Nachhilfe

Rückzahlungsforderung nicht ausgesprochen werden kann, wird rechtzeitig vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist über diesen Bescheid verfügen.

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister. ­ Herr Schultheis mit seiner zweiten Frage.

Karl Schultheis (SPD): Herr Minister, das ist genau der Knackpunkt, weshalb wir der Meinung sind, dass das Gesetz an dieser Stelle nicht wasserdicht ist. Der Feststellungsbescheid zum BAföG ergeht erst nach fünf Jahren und berücksichtigt das, was Herr Kollege Leuchtenberg und Frau Kollegin Gebhard gesagt haben. Die Rückzahlungspflicht nach dem Studiengebührengesetz beginnt nach zwei Jahren.

Wenn es so wäre, wie Sie in einer früheren Antwort gesagt haben, dass der Feststellungsbescheid für das BAföG die Leitentscheidung ist und daraus die Entscheidung über die Rückzahlung der Studiengebühren hervorgeht, dann ginge das in der Reihenfolge, aber nicht umgekehrt. Sie haben gesagt, Sie führen dazu noch Gespräche. Da stellt sich einfach die Frage: Wann haben die Studierenden Rechtssicherheit, wie viel zurückgezahlt werden muss und dass beim BAföG sich auszahlende Sachverhalte wie kurze Studiendauer oder/und beste Examensnoten nicht durch eine frühzeitige Rückzahlung der Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen aufgezehrt werden?

Präsidentin Regina van Dinther: Herr Minister, bitte.

Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie: Herr Schultheis, genau das werden wir sicherstellen: dass die Angelegenheiten im Interesse der Studierenden nach dem Willen des Gesetzgebers geregelt werden. Ich bin gerne bereit, Sie durch Informationen auf dem Laufenden zu halten, sollte es dazu Probleme geben, die wir nicht sehen.

Präsidentin Regina van Dinther: Als Nächste hat Frau Dr. Seidl das Wort. Bitte schön.

Dr. Ruth Seidl (GRÜNE): Herr Minister Pinkwart, Sie haben gesagt, dass bei den Bachelor/MasterStudiengängen so gut wie keine Prüfungsleistungen mehr erfolgen würden, dass die Prüfungen vielmehr abgekürzt würden.

(Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: Das wird zeitnah geprüft!)

­ Der Zeitrahmen ist kürzer. ­ Es gibt aber eine ganze Reihe von Studiengängen wie die Lehramtsausbildung, wie den medizinischen und den juristischen Studiengang, die hohe Semesterzahlen und zusätzlich auch noch das Examenssemester haben. Das findet ja jetzt statt, zum Beispiel an der Uni Köln. Nach der Satzung werden dort für dieses Semester Leistungen in voller Höhe erhoben. Deswegen noch einmal die Frage: Ist es in Ihrem Sinne, dass die Hochschulen für Examenssemester Gebühren in voller Höhe nehmen?

Präsidentin Regina van Dinther: Bitte schön, Herr Minister.

Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie: Erst einmal will ich fragen, wie ein Examenssemester aussieht, was sich in einem Examenssemester tatsächlich ereignet. Ich weiß nicht, wie es sich für Sie gestaltet hat. Die Examenssemester sind dadurch geprägt, dass man Leistungen der Hochschule ­ seien es Bibliotheken, entsprechende Vorbereitungsveranstaltungen, Klausuren, Tests ­ in Anspruch nimmt. Das sollte von den Hochschulen entsprechend ihren Angeboten geregelt werden. Sie haben dazu die Möglichkeiten.

Insofern sehe ich die Problemstellung nicht. Wie gesagt: im Bachelor/Master-Studiengang sowieso nicht, denn dort sind Vorlesungs-, Seminar- und Prüfungsleistungen ohnehin nahezu Hand in Hand organisiert.

Präsidentin Regina van Dinther: Frau Nell-Paul.

Claudia Nell-Paul (SPD): Herr Minister, wegen Ihrer erschreckenden Unkenntnis möchte ich Ihnen etwas Nachhilfe erteilen, und zwar nicht bei den alten Studiengängen, sondern gerade bei den Bachelor/Master-Studiengängen. Ist Ihnen nicht bewusst und bekannt, dass manche Studierende ­ das ist nicht bei allen Professoren so ­ ihren Bachelor-Abschluss machen ­ der, wie Sie sagen, sehr studiennah ist, weil es Module sind, die in sich immer abgeschlossen werden ­, dann ihre Bachelor-Arbeit im Rahmen der Zeitkonten anmelden, schreiben und abgeben und anschließend vier, fünf Monate ­ ich kenne Beispiele, wo es länger gedauert hat ­ auf die Beurteilung der BachelorArbeit warten? In dieser Wartezeit nehmen sie keine Leistungen der Universität in Anspruch. Im Gegenteil: Sie haben Nachteile, können sich weder bewerben noch einen Praktikumsplatz annehmen, weil ihnen die abschließende Note für die Bachelor-Arbeit fehlt. Werden in Zukunft für diese Wartezeiten, die schlimm genug sind ­ wo ich frage, was

Sie gedenken, dagegen zu tun ­, auch noch Studiengebühren genommen?

