Kreisel-Lösung in Biebergemünd-Wirtheim

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Wie bewertet die Landesregierung den Bau eines Kreisels an der Kreuzung der B 276 und L 3333 in Biebergemünd-Wirtheim?

Die Kreuzung der Bundesstrasse 276 (Kasseler Straße) mit der Landesstraße 3333 (Frankfurter Straße) in Biebergemünd-Wirtheim ist seit Jahren in den Spitzenstunden überlastet. Bereits in 2002 wurde der weiter östlich an die Kreuzung anschließende Bereich der Frankfurter Straße (Ausbau der Ortsdurchfahrt Wirtheim - 1. Bauabschnitt) ausgebaut. Im Rahmen der Planung für mögliche Varianten wurden sowohl eine lichtsignalgeregelte Kreuzung mit abknickender Vorfahrt als auch eine Lösung mit einem Kreisverkehrsplatz untersucht. Beide Varianten erfordern den Abriss von zwei Gebäuden im unmittelbaren Kreuzungsbereich, die bereits im Eigentum der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung sind. Die verkehrlich günstigste Lösung wurde mit einem Kreisverkehrsplatz gefunden, der in die zur Verfügung stehende Fläche eingepasst wurde. Die Landesregierung hält den Bau eines Kreisels an dieser Stelle grundsätzlich für möglich.

Frage 2. Wie ist der aktuelle Stand (Planung, Grundstückssituation, Finanzierung) dieser Maßnahme?

Nach Vorlage der Planung bei der Planfeststellungsbehörde sind ergänzende Überprüfungen in Bezug auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, die Gestaltung und die Art des Lärmschutzes von der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung vorzunehmen gewesen. Die Planung wurde daher geringfügig modifiziert und muss mit den betroffenen Bürgern und Stellen nunmehr erneut abgestimmt werden. Die Ergebnisse dieser Abstimmung sollen noch im Sommer 2004 vorliegen. Es bleibt zunächst abzuwarten, ob die für das Baurecht erforderlichen Zustimmungen erreicht werden können.

Eine Finanzierung der Maßnahme ist nach derzeitigem Stand in 2004 und 2005 weder beim Bund noch beim Land möglich.

Frage 3. Welche Schallschutzmaßnahmen sind im Zusammenhang mit dem geplanten Kreisel notwendig?

Bei dem Kreisverkehrsplatz wird passiver Lärmschutz durch Einbau von Schallschutzfenstern erforderlich. Der ursprünglich geplante Schallschutz in Form einer städtebaulich gestalteten Lärmschutzwand um den gesamten Kreisel herum kann nicht finanziert werden, da eine rechtliche Verpflichtung dafür für den Bund und auch für das Land Hessen als Straßenbaulastträger nicht besteht und die Kosten für den Lärmschutz in einem extremen Missverhältnis zu den Gesamtkosten der Maßnahme stehen.

Frage 4. Wann kann mit der Realisierung dieses verkehrsentlastenden Kreisels gerechnet werden?

Mit einem Baubeginn ist - abhängig von der Finanzierbarkeit durch Bund und Land - frühestens 2006 zu rechnen.