Industriegebiet Mecklar-Meckbach

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Wie hoch sind die vom Land bewilligten Zuwendungen?

Mit Bescheid vom 18. Dezember 2002 wurde der Strukturentwicklungsgesellschaft für den Landkreis Hersfeld Rotenburg eine Gesamtzuwendung von 1.882.440 bewilligt, die sich zusammensetzt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Höhe von 1.568.700 und aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur von 313.740.

Frage 2. Worin bestand die jeweilige Zweckbindung?

Die Zuwendung ist bestimmt für die Erschließung des Industriegebietes Mecklar-Meckbach in der Gemeinde Ludwigsau, und zwar für Straßenbau, Kanalisation und Wasserversorgung.

Frage 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass sie beabsichtigte Erschließung des Industriegebietes Mecklar-Meckbach zu unverhältnismäßigen Belastungen der Anwohner im unmittelbaren Bereich und der Erschließungs- und Durchgangsstraße kommen wird?

Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans für das Industriegebiet Mecklar-Meckbach wurde von der Gemeinde Ludwigsau ein Gutachten des TÜV Süddeutschland über die Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln in Auftrag gegeben. Es wurden fünf Standorte in unmittelbarer Nähe des Industriegebietes erfasst, und zwar zwei Aussiedlerhöfe, zwei ortsnahe Wohnhäuser und eine Försterei. Als Orientierungswerte für Gewerbelärm wurde tagsüber ein Wert von 60 dB(A) und nachts von 45 dB(A) herangezogen. Die Lärmvorschlagswerte des TÜV-Gutachtens sind in den Bebauungsplan übernommen worden, wobei die Gemeindevertretung der Gemeinde Ludwigsau für einen ortsnahen Bereich den Nachtwert des TÜVGutachtens noch einmal um 5 dB(A) abgesenkt hat.

Die Verkehrsanbindung des Industriegebietes erfolgt über die Ortsumgehung Mecklar im Zuge der K 1 (neu). Mit der aus Landesmitteln geförderten Baumaßnahme, die auch den Bau einer neuen Fuldabrücke einschließt, soll noch Ende November 2003 begonnen werden. Während der Bauphase und solange die K 1 (neu) nicht durchgängig befahrbar ist, sind verstärkte Belastungen der Straßenanlieger innerhalb der Ortslage Mecklar nicht gänzlich zu vermeiden. Jedoch müssen diese zeitlich befristeten Belastungen in der Abwägung zu den dauerhaft erwarteten positiven Wachstums-, Arbeitsmarktund Einkommenseffekten, die sich aus der Erschließung des Industriegebietes für die als strukturschwach eingestufte Region ergeben, in Kauf genommen werden. Mit der Fertigstellung der K 1 (neu) voraussichtlich im Frühjahr 2005 wird der Zielverkehr für das Industriegelände aus der Ortslage herausgenommen und somit eine hohe verkehrliche Entlastungswirkung erzielt.

Aus diesen Gründen wird die in der Frage dargestellte Auffassung nicht geteilt.