Präsidentin Regina van Dinther: Bitte schön, Herr Minister.

Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie:

Ich würde fast sagen, das wäre ein klassischer Fall für die Schiedskommission, die wir im Rahmen des Studienbeitragsgesetzes eingerichtet haben. In Ihrer Fragestellung sind Sie mutig mit einem relativ pauschalen Vorwurf gestartet, haben sich dann aber selbst korrigiert, weil Sie selbst die Quelle beinahe schon nicht mehr hätten benennen können, auf die Sie sich beziehen, sodass Sie Ihr Problemfeld etwas eingeengt haben.

Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie uns auf konkrete Fälle aufmerksam machen würden. Die Studierenden in Nordrhein-Westfalen haben durch unser Studienbeitragsgesetz jedenfalls erstmalig ein Instrument in der Hand, um dieserlei Beschwernisse, über die sie vielleicht schon in der Vergangenheit hätten Klage führen müssen, wirksam werden zu lassen. Wir haben das Gremium eingerichtet, damit schneller gehandelt wird, damit Prüfungen im Interesse der Studierenden schneller durchgeführt werden.

(Beifall von der CDU)

Unser Ziel ist es ja, die überlangen Studiendauern zu verkürzen. Es soll sich lohnen, dass die Studierenden aus eigenen Mitteln einen Beitrag leisten: im Sinne der Qualitätsverbesserung, der Zeitverkürzung. Lassen Sie uns die Moneta doch nicht nur allgemein ansprechen, sondern konkret und ihnen wirksam nachgehen. Ich beteilige mich daran sehr gerne.

Präsidentin Regina van Dinther: Frau Gebhard ist die nächste Fragestellerin.

Heike Gebhard (SPD): Ich glaube, es gibt noch mehr Möglichkeiten, wo es sinnvoll wäre, dass Sie sich beteiligen, Herr Pinkwart, nicht nur bei der Frage von Studiengebühren am Ende des Studiums, wann und wie diese zurückzuzahlen sind, sondern auch bei Fragen, die schon während des Studiums auftreten, beispielsweise bei Studenten, die zum Wehrdienst eingezogen werden, die Studiengebühren schon bezahlt haben, das Semester dann aber nicht machen können, beispielsweise beim Wechsel in ein anderes Bundesland, wo ebenfalls Studiengebühren zu zahlen sind und die Frage aufkommt, ob die Deckelung dann auch gilt.

So gibt es eine ganze Reihe von Fragen, bei denen ­ wie die Praxis es zeigt ­ offensichtlich viel Unsicherheit besteht, wie zu verfahren ist. Wie gesagt: Bundeslandwechsel, unverschuldetes Herausziehen aus dem Studium. Verweisen Sie da auch auf die Schiedskommission? Das hat bis jetzt nicht funktioniert.

Präsidentin Regina van Dinther: Bitte schön, Herr Minister.

Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie: Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Gebhard!

Meine Damen und Herren! Im Gesetz selbst sind sehr viele Regelungen enthalten, die auch auf besondere Lebenssituationen eingehen. Darüber hinaus haben die Hochschulen die Freiheit erhalten, in der satzungsrechtlichen Ausfüllung des Studienbeitragsgesetzes bezogen auf das Studienbeitragsmodell, das sie für ihre Hochschule wählen, weitere Ausnahmeregelungen vorzusehen. Insofern decken wir einzelne Lebenssituationen schon sehr gut ab.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für die Fälle, in denen ein Student durch Widrigkeiten, die Sie beschrieben haben, offensichtlich nicht in der Lage war, ein Semester auch nur ansatzweise auszufüllen, keine entsprechende Ausnahme gibt.

Sollte sich das anders darstellen, würde ich dem gerne nachgehen.

Was den Wechsel in andere Bundesländer anbetrifft, haben wir in den Ländern die Verantwortung natürlich wahrgenommen. Die Länder, die Studienbeiträge eingeführt haben oder einführen werden, haben sich zu diesen Fragen bereits ausgetauscht und Regelungen getroffen, die sicherstellen, dass die sozialen Sicherheitsstandards, die das jeweilige Bundesland gesetzt hat, eingehalten werden. Das ist ganz besonders für uns wichtig, weil wir die höchsten Standards gesetzt haben. Sie können davon ausgehen, dass die Studierenden, die einen Wechsel vornehmen, bezogen auf die Studienleistung und die Studienbeiträge, die sie hier erbracht haben, in vollem Umfang die besonderen NRW-Regelungen für sich in Anspruch nehmen können.

