Internationale Schule am Schuldorf Bergstraße

Am Schuldorf Bergstraße mit Standort Seeheim-Jugenheim soll eine internationale Schule eingerichtet werden, die vom Landkreis unterstützt wird und die die Kriterien einer landesweiten Versuchsschule erfüllt.

Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens bezüglich der geplanten internationalen Schule am Schuldorf Bergstraße?

Eine Planungsgruppe unter Einbeziehung aller zu beteiligenden Stellen hat in den letzten Monaten Fragen bezüglich dieses deutschlandweit einmaligen Projekts geklärt, sodass nun über den Antrag des Schulträgers entschieden werden kann. Die Entscheidung wird terminlich so gefällt werden, dass bei positiver Beurteilung ein Übergang zum Schuljahresbeginn 2005/2006 in die erste Klasse des internationalen Schulzweigs möglich sein wird.

Frage 2. Wird diese Schule den Status einer landesweiten Versuchsschule erhalten und wenn ja, mit welcher Begründung?

Es ist vorgesehen, den internationalen Schulzweig am Schuldorf Bergstraße als Schulversuch nach § 14 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes zu organisieren, da sich der Versuchsstatus auf pädagogische oder organisatorische Teilbereiche einer Schule bezieht.

Frage 3. Welche Curricula werden demnach an der geplanten internationalen Schule am Schuldorf Bergstraße eingesetzt werden und aus welchen Gründen?

Das Curriculum im internationalen Schulzweig orientiert sich an den geltenden hessischen Lehrplänen und stellt so sicher, dass die anzustrebenden Abschlüsse erreicht werden können.

Frage 4. Falls das vor allem für die Klassen 1 bis 9 vorgesehene "Primary Curriculum Framework from Cambridge", das erst 2002 entwickelt wurde, vorgesehen ist:

- Wie begegnet die Landesregierung dem Vorwurf, dass in der geplanten internationalen Schule am Schuldorf Bergstraße Curricula eingeführt werden sollen, die nicht genügend erprobt sind?

- Warum wird dieses Lehrprogramm dem erprobten Programm der International Baccalaureate Organization (IBO) in Genf vorgezogen, das in einer durchdachten Stufenfolge zum IB-Diplom in der zwölften Klasse führt?

Allen Schülerinnen und Schülern soll nach Klasse 9 das Ablegen der IGCSE-Prüfungen (International General Certificate of Secondary Education), das von der University of Cambridge abgenommen wird, angeboten werden. Die Schule wird das International Baccalaureate anbieten. Spätestens zwei Jahre vor Eintritt in die Oberstufe entscheidet das Hessische Kultusministerium über das Konzept zur Durchführung der Ausbildung und Prüfung gemäß dem International Baccalaureate.

Frage 5. Ist die Einrichtung eines Sprachenzentrums vorgesehen und falls ja, in welcher Form?

In eigener Regie, in gemeinsamer Trägerschaft mit anderen Schulen der Region oder durch Kooperation der internationalen Schule am Schuldorf Bergstraße mit Sprachzentren?

Ein Antrag des Schulträgers für ein Sprachzentrum liegt zurzeit nicht vor.

Frage 6. Wie sollen die Öffnung und Zusammenarbeit der Schule mit anderen Bildungseinrichtungen und dem Umfeld stattfinden?

Der internationale Schulzweig soll das Angebot des Schuldorfs Bergstraße im Vorschulbereich (internationaler Kindergarten/Preschool) ergänzen. Der internationale Zweig soll dem ganzheitlichen Ansatz einer internationalen Schule nach angelsächsischem Vorbild entsprechen. Ein Konzept zur Öffnung der Schule und der Zusammenarbeit der Schule mit dem Umfeld ist in Planung.

Frage 7. Gibt es Begrenzungen für den Anteil der deutschen Schülerinnen und Schüler?

Falls ja, warum, wie sehen diese aus und für welchen Zeitraum soll diese Begrenzung gelten?

Der Schulträger hat Aufnahmekriterien vorgelegt. Es sollen deutsche und ausländische Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die englische Sprache muss soweit beherrscht werden, dass im Unterricht erfolgreich mitgearbeitet werden kann. Nach der Startphase soll der Anteil der deutschen Schülerinnen und Schüler ein Drittel nicht übersteigen. Die Begrenzung liegt darin begründet, dass die Schule ein öffentliches Angebot an hoch mobile Familien ist, d. h. an Familien, die aufgrund der internationalen Prägung der Berufe der Eltern häufig in andere englischsprachige Länder umziehen müssen. Somit erhalten die Kinder dieser Eltern die Gelegenheit, internationale Abschlüsse zu erlangen, unabhängig vom jeweiligen Wohnort.

Frage 8. Welche Lehrer-Schüler-Relationen, welche Zügigkeiten und welche Klassengrößen sind in der internationalen Schule am Schuldorf Bergstraße vorgesehen?

Insgesamt wird für den internationalen Schulzweig eine Kapazitätsobergrenze von zwei Zügen pro Jahrgang festgelegt. Bei der Klassenbildung müssen zu Beginn eines Schuljahres Plätze für Seiteneinsteiger frei gehalten werden.

Die maximale Klassengröße soll bei 25 Schülerinnen und Schülern liegen.

Bei voller Auslastung wird eine Schüler-Lehrer-Relation von ca. 16,8 zu 1

(bzw. 290 zu 17,3) vorliegen.

Frage 9. Ist angesichts der derzeitigen Personalengpässe die Versorgung mit Lehrkräften gesichert bzw. mit welchen zusätzlichen Personalkosten ist im Haushaltsjahr 2005 für die internationale Schule zu rechnen?

Es liegen keine Personalengpässe vor. Bei Genehmigung des Antrags des Schulträgers werden die Lehrerstellen wie in der Antwort zu Frage 8 dargestellt zugewiesen. Im Haushaltsjahr 2005 wird die Schule bei Einzügigkeit (maximal 25 Schülerinnen und Schüler) 1,19 Stellen erhalten, erhöht um einen Lehrerversorgungsanteil von 1/25 pro zusätzlichen Schüler bei Zweizügigkeit.

Frage 10. Wie ist der Sachstand bezüglich Internationale Begegnungsschule (IBS) Darmstadt?

Soll diese ebenfalls als Versuchsschule anerkannt werden?

Wenn ja, liegen aussagekräftige Erhebungen über den Bedarf an mehreren internationalen Schulen im Raum Südhessen/Starkenburg vor und welche Ergebnisse haben diese?

Es liegt bezüglich der Lichtenberg-Schule noch kein geprüftes und genehmigtes Konzept vor. Deshalb kann über eine Zulassung zum Schulversuch noch nicht entschieden werden. Bei dieser Entscheidung wird man den Bedarf an mehreren internationalen Schulen in dieser Region prüfen.