Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter

Seit 1. Juli 2000 gelten die neuen bundesgesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. Das Gesetz wurde nicht durch entsprechende Finanzmittel des Bundes unterlegt; es ist ausschließlich durch die Ausgleichsabgabe der Betriebe zu finanzieren. Die Bundesregierung verknüpft mit diesem Gesetz das erklärte Ziel, bis 2003 insgesamt 50.000 Schwerbehinderte auf den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Das heißt für Bremen und Bremerhaven eine Vermittlungsquote von ca. 500 Schwerbehinderten in den ersten Arbeitsmarkt.

Zusätzlich zu den Zielen des Bundes läuft das Sonderprogramm des Landes Bremen bis zum 31. Dezember 2002, in dem Mittel in Höhe von insgesamt 1,28 Mio.? eingestellt sind.

Wir fragen den Senat:

1. Welche Mittel aus der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz standen im Land Bremen zur Verfügung in den Jahren 1998, 1999, 2001, 2002 und für die Zeit vom 1. Januar 2002 bis laufend?

2. Welche Mittel sind in das Bremer Landesprogramm für Schwerbehinderte in den Jahren 1998, 1999, 2001, 2002 und für die Zeit vom 1. Januar 2002 bis laufend geflossen?

3. Wie viele Schwerbehinderte konnten (aufgeschlüsselt nach Jahren) durch das Landesprogramm in Bremen und Bremerhaven in den ersten Arbeitsamt vermittelt werden?

4. Welche Mittel konnten durch die neue Bundesgesetzgebung seit 1. Januar 2000 zusätzlich über die Ausgleichsabgabe verbucht werden?

5. Das veränderte Bundesgesetz sieht seit 1. Juli 2000 neue Instrumente aus dem erhöhten Mittelzufluss der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz vor. Deshalb bitten wir den Senat um detaillierte Angabe zu den nachstehenden Unterpunkten:

a) Das neue Schwerbehindertenrecht sieht finanzielle Leistungen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen an Arbeitgeber vor. Besonders herausgehoben ist die Förderung von behinderten Frauen und die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen: Wie hoch ist die Förderung für die Arbeitgeber im Land Bremen in den Jahren 2000, 2001 und seit 2002 bis laufend ausgefallen?

b) Wie viele Stellen wurden geschaffen und wie viele davon für behinderte Frauen?

c) Wie viele Teilzeitarbeitsplätze konnten entstehen?

d) Wie verteilen sich die Förderungen auf Bremen und Bremerhaven?

6. Zur Sicherung der Arbeitsverhältnisse von schwerbehinderten Menschen können finanzielle Leistungen an Arbeitgeber, an die schwerbehinderten Menschen und an Dritte erbracht werden. Welche finanzielle Leistungen zur behindertengerechten Gestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen sind an Arbeitgeber gezahlt worden in den Jahren 2000, 2001 und seit 1. Januar 2002 bis laufend?

a) Welche Mittel sind für Arbeitsassistenz für die behinderten Menschen eingesetzt worden in den Jahren 2000, 2001 und seit 1. Januar 2002 bis laufend?

b) Welche Mittel sind für welche Zwecke an Dritte geflossen?

c) Wie verteilen sich diese Mittel auf Bremen und Bremerhaven?

7. Das Land Bremen kann nach der neuen Gesetzeslage freie gemeinnützige Träger an der Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben durch die Einrichtung und Mitfinanzierung von berufsbegleitenden Fachdiensten beteiligen.

Welche Träger hat der Senat in die Durchführung des Gesetzes eingebunden, und welche Mittel sind dafür zur Verfügung gestellt worden in den Jahren 2000, 2001, und seit 1. Januar 2002 bis laufend?

Wie wurden diese Mittel in der Verteilung zwischen Bremen und Bremerhaven eingesetzt?

8. Der Senat kann gemäß neuer Gesetzesgrundlage Einrichtungen, Maßnahmen und Dienste der beruflichen Teilhabe sowie Forschungs-, Modell- und Entwicklungsvorhaben in diesem Bereich fördern. Welche Fördersummen sind in den Jahren 2000, 2001 und seit 1. Januar 2002 bis laufend für diesen Bereich zur Verfügung gestellt worden?

a) Welche Ziele sind mit dem Einsatz der Mittel verbunden worden?

b) Wie stellt sich die Verteilung zwischen Bremen und Bremerhaven da?

9. Hat der Senat die zusätzliche Vermittlungszahlen in Bremen und Bremerhaven nach dem neuen Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter erreicht, und wie werden diese außerhalb des Landesprogramms dargestellt?

Brigitte Dreyer, Karl Uwe Oppermann, Eckhoff und die Fraktion der CDU Dazu Antwort des Senats vom 11. Juni 2002

Die o. a. Anfrage beantwortet der Senat wie folgt:

Zu Frage 1: Welche Mittel aus der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz standen im Land Bremen zur Verfügung in den Jahren 1998, 1999, 2001, 2002 und für die Zeit vom 1. Januar 2002 bis laufend?

Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe betrugen in Mio.?: 1998 4,867, 1999 4,983, 2000 4,839, 2001 4,936 bis 30. 4. 2002 5,682.

Von den Einnahmen sind 45 v. H. an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung abzuführen. Zahlungen des Finanzausgleiches wurden für die Jahre 1998 bis 2001 berücksichtigt.

Zu Frage 2: Welche Mittel sind in das Bremer Landesprogramm für Schwerbehinderte in den Jahren 1998, 1999, 2001, 2002 und für die Zeit ab 1. Januar 2002 bis laufend geflossen?

Folgende Mittel sind in das bremische Sonderprogramm in Mio.? geflossen: 1998 0,102, 1999 1,023, 2000 0,716, 2001 0,592.

Für das Haushaltsjahr 2002 wurden vom Arbeitsamt Bremen Mittel noch nicht abgefordert.

Zu Frage 3: Wie viele Schwerbehinderte konnten (aufgeschlüsselt nach Jahren) durch das Landesprogramm in Bremen und Bremerhaven dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden?

Da die Bremischen Sonderprogramme jahresübegreifende Zeiträume umfassen, kann nur nach Programmen bilanziert werden.