Versicherung

86 der Landesverfassung Entlastung zu erteilen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. ­ Wer ist dagegen? ­ Wer enthält sich? ­ Damit ist die Empfehlung in Ziffer 2 der Drucksache 14/6923 angenommen und der Landesregierung gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Art. 86 der Landesverfassung Entlastung erteilt. Juni 2008 fristgerecht eingebracht.

Ich eröffne die Beratung und gebe Herrn Schmeltzer von der SPD-Fraktion das Wort.

Rainer Schmeltzer (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Seit Beginn dieser Woche sind die Streikmaßnahmen der IG Metall zur tariflichen Altersteilzeit in Nordrhein-Westfalen angekommen. Insgesamt waren bisher rund 230.000 Kolleginnen und Kollegen an den bundesweiten Warnstreiks beteiligt, und das aus gutem Grund.

Die Altersteilzeit in der derzeit gültigen Form ­ mit Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit ­ ist bis 2009 befristet. Umso dringender benötigen wir eine Antwort auf die Frage, mit welchen rechtlichen und tariflichen Instrumenten wir den Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand erleichtern können. Eine Antwort hierauf geben bereits die Gewerkschaften, aber auch die SPD.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es arbeitsmarktpolitisch sinnvoll, für einen überschaubaren Zeitraum die Förderung von Altersteilzeit durch die Bundesagentur fortzuführen. Deshalb ist es richtig und begrüßenswert, dass die Gewerkschaften bestrebt sind, mit den Arbeitgebern tarifliche Maßnahmen zu flexiblen Übergängen in den Ruhestand zu vereinbaren. Es obliegt dem Bundesgesetzgeber, den entsprechenden Rahmen hierfür zu schaffen.

Das Präsidium der SPD in Berlin hat am Montag einen entsprechenden Beschluss dazu gefasst.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Arbeitsleben lang unter besonders harten Bedingungen gearbeitet haben, die sich im wahrsten Sinne des Wortes mit ihrer Arbeit kaputt malocht haben, brauchen konkrete Möglichkeiten, den Berufsausstieg selbst zu bestimmen. Wir wollen nicht, dass die Menschen krank in den Ruhestand gehen müssen ­ krank deshalb, weil sich Politik möglichen Lösungen verweigert hat. Wir Sozialdemokraten werden eine solche Politik definitiv nicht mittragen.

Ideologische Reflexe wie das Totschlagargument der Frühverrentung helfen den Menschen nicht weiter. Wir reden hier nicht nur über Metallberufe.

Bei den geförderten Branchen der Altersteilzeit liegt der öffentliche Dienst an der Spitze. Dies hat ganz offensichtlich seine Berechtigung.

Das lässt sich auch daran erkennen, dass die unter Rot-Grün eingeführte Altersteilzeit für Lehrerinnen und Lehrer am Montag von Schulministerin Sommer hier in Nordrhein-Westfalen verlängert wurde. Also doch eine durchaus gute Regelung, diese Altersteilzeit! Wie kann es dann sein, dass dieses Instrument der Altersteilzeit in Nordrhein Westfalen von einer CDU-geführten Landesregierung gerne angewandt wird, sich die gleiche CDU aber auf Bundesebene mit allen Mitteln gegen die Bedürfnisse der arbeitenden Menschen stellt? Hat auch hier mal wieder der Arbeitsminister des einwohnerreichsten Bundeslandes keinen Einfluss?

Oder hat die Schulministerin etwa ohne sein Wissen gehandelt? War der Arbeitsminister nicht in der Kabinettssitzung? Wo war der Finanzminister? ­ Sie waren alle da, und Sie alle haben dem zugestimmt!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, was für Nordrhein-Westfalen gut ist, kann Deutschland nicht schaden. Rüttgers und Laumann dürfen nicht nur sozialpolitisches Reizgas verströmen; sie müssen da, wo die Menschen ihre Hilfe brauchen, handeln, zur Not auch gegen Parteifreundinnen und Parteifreunde.

Dass das geht, hat die CSU diese Woche bewiesen. Der Vizechef der CSU-Arbeitnehmerbewegung, Kobler, fordert die Weiterentwicklung der Altersteilzeit. Er sagt, er verstehe nicht, dass die Union eine Verlängerung der Altersteilzeitförderung so konsequent ablehne.

Mit der Altersteilzeit existiert ein Instrument, das einen gleitenden Übergang aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglicht, insbesondere für stark belastete Berufsgruppen. Für einen be fristeten Zeitraum bis 2015 soll die Förderung durch die Bundesagentur fortgeführt werden, wenn ein Unternehmen freiwerdende Stellen mit Ausbildungsabsolventen besetzt. Dies dient ebenso als Brücke für die belasteten Älteren wie auch für die ausgebildeten Jüngeren, die ansonsten keine dauerhaften Arbeitsverträge bekämen.

