Verbraucherschutz

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs

Drucksache 14/3018 an den Innenausschuss.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. ­ Das sind alle vier Fraktionen des Landtags. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Eckhard Uhlenberg, Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum besseren Verständnis gehe ich kurz auf die jüngere Geschichte dieses Umlagegesetzes ein. Mit der Errichtung des Landesbetriebes Wald und Holz zum 1. Januar 2005 wurden Forstbetriebe von der Umlage zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen befreit. Hintergrund war, dass der forstliche Bereich von der Landwirtschaftskammer auf den Landesbetrieb verlagert wurde.

Um die Herausrechnung des forstlichen Teils aus der Kammerumlage praktikabel zu machen, wurde im Dezember 2005 das Umlagegesetz dahin gehend geändert, dass der Landesbetrieb Wald und Holz auf Antrag den Waldwert auf der Basis eines durchschnittlichen, pauschalierten Waldwertes feststellt. Die Finanzverwaltung ändert daraufhin die Umlagebescheide entsprechend.

Für das Jahr 2005 wurde ferner eine Erstattungsregelung getroffen. Dabei konnten Forstbetriebe mit mehr als 30 ha Forstflächen alternativ eine Erstattung auf Basis des im Einheitswert enthaltenen Vergleichswerts der forstlichen Nutzung beantragen.

Bei der praktischen Anwendung des Gesetzes hat sich nun herausgestellt, dass die größeren Forstbetriebe bei einer Reduzierung der Kammerumlage um den pauschalierten Waldwert durchweg schlechter gestellt werden als bei einer Reduzierung auf Basis des im Einheitswert enthaltenen Vergleichswerts der forstwirtschaftlichen Nutzung.

Betriebe mit höherwertigem Baumbestand ­ vor allem in Fichtengebieten ­ haben dadurch finanzielle Nachteile, in Einzelfällen sogar bis zu mehreren Tausend Euro. Dies haben entsprechende Berechnungen des Waldbauernverbands und des Landesbetriebes Wald und Holz ergeben.

Das Ziel, die Betriebe von der Kammerumlage für den Forstbereich zu befreien, wird somit nicht in ausreichendem Maße erreicht. Die größeren Betriebe zahlen entgegen der Absicht des Gesetzgebers weiterhin einen signifikanten Beitrag zur Kammerumlage der Forstflächen. Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Umlagengesetzes ziehen wir daraus die richtigen Schlüsse und Konsequenzen. Ich bitte um Zustimmung durch den Landtag.

(Beifall von der CDU) Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister Uhlenberg. ­ Eine weitere Beratung ist heute nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs

Drucksache 14/2914 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wer stimmt dieser Überweisung zu? ­ Alle vier Fraktionen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zu: 11 Erfolgreicher Vogelschutz am Unteren Niederrhein Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU Frau Kollegin Fasse das Wort.

Marie-Luise Fasse (CDU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Landesregierung hat zu Jahresbeginn die letzten drei FFH-Gebiete in den Kreisen Kleve, Rhein-Sieg und RheinErft/Düren an Brüssel gemeldet. Nach den Worten des Umweltministers Uhlenberg hat Nordrhein Westfalen damit seinen abschließenden Beitrag zur Sicherung des europäischen Naturerbes geleistet.