anderen CDU-Kollegen in anderen Ländern diskutieren ­, dann sind Sie dafür mit verantwortlich, weil Sie das an dieser Stelle mittragen. Da hätte ich schon etwas anderes erwartet, zumindest nach den Diskussionen, die wir im Ausschuss hatten.

Von daher wird es Sie nicht wundern, meine Damen und Herren, dass wir allein schon aus diesem Grund den Antrag ablehnen. Wir lehnen ihn aber auch aus einem zweiten Grund ab, nämlich deshalb, weil in dem Entschließungsantrag das, was eben angesprochen worden ist, die Weiterentwicklung und die Erweiterung des Fachkraftbegriffs, überhaupt nicht angesprochen und thematisiert wird. Ich denke, es wird auch in Zukunft einer der wesentlichen Punkte sein ­ das ist auch in der Anhörung im Ausschuss am Rande angesprochen worden ­, dass wir mehr Multiprofessionalität brauchen ­ das ist in der Enquetekommission thematisiert worden ­, dass therapeutische, pflegerische und sozialarbeiterische Professionen gemeinsam in die Fachkraftquote einbezogen werden. Multiprofessionalität kommt in Ihrem Entschließungsantrag allerdings auch nicht vor. Deswegen können wir auch in diesem Punkt dem Antrag nicht zustimmen.

Ich finde es bedauerlich, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen junge Menschen in eine Berufsausbildung hineinschicken, bei der von Vornherein klar ist: Es wird keinen Arbeitsmarkt für sie geben, und es wird auch nur für diejenigen eine weitere Ausbildung geben, die einen hervorragenden Schulabschluss mit einer hervorragenden Note haben. Alle anderen haben wir ein Jahr in eine Ausbildungsschleife geschickt, und hinterher können sie dann entweder zu ganz niedrigen Löhnen oder überhaupt nicht arbeiten und nicht in diesem Berufsbild tätig sein.

Ich finde, Sie hätten den anderen Weg gehen müssen; Sie hätten die bundespolitische Verantwortung wählen und den Schülerinnen und Schülern den Zugang über die andere Ebene, wie ich es eingangs beschrieben habe, ermöglichen müssen.

Von daher, meine Damen und Herren, werden wir den Gesetzentwurf und Ihren Entschließungsantrag ablehnen.

(Beifall von den GRÜNEN) Vizepräsident Edgar Moron: Vielen Dank, Frau Abgeordnete Steffens, für die präzise Einhaltung Ihrer Redezeit. Beispielhaft!

Bitte schön, Herr Dr. Romberg, Sie haben das Wort für die FDP-Fraktion.

Dr. Stefan Romberg (FDP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich an Ihre mahnenden Worte halten, Herr Präsident.

Frau Steffens, das war reine Schwarzmalerei, hatte nichts mit den Tatsachen zu tun.

(Beifall von der FDP) Altenpflegehilfe bedeutet erst einmal einen zusätzlichen Qualifizierungsbaustein, eine Qualifizierungschance, das heißt, erst einmal mehr Qualität in den Altenheimen. Sie bieten den jungen Menschen, die bildungsschwach sind, die bisher überhaupt keine Qualifizierungschancen haben, überhaupt keine Alternativen an.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Das stimmt doch nicht!)

Das ist ein schwaches Bild. Damit stehen Sie ziemlich allein in diesem Parlament und dürfen sich nicht wundern, warum.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Wenn ich fordere, dass sie geschaffen werden, ist das doch kein schwaches Bild!) Frau Monheim hat für die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf ausführlich begründet. Ich freue mich, dass er von der breiten Mehrheit des Parlaments getragen wird, auch von der SPD-Fraktion, und denke, dass dies wirklich ein weiterer Schritt ist, um Menschen, die bisher recht chancenlos waren, im Rahmen der Altenpflege eine Qualifizierung zu verschaffen. Diese Chance sollten wir auch nutzen und nicht alles schlechtreden. ­ Danke sehr. Dabei gehen wir in Nordrhein-Westfalen erstmals den Schritt einer staatlich anerkannten Ausbildung in der Altenpflegehilfe. Dieser Schritt ist notwendig. Er soll einer großen Zahl junger Menschen in Nordrhein Westfalen einen beruflichen Weg in die Altenpflege eröffnen.

Im Vorgriff auf die zu erlassende Ausbildungsund Prüfungsordnung werden bereits über 600 junge Menschen zur staatlich anerkannten Altenpflegehelferin beziehungsweise zum Altenpflegehelfer ausgebildet. Zum 1. September beziehungsweise 1. Oktober dieses Jahres sollen weitere 30 Kurse mit über 700 jungen Menschen eine solche Ausbildung beginnen. Damit eröffnen wir erstmals den Hauptschülerinnen und Hauptschülern mit dem Abschluss nach Klasse 10, die nach dem neuen Bundesgesetz nicht den Zugang zur Fachkraftausbildung haben, eine Einstiegsmöglichkeit in die Altenpflege. Bei erfolgreichem Abschneiden haben sie auch die Chance für eine Ausbildung als Fachkraft. Ein ganz entscheidender Punkt ist, dass die Durchlässigkeit eines solchen Systems gewährleistet ist, bei einer guten Prüfungsleistung nach dem ersten Jahr eine verkürzte Fachkraftausbildung beginnen zu können.

Wenn die nicht möglich wäre, würde ich ein solches Gesetz im Landtag nicht vertreten. Die Durchlässigkeit ist ein ganz entscheidender Punkt, einen solchen Weg verantworten zu können.

