Wohnungsbau

Lastenverteilung natürlich nur an die nordrheinwestfälischen Schulträger richten.

Wenn Schülerinnen und Schüler im Grenzbereich zu einem anderen Land wohnen, besteht die Möglichkeit, dass sie Schulen außerhalb Nordrhein-Westfalens besuchen.

Sofern das Land, in dem die besuchte Schule liegt, keine Schülerfahrkostenerstattung gewährt und es sich bei der Schule um die nächstgelegene Schule nach § 9 der Schülerfahrkostenverordnung handelt, regelt der sogenannte Pendlererlass, dass das Land Nordrhein-Westfalen für die entstehenden Kosten aufzukommen hat.

Der Bericht im Magazin „Westpol" bezog sich auf eine Schule in Rheinland-Pfalz. Dort werden keine Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler aus Nordrhein-Westfalen übernommen.

Bei der regionalen Schule in Unkel handelt es sich jedoch nicht um die nächstgelegene Schule im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung.

Was unter nächstgelegene Schule zu verstehen ist, ergibt sich eindeutig aus dem Schulgesetz.

Nach § 97 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes werden nur die Kosten für den Besuch einer Schulform erstattet, die es in Nordrhein Westfalen gibt. In Ihrem Beispiel ging es um eine Regionale Schule nach rheinland-pfälzischem Schulrecht.

Anders als bei einem organisatorischen Zusammenschluss von Schulen nach unserem Schulrecht handelt es sich dabei nach § 9 Abs. 3 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes um eine Schulart, also nach nordrheinwestfälischem Sprachgebrauch um eine Schulform, die gleichberechtigt neben der Grundschule, Realschule, Hauptschule usw. steht, und damit um eine Schulform, die es in Nordrhein-Westfalen nicht gibt.

Ob in Nordrhein-Westfalen Schülerfahrkosten übernommen werden, richtet sich also nicht danach, welcher Abschluss an einer Schule erlangt werden kann. Nach § 97 Abs. 1 Schulgesetz kommt es darauf an, ob eine Schule der im Gesetz genannten Schulformen besucht wird.

Deshalb können auch keine Fahrtkosten erstattet werden.

Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage 153

Die Mündliche Anfrage 153 der Abgeordneten Sylvia Löhrmann (GRÜNE) lautet:

Wann wird die Gemeinschaftsschule in Horstmar und Schöppingen genehmigt?

Die CDU-regierten Gemeinden Horstmar und Schöppingen wollen zusammen eine Gemeinschaftsschule einrichten und haben im September hierzu beim Schulministerium einen Modellversuch beantragt. Sie können sich vor Ort auf einen breiten politischen Konsens stützen, und inzwischen haben sich auch die Eltern mit großer Mehrheit für diese neue Schule ausgesprochen. Der umfassende und fachlich ausgezeichnete Antrag entkräftet auch die von Ministerin Sommer in der Plenardebatte am 24. Mai 2007 vorgetragenen Bedenken.

Die Landesregierung hat eine zügige Prüfung des Antrags aus dem Münsterland zugesagt.

Die jüngst vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik veröffentlichten Daten über zurückgehende Schülerzahlen bekräftigen den dringenden Handlungsbedarf. In der Ausgabe der Welt am Sonntag vom 11. November 2007

räumt nun erstmals auch ein Politiker der FDP, niemand Geringerer als der stellvertretende Ministerpräsident Andreas Pinkwart, angesichts sinkender Schülerzahlen „organisatorische Probleme auf dem Land auch in NRW" ein. Es gehe um die Inhalte, und die Form müsse sich dann davon ableiten lassen. Wörtlich fährt Pinkwart fort: „Der Staat muss nicht alles vorschreiben, er kann stattdessen auch regionale Lösungen zulassen. Man kann den Schulen und Schulträgern wie schon den Hochschulen die Freiheit geben, ihre eigene Form zu bestimmen." Genau darum geht es beim vorliegenden Antrag auf Gründung einer Gemeinschaftsschule in Horstmar und Schöppingen.

Wann genehmigt die Landesregierung den Antrag zur Gründung der Gemeinschaftsschule in Horstmar und Schöppingen?

Die schriftliche Antwort der Ministerin für Schule und Weiterbildung lautet:

Der Antrag auf Genehmigung eines Schulversuchs „Gemeinschaftsschule Horstmar/Schöppingen" ist im Schulministerium über die Bezirksregierung Münster am 4. Oktober 2007 eingegangen. Der Antrag einschließlich des beigefügten pädagogischen Konzepts wird derzeit im Ministerium für Schule und Weiterbildung ­ wie ich es in der Plenardebatte vom 24.

Mai 2007 auch zugesagt habe ­ sorgfältig geprüft. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich im Rahmen dieser Mündlichen Anfrage keinem Ergebnis der Prüfung vorgreifen kann und möchte. Im Übrigen haben die Antragsteller auch das Recht, als Erste über das abschließende Ergebnis unterrichtet zu werden.

Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage 154

Die Mündliche Anfrage 154 des Abgeordneten Dieter Hilser (SPD) lautet:

Wie weiter mit der Wfa-Geschäftsführung?

Die Position der Geschäftsführung der Wohnungsbauförderungsanstalt ist seit mehreren Monaten nicht besetzt. Der zuletzt von Minister Wittke vorgeschlagene Kandidat hat, nachdem er den Medien „Stürmer-Methoden" vorgeworfen hat, seine Kandidatur nicht weiter aufrechterhalten.

Seitdem ist von dem vorschlagsberechtigten Bauminister Wittke kein neuer Vorschlag unterbreitet worden, obwohl die Personalberater mehrere Kandidaten in die engere Auswahl genommen hatten.

Es ist zu befürchten, dass durch die sogenannte Amigo-Affäre das Ansehen der Wfa und der Geschäftsführungsposition des Hauses beschädigt worden ist.

Wie gewährleistet die Landesregierung, dass im weiteren Verfahren zügig und ohne weiteren Schaden für die Wfa zu erzeugen die Geschäftsführungsposition besetzt wird?

Die schriftliche Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr lautet:

Die bisher beauftragte renommierte Personalberatung ifp, Köln, wurde gebeten, kurzfristig weitere empfehlenswerte Kandidatinnen oder Kandidaten vorzuschlagen.

Die ursprünglich von der Personalberatung vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten stehen aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung.