Weiterbildung

Die Frustration bei den Betroffenen ist extrem hoch, viele Lehrkräfte wandern in benachbarte Bundesländer ab. Die von der Ministerin oft beschworene Wertschätzung für den Lehrerberuf ist unglaubwürdig geworden.

Haben die Bezirksregierung von Seiten des Ministeriums Anweisungen erhalten, von denen der Landtag nichts weiß, die besagen, dass die Einstufung der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger restriktiv zu handhaben sei?

Die schriftliche Antwort der Ministerin für Schule und Weiterbildung lautet:

In Ihrer Mündlichen Anfrage bezweifelt Frau Abgeordnete Beer, dass die im sogenannten „Winands-Erlass" gemachten Zusagen hinsichtlich der Bezahlung bestimmter Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Falle der Einstellung als Lehrkraft nicht eingehalten wurden. Ihnen war in der Regel ein Gehaltsniveau auf Basis des ehemals geltenden BAT zugesichert worden.

Die konkrete Frage, ob die Bezirksregierungen seitens des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Anweisungen erhalten hätten, die besagen, dass die Einstufung der „Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger" restriktiv zu handhaben sei und die dem Landtag nicht bekannt seien, ist mit einem klaren NEIN zu beantworten.

Richtig ist vielmehr, dass es seitens des Landesamtes für Besoldung und Versorgung in etwa 350 Fällen zur Zahlung der Vergütung auf BAT-Niveau gekommen ist, ohne dass im Vorfeld geprüft wurde, ob die Instrumente des neuen Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) dies durch Anrechnung förderlicher Zeiten und die Vorweggewährung von Stufen ermöglichen. Nach Bekanntwerden wurde das LBV angewiesen, eine Korrektur der Zahlfälle vorzunehmen.

Zwischenzeitlich sind die betroffenen Lehrkräfte vom LBV über die Hintergründe der zur Vermeidung übertariflicher Zahlungen notwendigen Korrektur aufgeklärt worden. Sie wurden darüber informiert, dass ­ falls noch nicht geschehen ­ sie die Berücksichtigung beruflicher Tätigkeiten bei den personalbearbeitenden Stellen beantragen können. Für die meisten dieser Fälle wird dadurch das BAT-Niveau letztlich wieder erreicht werden. Das LBV hat gegenüber allen betroffenen Lehrkräften sein Bedauern für die eingetretenen Irritationen ausgesprochen.

Somit wurde keine Anweisung zur restriktiveren Handhabung erteilt, sondern vielmehr eine Anweisung zur erlasskonformen Berechnung der Bezüge gegeben.

Gleichzeitig wurden die Bezirksregierungen in einer Dienstbesprechung nochmals darauf hingewiesen, bei der Anrechnung beruflicher Vorzeiten „großzügig" zu verfahren.

Insoweit steht die Landesregierung voll und ganz hinter der mit dem „Winands-Erlass" erfolgten Zusicherung, in der Regel das BATNiveau zu zahlen.