Für die, die diesen Schritt nicht gehen wollen beziehungsweise können, gibt es Eintrittsmöglichkeiten in den ersten Arbeitsmarkt dort, wo infolge der demographischen Entwicklung zunehmend auch qualifiziertere Hilfe benötigt wird, das heißt, nicht nur in Altenpflegeheimen, sondern zum Beispiel auch in neuen Wohnformen für ältere Menschen.

Frau Kollegin Monheim, wenn die ersten ihre Kurse abgeschlossen haben, müssen wir prüfen, ob wir in den Markt der Betreuung hineingehen können, wo wir das Problem der Osteuropäerinnen haben. Wir müssen prüfen, ob wir in der neuen Förderperiode, zum Beispiel über den ESF oder Ähnliches, solch ein Modellprojekt durchführen.

Wir müssen uns dann genau anschauen, ob es für die Helferinnen, die ihre Fachkräfteausbildung nicht fortsetzen, einen Arbeitsmarkt gibt und wo dieser ist. Ich glaube, dass dies aufgrund der hauswirtschaftlichen Kenntnisse, die vermittelt werden, ein Profil ist, das uns unter Umständen in diesem Marktsegment, vielleicht angeboten über die Wohlfahrtsverbände, ein Stück weiterhelfen kann.

Wir werden die Ergebnisse dieser ersten Kurse intensiv auswerten und prüfen ­ das habe ich ja auch in der vergangenen Woche im Ausschuss gesagt ­, welche Erkenntnisse wir aus diesem Projekt ziehen können und ob es Erfolg hat.

Schließlich ist dieses Projekt für sich genommen bereits ein Teil eines neuen dritten Weges der Berufsausbildung.

Der gewollte niedrigschwellige Zugang, gedacht für besonders erfolgreiche Absolventen des Werkstattjahres, und die im Laufe der Beratungen erfolgte Ausweitung der praktischen Ausbildung um hauswirtschaftliche Tätigkeiten verdeutlichen, dass es bei dieser einjährigen Maßnahme eben nicht um eine Ausbildung zur Fachkraft geht. Forderungen, bei der Durchführung behandlungspflegerischer Maßnahmen die Grenzen zwischen Hilfskraft und Pflegefachkraft in einem nicht tolerierbaren Maße aufzuheben, weise ich deshalb zurück, Frau Kollegin Steffens.

Neben der Rechtsgrundlage für die beschriebene Altenpflegehilfeausbildung werden durch dieses Landesausführungsgesetz Regelungen ermöglicht, die das Altenpflegegesetz des Bundes den Ländern zur Gestaltung überlassen hat.

Geschaffen wird die Grundlage für verbindliche Regelungen für die theoretische und praktische Ausbildung, die für eine landesweit einheitliche und verzahnte Qualifizierung nötig sind. Dies wird in Zusammenarbeit mit den bekannten Trägergruppen erörtert und umgesetzt. Die gestiegenen Anforderungen in der Ausbildung, also an Schülerinnen und Schüler, verlangen daneben eine ebenso gute Qualifikation der Ausbilderinnen und Ausbilder. Das Land hat nicht nur darüber zu wachen, dass bei den praktischen Ausbildungsstellen den Schülern hinreichend qualifizierte Anleiter zur Seite stehen, sondern wir sind auch in der Verantwortung für die Qualifikation der Lehrkräfte.

Das neue Landesausführungsgesetz soll eine angemessene gediegene Qualifikation der Lehrkräfte festschreiben. Es lässt jedoch einen weiten Rahmen und ermöglicht den bisher tätigen Lehrerinnen und Lehrern auch zukünftig ihre Berufsausübung in der Altenpflegeausbildung.

Den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP begrüße ich ausdrücklich. Er dient der Verdeutlichung und sichert die Beteiligung und Mitverantwortung des zuständigen Ausschusses des Landtages bei der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfe. Dieser Antrag sowie der gemeinsame Entschließungsantrag der drei Fraktionen verdeutlicht den Willen... Vizepräsident Edgar Moron: Herr Minister.

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales:... der großen Mehrheit dieses Hauses, in der wichtigen Frage einer zukunftsorientierten Altenpflegeausbildung zusammenzuarbeiten und gemeinsam Verantwortung zu übernehmen.

Ich bedanke mich dafür ganz herzlich und hoffe für die jungen Leute, dass dieser Weg vielen jungen Menschen einen qualifizierten Einstieg in einen interessanten Beruf ermöglicht. Vizepräsident Edgar Moron: Vielen Dank, Herr Minister Laumann. ­ Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung in der Drucksache 14/2115, den Gesetzentwurf in der Drucksache 14/1536 ­ Neudruck ­ in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. ­ Das sind CDU, SPD und FDP. Wer ist dagegen? ­ Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit breiter Mehrheit angenommen.

Zweitens stimmen wir über einen Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP in der Drucksache 14/2113 ab. Wer ist für diesen Entschließungsantrag? ­ CDU, FDP und SPD. Wer ist dagegen? ­ Bündnis 90/Die Grünen.

Damit ist auch dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Grünen angenommen.

Wir stimmen drittens über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 14/2168 ab. Wer ist für diesen Entschließungsantrag? ­ Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? ­ Der Rest des Hauses. Damit ist dieser Entschließungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf: 11 Gesetz zur Umsetzung von Regelungen des Sozialgesetzbuchs Gesetzentwurf der Landesregierung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zweite Lesung