Damit sind auch diejenigen Lügen gestraft, die glauben machen wollen, dass auf dem Rücken der Altersteilzeit Stellen abgebaut werden sollen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir einige wenige Anmerkungen zum Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ich sehe keine gegenteiligen Aussagen zu unserem Eilantrag, der sich aus Geschäftsordnungsgründen ausschließlich mit der derzeitigen Situation der Altersteilzeit aufgrund der Streikmaßnahmen beschäftigt. Bei den Themen Teilrente und Insolvenzschutz sind die Grünen ganz nahe bei den SPD-Positionen. Es ist richtig: Altersteilzeit ist nur ein Baustein für den passgenauen Übergang in die Rente. Aber ich sehe nicht den Grund, Frau Kollegin Steffens, warum Sie diese Teilaspekte in einem Entschließungsantrag zu einem begründeten Eilantrag einbringen. Das hätten Sie, meines Erachtens, auch fristgerecht mit einem eigenständigen Antrag tun können. Das wird der Sache unseres Anliegens heute nicht gerecht. Gerne zu einem späteren Zeitpunkt wieder! Wir freuen uns dann auch auf diese Diskussion. ­ Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD ­ Barbara Steffens [GRÜNE]: Das erkläre ich gleich!) Präsidentin Regina van Dinther: Danke schön, Herr Schmeltzer. ­ Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Henke.

Rudolf Henke (CDU): Frau Präsidentin! Verehrte Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Eilantrag der Fraktion der SPD will die Verlängerung der heutigen Form staatlich geförderter Altersteilzeit. Das ist der Inhalt des Antrages. Es geht um die Verlängerung der Subventionierung; es geht nicht um andere Aspekte des flexiblen Übergangs in den Ruhestand. Das ist der Punkt, der als Einziger in diesem Antrag enthalten ist, und genau das ist auch der Punkt, der als Einziger strittig ist.

Dazu sage ich: Natürlich sind wir dafür, die tariflichen Möglichkeiten der Altersteilzeit zu erhalten.

Natürlich sind wir dafür, mehr Weiterbildung und Gesundheitsförderung für junge und ältere Arbeitnehmer zu fördern. Natürlich ist das der Grund, dass es in Nordrhein-Westfalen den Bildungsscheck gibt, der großen Erfolg hat, den seit seiner Einführung 150.000 in Anspruch genommen haben. Aber natürlich sind wir auch gegen einen staatlichen Flankenschutz für subventionierte Frühverrentung. Denn der demografische Wandel, den wir in Deutschland und in Nordrhein Westfalen erleben, führt zu dramatischen Verschiebungen in der Altersstruktur der Beschäftigten. Bereits bis 2015 wird mehr als jeder dritte Erwerbstätige über 50 Jahre alt sein. Die Anzahl der Erwerbsfähigen im Alter von über 50 Jahren wird dann etwa doppelt so hoch sein wie die Anzahl der Erwerbsfähigen im Alter zwischen 20 und 30 Jahren. Den Unternehmen wird es zunehmend schwerer fallen, qualifizierte junge Mitarbeiter zu gewinnen.

Es ist eine skandalöse Altersdiskriminierung und eine nahezu kaltschnäuzige Arroganz, wie in manchen Unternehmen jedem, der älter als 50 Jahre alt ist, die Chance auf Neueinstellung und die Chance auf Beschäftigung verweigert wird. Es ist ein diskriminierendes Vorurteil, wenn behauptet wird, Innovationsbereitschaft und fähigkeit sei allein Sache der Jugend und ältere Jahrgänge seien dazu nicht fähig.

Wir brauchen ­ da bin ich mit den Kollegen Post, Droste, Kleff und anderen einig ­ eine Kombination aus Erfahrung und Lernbereitschaft.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Da sind wir auch einig!)

Denn nur die Kombination aller verfügbaren Potenziale bringt die Stärken der Menschen zur Geltung und macht Nordrhein-Westfalen als Arbeitsplatz zukunftsfest.

Wir brauchen also altersgerechte Arbeitsbedingungen. Wir brauchen angepasste Arbeitszeitmodelle. Wir brauchen den flexiblen Übergang in den Rentenstand. Dieser flexible Übergang soll nicht nur unterhalb des gesetzlichen Renteneintrittsalters, sondern auch oberhalb möglich sein.

Außer der Weiterbildung gehört auch die Gesundheitsförderung zu den Führungsaufgaben in den Unternehmen.

In Skandinavien liegt die Zahl der über 55 Jährigen, die beschäftigt sind, inzwischen bei über 70 %, ohne dass die Lebens- und Arbeitsbedingungen dort völlig anders wären als hier. Wir gehen jetzt auf etwa 50 % zu.

Damit auch wir wie Skandinavien dieses Ziel erreichen, muss Schluss damit sein, dass vor allem große Unternehmen ihre Mitarbeiter auf Kosten der sozialen Sicherungssysteme und des Steuer zahlers so früh wie möglich in die Frühverrentung drängen.

