Ausbildung

Anlage 3 zu Punkt 5 der Tagesordnung ­ Fragestunde Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage 168

Die Mündliche Anfrage 168 der Abgeordneten Sigrid Beer (GRÜNE) lautet: Reaktion der Landesregierung auf die breite Kritik an den Kopfnoten

Mit den in der vergangenen Woche ausgegebenen Halbjahreszeugnissen waren die Schulen in Nordrhein-Westfalen erstmals verpflichtet, sechs Kopfnoten zu erteilen. Der Zwang, Kopfnoten zu geben, ist auf breite gesellschaftliche Kritik gestoßen. Die Lehrkräfte kritisieren den erheblichen Arbeitsaufwand für eine pädagogisch unsinnige Maßnahme. Um den Arbeitsaufwand einzudämmen haben sich ­ Presseberichten zufolge ­ Schulen regional auf die Vergabe von „Einheitsnoten" verständigt.

Derartige „Einheitsnoten" stellen allerdings das Gegenteil einer individuellen und gerechten Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens dar. Während die Möglichkeiten der Elternberatung durch die schwarz-gelbe Landesregierung drastisch eingeschränkt wurden, um angeblich den Unterrichtsausfall zu bekämpfen, ermöglichte das Schulministerium nun kurzfristig ganztägige Konferenzen (inklusive dem damit verbundenen massiven Unterrichtsausfall), um dort die Kopfnoten abzustimmen.

Die schriftliche Antwort der Ministerin für Schule und Weiterbildung lautet:

In der vorangegangenen Landtagssitzung Ende Dezember haben wir im Rahmen einer Aktuellen Stunde ausführlich über die Bewertung des Arbeitsverhaltens und des Sozialverhaltens auf den Zeugnissen debattiert. Nun greifen Sie das Thema erneut mit einer Mündlichen Anfrage auf. Sie bringen damit zum Ausdruck, welchen Stellenwert das Thema für Sie hat, und ganz ohne Ironie: Ich freue mich darüber.

Ich begrüße auch ausdrücklich die breite öffentliche Diskussion über die Bewertung des Arbeitsverhaltens und des Sozialverhaltens, wenn ich mir auch manchmal ein bisschen mehr Sachlichkeit wünschen würde. Das große Interesse zeigt mir, dass wir mit der Entscheidung, die Bewertung verbindlich zu machen, richtig liegen, denn nun wird in Schulen, Elternhäusern und in Betrieben dem Thema eine Aufmerksamkeit geschenkt, die es mit Blick auf den gemeinsamen Erziehungsauftrag von Eltern und Schule schon lange verdient hätte.

Grundlage dafür liefert § 49 Abs. 2 unseres Schulgesetzes, das immerhin seit anderthalb Jahren in Kraft ist, sowie Ergänzungen in den jeweiligen Ausbildungsordnungen.

Es wäre ein Wunder, wenn bei einer so grundlegenden Neuerung alle Beteiligten einer Meinung wären. Nach meinem Eindruck stößt die grundsätzliche Entscheidung, das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten von Schülerinnen und Schülern auf den Zeugnissen zu bewerten, auf eine breite Zustimmung, nicht nur bei der Wirtschaft, bei Handwerk und Industrie, sondern auch bei Schülerinnen und Schülern sowie Eltern.

Doch ich lasse einmal die breite Zustimmung zu unserem Verfahren außer Acht, weil Sie ja dezidiert nach denjenigen gefragt haben, die Kritik üben. Diese entzündet sich ­ soweit sie von Lehrkräften stammt ­ vor allem an der Arbeitsbelastung. Wir haben allerdings den Schulen mit Blick auf Abstimmungsbedarfe und ein schulintern noch nicht überall eingespieltes Verfahren die Möglichkeit eröffnet, bei Bedarf einmalig mit Zustimmung der Schulkonferenz, das heißt mit Beteiligung der Elternvertreter, in diesem ersten Schuljahr die Zeugniskonferenz ganztägig anzusetzen. Soweit hieran Kritik geübt wird, insbesondere von Oppositionsseite hier im Landtag, stellen wir uns dieser ­ nicht zuletzt mit dem Hinweis, dass es im Interesse der Kinder und Jugendlichen ist, wenn die Bewertung auf einer soliden Grundlage erfolgt, für die es gerade im ersten Jahr einen erhöhten Abstimmungsbedarf gibt. Wenn es im Übrigen, wie von Oppositionsseite gefordert, eine Bewertung statt in Notenstufen ausschließlich in textlicher Form geben sollte, würde erheblich mehr Konferenzzeit benötigt.

