Prostagutt forte

Hier müssten sich mit wenig bürokratischem Aufwand Verbesserungen erreichen lassen.

Hinsichtlich der von Herrn M. konkret beklagten Kürzungen seiner mit Antrag vom 09.04.2007 geltend gemachten Aufwendungen handelt es sich unter anderem um Kosten für eine Brille sowie um Kosten für die Präparate "Aspirin" und "Prostagutt forte". Diese Aufwendungen konnten zunächst nicht anerkannt werden.

In Bezug auf die Brille und das Medikament "Aspirin" waren Rückfragen erforderlich. Unterlagen zu den Aufwendungen für die Brille sind bislang nicht vorgelegt worden. Aufgrund der aktuell geltenden Vorschriften sind nicht verschreibungspflichtige Medikamente nur noch im Ausnahmefall beihilfefähig. Die Präparate "Aspirin" und "Prostagutt forte" sind nicht verschreibungspflichtig. Die Aufwendungen für "Aspirin protect" konnten vom Landesamt erst im Widerspruchsverfahren nach Vorlage.