In einer solchen Situation ist dieser SPD-Antrag einfach falsch. Denn wenn man dem Antrag folgen würde, dann würde man die Aufrechterhaltung der heutigen Anreize für systematische Frühverrentung fördern, (Rainer Schmeltzer [SPD]: Nein!) die, wie Sie zu Recht sagen, vor allem im öffentlichen Dienst und in größeren Industriebetrieben genutzt werden. Man würde das Aufrechterhalten von Mitnahmeeffekten bei der Wiederbesetzung offener Stellen fördern. Man würde allen nicht begünstigten Arbeitnehmern zumuten, aus ihren Beiträgen in die Arbeitslosenkasse mitzufinanzieren, dass eine kleine Minderheit, die nur halb arbeitet, 82 % ihres letzten Nettogehalts bekommt.

Natürlich sind die Gewerkschaften bereit, von solchen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Selbstverständlich! Auch meine Gewerkschaft schließt solche Tarifverträge ab und nutzt diese Möglichkeit, wo es sie gibt. Aber das ist doch nicht die Frage. Die Frage ist doch, ob es richtig ist, diese Möglichkeiten weiter in dieser Form aus den Mitteln der Arbeitslosenkasse oder dem Steueraufkommen zu finanzieren.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Der Bundesagentur für Arbeit, nicht der Arbeitslosenkasse!)

Es bleibt ja auch nach dem Auslaufen der Regelung dabei, dass die Tarifvertragsparteien ihren Gestaltungsspielraum nutzen können, (Rainer Schmeltzer [SPD]: Der rechtliche Rahmen muss doch stimmen!) um altersgerechte Übergänge zu vereinbaren. Es bleibt dabei, dass die Aufstockung der Regelarbeitsentgelte durch den Arbeitgeber für die Altersteilzeit um mindestens 20 % genutzt werden kann. Es bleibt dabei, dass die Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber auf 80 % des Regelaltersentgelts, also höchstens 90 % der Beitragsbemessungsgrenze, genutzt werden kann. Es bleibt bei der Steuerund damit Beitragsfreiheit der Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit und die zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung für den Arbeitnehmer. Die Möglichkeit, als Tarifpartei Altersteilzeit zu vereinbaren, bleibt also auch nach 2009 bestehen.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Wir sprechen über den rechtlichen Rahmen!) Aber wir stehen als CDU-Landtagsfraktion zu dem, was Franz Müntefering am 12. Februar 2007 in der „Rheinischen Post" als das Ergebnis einer SPD-Klausur zu Fragen der älteren Generation in Gelsenkirchen wie folgt zusammengefasst hat ­ Zitat ­: „An der klassischen Regelung der Altersteilzeit mit durchschnittlich 70 % der früheren Nettobezüge werde auch in Zukunft nicht gerüttelt. Etwa zwei Drittel aller Verträge beruhten auf dieser Basis. Demgegenüber solle die üppige Altersteilzeit mit Bezügen von 85 % oder mehr nicht mehr vom Staat mitfinanziert werden." Franz Müntefering hat dies damals so formuliert: „Das werden wir uns in Zukunft nicht mehr leisten können." Die Regelung werde auslaufen. ­ Den Argumenten, die Franz Müntefering damals vorgetragen hat, folgt auch die Unionsfraktion in Berlin und folgen wir hier in dieser Abstimmung. Wir folgen seiner damaligen Aussage: „Wir haben nicht vor, das Gesetz zu verlängern."

Dem Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der wesentlich diskussionsfähiger ist, fehlt leider jede Aussage zu Anreizen für Altersteilzeitmodelle oberhalb des Renteneintrittsalters und jede Antwort auf die Frage der Kombination von Teilrenten und Hinzuverdienstmöglichkeiten.

Wir haben leider nicht die Möglichkeit, die legislative Zuständigkeit des Deutschen Bundestages zu ersetzen. Wir sehen uns deswegen gezwungen, den viel diskussionsfähigeren Antrag von Bündnis 90/Die Grünen hier in der Debatte abzulehnen.

Den SPD-Antrag werden wir hoffentlich gemeinsam ablehnen. ­ Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP ­ Rainer Schmeltzer [SPD]: Das ist hier kein Wunschkonzert!) Präsidentin Regina van Dinther: Danke schön, Herr Kollege Henke. ­ Herr Dr. Romberg hat nun für die FDP-Fraktion das Wort.

Dr. Stefan Romberg (FDP): Frau Präsidentin!

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als das SPD-Präsidium am Montag verkündete, die Ende 2009 auslaufende Regelung einer geförderten Altersteilzeit bis 2015 verlängern zu wollen, ließ das Echo nicht lange auf sich warten. Heftige Kritik kam vor allem vom Koalitionspartner im Bund, von der CDU. Aber auch das Arbeitgeberlager war erwartungsgemäß empört.