Weitere Kritikpunkte richten sich gegen eine Bewertung des Arbeitsverhaltens und des Sozialverhaltens auf Abschlusszeugnissen bzw.

Zeugnissen, mit denen Jugendliche sich bewerben, sowie gegen eine Bewertung in Notenstufen. Gegenüber unserer Debatte vom Dezember hat es da in der Sache keine wirklich neuen Aspekte gegeben, sodass ich mich an dieser Stelle im Grunde nur wiederholen kann.

Das heißt: Ich halte eine Bewertung in Form von Notenstufen in der Regel für eine transparentere und für Eltern sowie Jugendliche verständlichere Form als eine beschreibende Bewertung. Zudem bin ich der Überzeugung, dass dies den Arbeitsaufwand von Lehrerinnen und Lehrern verringert. Und gerade damit diese Rückmeldung auch aussagekräftig wird, haben wir uns entschlossen, sowohl das Arbeitsverhalten als auch das Sozialverhalten in jeweils drei Teilbereichen bewerten zu lassen. Im Übrigen haben wir die Möglichkeit eröffnet, diese Benotungen auf den Zeugnissen um Beschreibungen zu ergänzen, wenn dies beispielsweise aus pädagogischer Sicht für erforderlich gehalten wird.

Ich nehme die Kritik ernst. Aber sie hat mich bisher nicht davon überzeugt, dass die getroffenen Regelungen korrigiert werden sollten.

Vielfach ist die Kritik prognostischer Art, das heißt, sie äußert sich in unbewiesenen Befürchtungen. Dazu gehört beispielsweise die Behauptung, dass die Bewertung des Arbeitsverhaltens und des Sozialverhaltens zu mehr Angepasstheit bei den Jugendlichen führen werde. Ich teile diese Befürchtung nicht; dazu habe ich eine viel zu gute Meinung von unseren Lehrkräften. Ich glaube eben nicht, dass sie eine solche Entwicklung belohnen würden. Und auch von unseren Jugendlichen glaube ich nicht, dass sie sich hier einfach einschüchtern lassen würden. Doch dazu muss man erst einmal einige Erfahrungen sammeln. Dazu gehört auch, dass man den Beteiligten selbst die Gelegenheit gibt, sich mit einer neuen Aufgabe auseinanderzusetzen und möglicherweise Konsequenzen für eine optimale Wahrnehmung zu ziehen. Viele Schulen haben sich im Vorfeld mit der Bewertung des Arbeitsverhaltens und des Sozialverhaltens eingehend beschäftigt, andere erst in den vergangenen Wochen ­ als es an die Erstellung der Halbjahreszeugnisse ging.

Ich versichere Ihnen, dass unsere Schulaufsicht ihre Aufgabe wahrnehmen wird und Schulen gegebenenfalls beraten wird, wenn sie Hinweise und Probleme erhält.

Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage 169

Die Mündliche Anfrage 169 des Abgeordneten Horst Becker (GRÜNE) lautet: Geplante Verlängerung der Nachtflugerlaubnis am Flughafen Köln/Bonn

Der Minister für Bauen und Verkehr hat in seinem Schreiben vom 21.12.2007 an den Vorsitzenden und die Mitglieder der Fluglärmkommission mitgeteilt, dass er eine Stellungnahme der Fluglärmkommission zu dem Antrag des Flughafens Köln/Bonn auf Verlängerung der Befristung der Nachtflugerlaubnis bzw. der Nachtflugbeschränkungen von der Fluglärmkommission bis zum 31.01. erwarte.

Dies geschah, obwohl am 22.10.2007 in der letzten Sitzung der Fluglärmkommission am Flughafen Köln/Bonn einvernehmlich der nächste Sitzungstermin auf den 12.02. gelegt worden war. Der Vertreter des Ministeriums in der Fluglärmkommission, Herr Barthel, war damals vom Vorsitzenden ausdrücklich dazu befragt worden, ob dieser Termin ausreiche, um noch eine Stellungnahme der Fluglärmkommission sicherzustellen, und bejahte dies. Trotz dieser Abläufe und einer Bitte des Vorsitzenden der Fluglärmkommission, doch den 12.02. abzuwarten, hat der Minister nun erneut mitteilen lassen, dass er nur bis zum 31.01. eine Stellungnahme der Fluglärmkommission akzeptieren würde.

Aus welchen Gründen hätte eine Stellungnahme der Fluglärmkommission am Flughafen Köln/Bonn am 12.02.2008 nicht ausgereicht und musste unbedingt eine Stellungnahme bis zum 31.01.2008 erzwungen werden?

Die schriftliche Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr lautet: