Zentralisierung Beihilfeverwaltung Kassel

Der Presse war zu entnehmen, dass sich die Kosten für die Zentralisierung der Beihilfeverwaltung in Kassel gegenüber den ursprünglichen Planungen mindestens verdoppeln.

Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport:

Die Pressemeldung ist unzutreffend. Zu den Kosten des Projekts eBeihilfe als Teil der Zentralisierung der Beihilfeverwaltung hat sich Staatssekretär Lemke in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 19. Januar 2005 geäußert. Zu Projektbeginn waren dessen Kosten auf etwa 3,65 Mio. geschätzt worden; dieser Rahmen wurde um etwa 21 v.H. überschritten. Diese Mehrkosten werden durch Einsparungen bei anderen Projekten aufgefangen werden, sodass sich keine zusätzlichen Kosten für den Haushalt ergeben.

Zur Frage der Kosten für die Zentralisierung erfolgte zudem auf den Berichtsantrag der Abg. Frankenberger, Hartmann, Hofmeyer, Riege, Rudolph, Schäfer-Gümbel, Schaub, Siegel, Waschke (SPD) und SPD-Fraktion vom 14. September 2004 hin eine Stellungnahme. Auf den entsprechenden Bericht vom 17. Februar 2005, behandelt im Innenausschuss am 9. März 2005, wird Bezug genommen.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Haben sich die Bearbeitungszeiten für Beihilfeanträge hessischer Bediensteter seit der Verlagerung der Zuständigkeit vom PTLV in Wiesbaden zum RP Kassel verändert?

Die Zuständigkeitsverlagerung ist zeitlich mit den intensiven Vorbereitungen auf den Pilotstart des Projekts eBeihilfe zusammengefallen. Hierdurch haben sich Bearbeitungszeiten unterschiedlich entwickelt. Diejenigen Anträge, deren Datensätze für den Beginn der Bearbeitung im eBeihilfe-Verfahren benötigt wurden, mussten vorgezogen werden. Hierdurch hat sich die Bearbeitungszeit für die übrigen Anträge vorübergehend erhöht. Anträge mit Aufwendungen ab 2.500 werden allerdings innerhalb von 1 bis 2 Wochen und Anträge mit Pflegeaufwendungen innerhalb von 2 Wochen bearbeitet.

Frage 2. Trifft es zu, dass Antragsteller nach Bearbeitungszeiten von vormals ca. 10 Tagen beim PTLV jetzt 10 Wochen beim RP Kassel auf eine Erstattung warten müssen?

Frage 6. Wie lange dauert die aktuelle Wartezeit für einen einfachen Beihilfeantrag von der Abgabe in einer Wiesbadener Dienststelle bis zur Auszahlung durch den RP Kassel?

Eine Wartezeit von zehn Wochen besteht nicht. Die Bearbeitungszeiten beim PTLV haben im Durchschnitt der letzten Jahre 15 Arbeitstage betragen. Zur Beantwortung der Fragen wird davon ausgegangen, dass es sich bei einem "einfachen" Beihilfeantrag um einen Antrag mit Aufwendungen unter 2. handelt. Die Bearbeitungszeiten beim RP Kassel, d.h. die Spanne vom Eingang des Beihilfeantrags bis zur Auszahlungsanordnung, liegen hierfür zurzeit bei ca. 20 bis 25 Arbeitstagen.

Frage 3. Wenn ja, wie viele Beihilfeberechtigte sind davon betroffen?

Das Beihilfedezernat Kassel ist zurzeit für ca. 60.000 Beihilfeberechtigte zuständig.

Frage 4. Welche Gründe rechtfertigen derart lange Wartezeiten für die Rückerstattung der bereits verauslagten Arztkosten?

Rückstände und dadurch bedingte längere Bearbeitungszeiten sind auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Neben dem Zuständigkeitswechsel und der damit verbundenen Einarbeitung von Personal sind sowohl saisonale Schwankungen als auch die Tatsache zu berücksichtigen, dass vorübergehend Kapazitäten für die Mitarbeit im Projekt eBeihilfe eingesetzt werden mussten. Für die Durchsicht der Beihilfeakten zur Vorbereitung für das Scannen waren beispielsweise etwa 400 Personentage erforderlich. Durch verschiedene Maßnahmen wird angestrebt, die Rückstände abzubauen und die Bearbeitungszeiten wieder zu verkürzen.

Frage 5. Ist der Landesregierung bekannt, dass Bedienstete mit privaten Zusatzversicherungen ihre Erstattung erst nach einer vorliegenden Beihilfeabrechnung beantragen können?

Die Vorlage der Beihilfeabrechnung ist nicht bei allen privaten Zusatzversicherungen zwingend vorgesehen. Je nach Versicherungsgesellschaft und abgeschlossenem Tarif können Erstattungen mit und ohne Anrechnung von Vorleistungen etwaiger anderer Kostenträger (z.B. Beihilfe, gesetzliche Krankenversicherung) in Betracht kommen. In der Regel betreffen die privaten Zusatzversicherungen lediglich Sonderleistungen.

Frage 7. Wie hoch war die Kostenersparnis für den Landeshaushalt durch die Verzögerungen bei der Auszahlung von Beihilfen an die hessischen Bediensteten?

Wie bereits dargestellt, ergeben sich keine Verzögerungen hinsichtlich der Anträge, die Aufwendungen von mehr als 2.500 beinhalten. Eine Ersparnis kann sich demnach ohnehin lediglich hinsichtlich der Anträge mit geringeren Aufwendungen ergeben. Eine exakte Ermittlung von Beträgen würde es erfordern, jeden einzelnen Beihilfeantrag, der seit der Zuständigkeitsverlagerung gestellt wurde, entsprechend der jeweiligen Bearbeitungsdauer und der Höhe des Auszahlungsbetrages zu bewerten. Dies ist bei mehreren Tausend Antragseingängen pro Monat nicht leistbar. Soweit sich bei Anträgen mit Aufwendungen unter 2.500 in Spitzenzeiten Verzögerungen gegenüber der als normal anzusehenden Bearbeitungsdauer von 15 Arbeitstagen ergeben, führt dies allenfalls zu einer Zinsersparnis des Landes, die keine für den Landeshaushalt maßgebliche Größe erlangt.

Frage 8. Trifft es zu, dass die Kostenersparnisse durch die Verzögerungen bei der Auszahlung von Beihilfen die in der Vorbemerkung angesprochene Kostensteigerung bei der Zentralisierung der Beihilfeverwaltung kompensieren helfen?

Nein.