Planungsstand A 49

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Planverfahren der A 44 hat unter anderem auch dazu geführt, dass die Planungsunterlagen für die A 49 südlich von Bischhausen überarbeitet werden müssen.

Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Welche Planabschnitte im Verlauf der A 49 sind bereits überarbeitet worden?

Die Planungsabschnitte "Neuental-Schwalmstadt/Treysa" (VKE 20), "Schwalmstadt/Treysa-Stadtallendorf" (VKE 30) und "Stadtallendorf-A 5" (VKE 40) befinden sich in Überarbeitung.

Frage 2. Wie ist der Stand der Planung der einzelnen Abschnitte derzeit?

Für den Planungsabschnitt "Neuental-Schwalmstadt/Treysa" werden derzeit die Planfeststellungsunterlagen aufgrund der Ergebnisse weiterer vertiefender umweltfachlicher Untersuchungen ergänzt bzw. überarbeitet.

Im Planungsabschnitt "Schwalmstadt/Treysa-Stadtallendorf" laufen derzeit noch umweltfachliche Spezialuntersuchungen (siehe Antwort zu Frage 5).

Für den Planungsabschnitt "Stadtallendorf-A 5" werden derzeit im Rahmen der Vorentwurfsbearbeitung verschiedene Untersuchungen zur Eingriffserheblichkeit durchgeführt (FFH-Verträglichkeitsprüfung).

Frage 3. Führen die europäischen FFH- und Vogelschutz-Richtlinien, die zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes im Falle der A 44 geführt haben, auch bei der Planung der A 49 dazu, dass die bereits erfolgte raumordnerische Feststellung einiger Abschnitte nicht aufrecht erhalten werden kann, also neue Raumordnungsverfahren durchgeführt werden müssen?

Im Falle der A 44 hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht dazu geführt, dass ein neues raumordnerisches Verfahren durchgeführt werden musste.

Auch bei der A 49 geht die Landesregierung davon aus, dass kein neues Raumordnungsverfahren durchgeführt werden muss.

Frage 4. Wann ist mit der Fortsetzung des Planfeststellungsverfahren südlich von Bischhausen zu rechnen?

Für den Planungsabschnitt "Neuental-Schwalmstadt/Treysa" ist vorgesehen nach Vorliegen des Sichtvermerks des Bundesministerium für Verkehr, Bauund Wohnungswesen -, die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Mitte 2005 beim Regierungspräsidium Kassel zu beantragen.

Frage 5. Welche naturschutzfachlichen Gutachten sind nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes neu in Auftrag gegeben worden?

Es wurden folgende Fachbeiträge erarbeitet:

a) Fachbeitrag zum landschaftspflegerischen Begleitplan der A 49 (VKE 20, 30, 40): Biotoptypenkartierung in einem beidseitig um 750 m erweiterten Korridor mit besonderer Kennzeichnung von Lebensraumtypen (LRT) des FFH-Anhangs I sowie Erfassung und Kartierung ausgewählter Tierarten der FFH-Anhänge II und IV in diesem Korridor unter artenschutzrechtlichen Aspekten.

b) Fledermauskundliche Spezialuntersuchungen unter besonderer Beachtung der FFH-Richtlinie im Korridor der raumordnerisch abgestimmten Linie (VKE 20, 30, 40).

c) Brutvogelkartierung im Vogelschutzgebiet "Schwalmniederung bei Schwalmstadt" und im erweiterten Trassenbereich der A 49 (VKE 20).

d) Prüfung der Verträglichkeit des Projektes mit dem Schutz besonders und streng geschützter Arten (VKE 20).

e) Ermittlung und Bewertung der Kammmolchvorkommen im potenziellen FFH-Gebiet "Herrenwald östlich Stadtallendorf" (Natura 2000 - Nr. 5120 303) als Fachbeitrag zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (VKE 40).

f) Fledermauskundliche Spezialuntersuchung unter besonderer Beachtung der FFH-Richtlinie im Bereich der Herrenwald-Trasse (VKE 40).

g) Faunistische Spezialuntersuchung unter besonderer Beachtung der FFHRichtlinie im Bereich der Herrenwald-Trasse, inkl. Kartierung der Hirschkäfer im gemeldeten FFH-Gebiet "Herrenwald östlich Stadtallendorf" (VKE 40).

Die Fachbeiträge e bis g sind als ursächliche Folge der FFH-Gebietsmeldung "Herrenwald östlich Stadtallendorf" als Voraussetzung zur Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung vergeben worden und resultieren nicht ursächlich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Frage 6. Liegen diese Gutachten schon vor oder wann ist mit der Vorlage zu rechnen?

Die genannten Gutachten zum Planungsabschnitt "Neuental-Schwalmstadt/Treysa" sind zum Teil fertig gestellt oder sollen im ersten Quartal 2005 abgeschlossen werden.

Die genannten Gutachten zu den beiden anderen Abschnitten sollen im Frühjahr 2005 fertig gestellt werden.

Frage 7. Welche Ergebnisse haben die vorliegenden Gutachten erbracht?

Im Planungsabschnitt "Neuental-Schwalmstadt/Treysa" werden ergänzende bauliche Maßnahmen in Form einer Grünbrücke und von Modifizierungen von Unterführungsbauwerken sowie Leit- und Sperreinrichtungen für Fledermäuse vorgesehen.

Für die anderen Abschnitte liegen die Ergebnisse noch nicht vor.

Frage 8. Wie hoch sind die Kosten der zusätzlich notwendigen Gutachten? Ist die Aussage berechtigt, dass 4.000 Kammmolche das endgültige Aus für den Weiterbau der A 49 herbeiführen?

Nein. Es wird derzeit untersucht, ob eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des gemeldeten FFH-Gebiets „Herrenwald östlich Stadtallendorf" vorliegt. Nur wenn trotz Vermeidungsmaßnahmen eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt wird, sind "zumutbare Alternativen" zu dem Projekt zu prüfen.