Präsidentin Regina van Dinther: Herr Leuchtenberg ist als Nächster dran.

Uwe Leuchtenberg (SPD): Herr Minister, auf diese Frage möchte ich gerne zurückkommen. Sie haben das Ziel ausgegeben, die Schulden für Studierende auf 10.000 zu deckeln. Ich frage konkret: Wie gehen Sie mit Studiengebühren um, die in anderen Bundesländern entstanden sind?

Werden die hier angerechnet, werden die nicht angerechnet? Gilt die Deckelung auf 10.000 für den Studierenden, der sein Studium hier beendet?

Präsidentin Regina van Dinther: Bitte schön, Herr Pinkwart.

Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie: Unsere Regelung ist zweigeteilt. Wir haben eine Kappungsgrenze von 10.000 beziehungsweise 1.000 pro Jahr. Wir können von daher die unterschiedlichen Phasen abgreifen, in denen sich ein Student mit Studienortwechsel möglicherweise befindet. Wir werden natürlich nicht auf einen Studierenden, der zehn Semester in Baden-Württemberg oder gar Hamburg studiert hat, bezogen auf die dort gezahlten Studienbeiträge im Nachhinein die NRW-Kappungsgrenze anwenden können. Wir werden die NRW-Kappungsgrenze natürlich nur auf die Zeiten bezogen wirksam werden lassen, in denen er hier studiert. Hat er in einem anderen Bundesland schon eine entsprechende BAföG-Verpflichtung und Darlehensverpflichtung aufgenommen, dann wird bezogen auf das Studienbeitragsdarlehen, das er hier aufnimmt, die bei uns gültige Begrenzung der Darlehensverpflichtung angewendet, aber nicht rückwirkend auf die Verpflichtungen in einem anderen Bundesland.

Präsidentin Regina van Dinther: Herr Schultheis ist jetzt noch einmal dran.

Karl Schultheis (SPD): Herr Minister, das wird sehr unübersichtlich. Sie formulieren, dass Sie sich da noch im Austausch mit den anderen Bundesländern befinden.

(Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: Nein, das haben wir schon entschieden!)

Hier tritt eine ganz konkrete Konkurrenz zwischen den zu erbringenden Zahlungen und dem Prinzip der Freizügigkeit in unserer Republik ein. Wie wollen Sie überhaupt eine Regelung treffen, wenn Sie gleichzeitig darüber nachdenken, dass potentielle Studierende aus Nordrhein-Westfalen freie Kapazitäten in Ostdeutschland nutzen und dort ein Studium aufnehmen sollen?

Präsidentin Regina van Dinther: Bitte schön, Herr Minister.

Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie: Frau Präsidentin! Herr Schultheis! Meine Damen und Herren! Ich könnte auch sagen, dass es andere Bundesländer gibt, die überlegt oder sogar schon beschlossen haben ­ sie haben es noch nicht in Kraft gesetzt, weil sie offensichtlich verfassungsrechtliche Probleme sehen ­, dass nur die Landeskinder beitragsfrei studieren dürfen, dass alle, die von außerhalb kommen, Studienbeiträge zahlen sollen ­ wie das benachbarte Bundesland Rheinland Pfalz. Vielleicht stellt sich da die Frage der Einschränkung der Freizügigkeit in einer ganz besonderen Weise.

Wir jedenfalls haben der Freizügigkeit in besonderer Weise dadurch Rechnung getragen, dass alle Studierenden gleich behandelt werden, sowohl was ihren Beitrag als auch was die Qualitätsverbesserung anbetrifft, die sie hier erlangen können.

Dies geschieht, indem wir das Geld ausschließlich den Hochschulen zur Verfügung stellen, damit sich etwas verbessert.

Darüber hinaus sind wir nicht nur im Gespräch, sondern wir haben geregelt, dass unsere besonders günstigen Bedingungen bei den Studienbeitragsdarlehen auch für die diejenigen gelten, die wechseln. Insofern sind alle diesbezüglichen Fragestellungen beantwortet.

Präsidentin Regina van Dinther: Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen für Herrn Prof. Pinkwart vor.

Ich rufe die Mündliche Anfrage 98 des Herrn Abgeordneten Reiner Priggen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf: Strukturwandel ­ eine rot-grüne Erfolgsstory?

Frau Ministerin Thoben wird in der Presse anlässlich der Vorstellung des NRW Jahreswirtschaftsberichts 2007 wie folgt zitiert: „Wir können mit wenigen Schritten den Strukturwandel abschließen."

Ist diese Aussage so zu verstehen, dass die Landesregierung die guten strukturpolitischen Weichenstellungen der vormaligen rot-grünen Landesregierung anerkennt, ohne die ein solch kurzfristiger Abschluss des Strukturwandels wohl kaum möglich wäre?

Ich bitte Frau Ministerin Thoben um Beantwortung. Bitte schön, Frau Thoben.