Veräußerung des landeseigenen ITRA-Geländes der Fachhochschule Fulda im Wege eines Grundstückstauschs
Zustimmung zur Veräußerung durch den Hessischen Landtag nach § 64 Abs. 2 LHO.
Dem Landtag wird der Antrag unterbreitet, der Veräußerung des landeseigenen Grundstücks der Fachhochschule Fulda in der Gemarkung Fulda, Flur 11, Flurstück 50/102, Ludwig-Beck-Straße 11-13, in einer Gesamtgröße von 6.003 m² (ITRA-Gelände) zuzustimmen. Das Grundstück wurde im Wege eines flächengleichen Tauschs ohne Wertausgleich gegen die Grundstücke der Überlandwerk AG Fulda (ÜWAG) in der Gemarkung Fulda, Flur 11, Flurstücke 32/50, 32/38, 32/47 und 32/44, abgegeben.
Begründung:
Das Land hat im Jahr 1995 das so genannte ITRA-Gelände im Rahmen eines Versteigerungstermins für 2.837.000 DM, einschließlich Notariatskosten und Grunderwerbsteuer für insgesamt 2.902.556 DM, erworben, um die bauliche Erweiterung der Fachhochschule Fulda zu sichern. Die weitere Entwicklung zeigte jedoch, dass sich später die einmalige Möglichkeit bot, Teile des ehemaligen BGS-Areals für die Erweiterung der Fachhochschule zu erwerben. Vorausgegangen war das vergebliche Bemühen der Stadt Fulda, den BGS-Standort Fulda zu erhalten. Das Land war zum Kauf des BGSGeländes allerdings nur bereit, wenn sich mit der Stadt Fulda eine akzeptable Lösung für das nunmehr entbehrlich gewordene ITRA-Gelände finden ließe.
Als einziger Interessent für das ITRA-Gelände kam die Überlandwerk AG Fulda (ÜWAG) infrage, deren Betriebsgelände sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Fachhochschulstandorts befindet. Nach langwierigen Verhandlungen und mit Unterstützung der Stadt Fulda hat sich das Land mit der ÜWAG schließlich auf einen flächengleichen Grundstückstausch verständigt.
Damit sich ein flächengleicher Tausch ergab, sollte die ÜWAG das ITRAGelände (6.003 m²) übernehmen und dem Land dafür im Gegenzug eine in ihrem Eigentum befindliche Fläche von 2.212 m² übereignen sowie eine weitere Teilfläche des BGS-Geländes von 3.791 m², die vorher durch die ÜWAG vom Bund erworben wurde.
Dieser Tausch stellt für das Land eine sinnvolle Lösung dar, da damit die Abtretung des nunmehr entbehrlichen ITRA-Geländes gesichert ist und die Erweiterung auf dem BGS-Areal die bessere Lösung darstellt. Der Fachhochschule steht mit der zusätzlich vom Land selbst vom Bund erworbenen rund 31.400 m² großen Fläche des BGS-Geländes eine weitaus größere Erweiterungsfläche zur Verfügung und lässt daraus eine unmittelbar funktionell und architektonisch zusammenhängende Campussituation entstehen.
Der Gutachterausschuss der Stadt Fulda hat den Verkehrswert des ITRAGeländes durch Gutachten vom 3. November 1999 mit 1.650.000 DM festgestellt.
Die für das ÜWAG-Areal vorliegenden Gutachten des Gutachterausschusses der Stadt Fulda vom 3. November 1999 und des Staatsbauamts Fulda vom
20. April 1999 beziehen sich dagegen jeweils nicht exakt auf die Tauschfläche, sondern umfassen größere Areale. Zur Bewertung der Tauschfläche wurde der ermittelte Verkehrswert des (größeren) bewerteten Grundstücks ohne Berücksichtigung der Bebauung und enthaltener Gebäudewerte - auf die (kleinere) Tauschfläche umgerechnet. Auf diese Art ergibt sich für das ÜWAG-Areal ein Tauschwert gemäß Gutachten des Gutachterausschusses der Stadt Fulda in Höhe von 1.142.561,98 DM bzw. gemäß Gutachten des Staatsbauamts Fulda in Höhe von 516.568,36 DM.
Für die Tauschfläche, die die ÜWAG aus dem BGS-Gelände an das Land abtritt, wurde wiederum der Kaufpreis zugrunde gelegt, den das Land im Kaufvertrag vom 22. Dezember 1999 mit dem Bund für die erworbene Fläche des BGS-Areals vereinbart hatte. Der Kaufpreis ist identisch mit dem durch das Staatsbauamt Fulda ermittelten Verkehrswert und wurde auf die Tauschfläche - wiederum ohne Berücksichtigung etwaiger Bebauung - umgerechnet, sodass sich ein Tauschwert von 1.495.132,49 DM ergibt. Land und ÜWAG haben im Rahmen des Tauschvertrags jedoch auf einen Wertausgleich verzichtet. Die vorliegenden Gutachten haben im Sinne einer Gesamtlösung ohnehin nur einen richtungsweisenden Charakter bei den Verhandlungen gehabt. Die ÜWAG kam als einziger Erwerber für das ITRA-Gelände infrage. Mit der Vereinbarung eines flächengleichen Tauschs ohne Wertausgleich wurde das Ziel erreicht, das ehemalige BGS-Gelände für die Erweiterung der Fachhochschule erwerben zu können und im Gegenzug das entbehrlich gewordene ITRA-Areal abzugeben. Ein Scheitern des Tauschgeschäfts wäre mit wirtschaftlichen Nachteilen für die Fachhochschule Fulda verbunden gewesen.
Der Tauschvertrag mit der ÜWAG wurde am 9. Dezember 2001 beurkundet und ist bis zur Genehmigung durch den Hessischen Landtag schwebend unwirksam. Durch ein Büroversehen seitens des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst wurde der Vorgang nicht früher bearbeitet.
Durch die eingetretene zeitliche Verzögerung ist dem Land jedoch kein Nachteil erwachsen.
Die Zustimmung des Hessischen Landtags ist nach § 64 Abs. 2 LHO erforderlich, da der Wert des im Wege des Tauschs zu veräußernden Grundstücks mehr als 500.000 beträgt (VV Nr. 5.8 zu § 64 LHO).