Katasterwesen. Die weitere Petition enthält kein neues Vorbringen

Rechtskraft der Entscheidungen bleibt abzuwarten.

Im Übrigen erhält Herr Prof. H.

Die Bauleitpläne werden von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit und Verantwortung in Ausübung ihrer kommunalen Planungshoheit aufgestellt und entziehen sich insoweit aus rechtlichen Gründen einer Einflussnahme durch den Petitionsausschuss. Die Stadt Kierspe hat auf der Grundlage eines städtebaulichen Rahmenplans für einen größeren Bereich die Aufstellung des Bebauungsplans „Östlich Rathaus" beschlossen. Sie verfolgt hiermit in beabsichtigter Entwicklung aus dem an die Ziele der Raumordnung angepassten wirksamen Flächennutzungsplan von 2000 die städtebauliche Zielsetzung, die Bebauung in diesem Bereich mit Wohneinheiten zu schließen.

Die Anbindung des geplanten neuen Baugebietes soll über den vorhandenen Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Haunerbusch/Im Hofe erfolgen. Der Planbereich dieses Bebauungsplanteils erfasst nicht mehr den Bereich der im städtebaulichen Rahmenplan enthaltenen und von Herrn und Frau M. darin mit einem roten Pfeil versehenen „zweiten" Anbindung.

Soweit sich die Stadt Kierspe zum Flächenerwerb einer städtischen Grundstücks- und Gewerbeentwicklungsgesellschaft bedient hat, entspricht dies nicht nur der gängigen und rechtlich nicht zu beanstandenen kommunalen Praxis in Nordrhein-Westfalen, sondern sichert auch den Einfluss auf die Grundstückspreise. Die Wohnbauflächen sollen maximal zum Bodenrichtwert verkauft werden.

Die geplante Zuwegung zum geplanten neuen Baugebiet erfolgt über einen vorhandenen Kreisverkehr im Bereich der Kreuzung Haunerbusch/Im Hofe.

Die neue Stellplatzanlage wird beiseitig der Haupterschließungsanlage errichtet.

Hierbei bleibt die Anzahl der Stellplätze unverändert.

Im Übrigen bleibt im Hinblick auf die Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden für die Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne der weitere Planungsfortgang abzuwarten. Dabei ist über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs abgegebenen Stellungnahmen mit den darin vorgebrachten Anregungen/Einwendungen letztlich vom Rat der Stadt Kierspe in sachgerechter Abwägung der verschiedenen Belange zu entscheiden.

Bei einer künftig konkret betriebenen Aufstellung von Bebauungsplänen für die geplante Entlastungsstraße „Aufstieg Lauseberg" bleiben im Hinblick auf die kommunale Planungshoheit der Fortgang und Ausgang der unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführenden Bauleitplanverfahren abzuwarten.

Soweit rechtliche Bedenken im Hinblick auf die rechtmäßige Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen, besteht die Möglichkeit dies durch ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht gerichtlich klären zu lassen.

Der Petitionsausschuss sieht keine Veranlassung, der Landesregierung (Ministerium für Bauen und Verkehr) Maßnahmen zu empfehlen.