Schule

Als Obleute ihrer Fraktionen fungierten: Abgeordneter Axel Wintermeyer für die Fraktion der CDU, Abgeordnete Dr. Judith Pauly-Bender für die Fraktion der SPD, Abgeordneter Dr. Andreas Jürgens für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Abgeordneter Dieter Posch für die Fraktion der FDP.

Der Hessische Landtag unterstützte die Arbeit der Enquetekommission durch Frau Ministerialrätin Claudia Reitzmann als wissenschaftliche Beraterin und Herrn Regierungsoberrat z. A. Hanns Otto Zinßer als Geschäftsführer.

Für die im Hessischen Landtag vertretenen Fraktionen arbeiteten in der Enquetekommission die parlamentarischen Referenten Ingo Schon (CDU), Ralf Sturm (SPD), Matthias Zach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Rainer Welteke (FDP).

3. Sachverständige

Von den Fraktionen als Sachverständige, die mit beratender Stimme der Enquetekommission angehören, wurden benannt: Frau Dr. Pascale Cancik Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Herr Professor Dr. Wolfgang Kahl zunächst Justus-Liebig-Universität Gießen, dann Universität Bayreuth Herr Professor Dr. Dr. Dr. Michael Stolleis Max-Planck-Institut Frankfurt am Main Herr Professor Dr. Joachim Wieland Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

4. Verfahren:

Die Enquetekommission hat sich in ihrer zweiten Sitzung am 19. November 2003 in Ergänzung zu den Bestimmungen des § 55 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags auf Verfahrensregeln für ihre Arbeit verständigt (Anlage zum Protokoll EKV/16/2). Vereinbart wurde darin (in Nr. 3), dass die Sitzungen nicht öffentlich sein sollten, soweit nicht mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Enquetekommission für einzelne Sitzungen etwas anderes beschlossen würde. Die Öffentlichkeit sollte erst zugelassen werden, wenn Ergebnisse der Kommission präsentiert werden könnten (EKV/16/2, S. 5 unten, 19.11.2003).

Von den Sitzungen wurden Kurzberichte, die eine Zusammenfassung des Beratungsverlaufs wiedergeben, und zu bestimmten Tagesordnungspunkten, deren Behandlung möglichst wortgetreu wiedergegeben werden sollte, wie dies insbesondere bei Ausführungen zu rechtswissenschaftlichen Fragen, beispielsweise bei der Diskussion zu Art. 123 HV, der Fall war, stenografische Berichte gefertigt.

5. Verlauf und Struktur der Beratungen

Am 8. Oktober 2003 fand die Konstituierende Sitzung der Enquetekommission zur Änderung der Hessischen Verfassung statt.

Die Kommission vereinbarte, die beiden Teile der HV ­ Grundrechte und Staatsorganisation ­ in je drei Verfahrensschritten zu beraten: zunächst sollte untersucht werden, welche Bestimmungen obsolet, dann welche änderungs-, schließlich welche ergänzungsbedürftig seien.

Beim ersten Themenkomplex sollte es um die Frage gehen, ob Artikel der Hessischen Verfassung (HV) gegen das Grundgesetz verstoßen, mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Widerspruch stehen oder aus sonstigen Gründen als obsolet zu gelten hätten. Sodann wäre zu klären, inwieweit Artikel inhaltlich, sprachlich oder redaktionell änderungsbedürftig seien. Im letzten Verfahrensschritt gelte es, den Ergänzungsbedarf festzustellen. Der Änderungsbedarf bezog sich dabei auf die in der Hessischen Verfassung vorhandenen Artikel. Alles, was darüber hinausgehe, so die Feststellung des Vorsitzenden, EKV/16/4, S. 51 (21.01.04), stelle Ergänzungsbedarf dar.

In die Kategorie „Ergänzungsbedarf" gehörten auch die Ergebnisse der Enquetekommission „Künftige Aufgaben des Hessischen Landtags an der Wende zum 21. Jahrhundert", Drucks. 15/4000, soweit sie Vorschläge zur Änderung der HV betrafen.

Zum Thema Verfassungsreform fand anlässlich des Hessentags am 23. Juni 2004 in Heppenheim eine öffentliche Podiumsdiskussion mit den Obleuten der Fraktionen statt.

In ihrer 7. Sitzung am 7. Juli 2004 führte die Enquetekommission eine öffentliche Anhörung zu den Fragestellungen „Welche Bedeutung hat der historische Charakter der Hessischen Verfassung für ihre Reform?" und „Welche Bedeutung hat die Hessische Verfassung bei der Vertretung des Landes Hessen nach außen?" durch. Mit beiden Themen hatte sich die Kommission in ihrer Sitzung am 11. Februar 2004 bereits befasst, EKV/15/5, S. 37 ff.

Bis zur Sommerpause 2004 lagen alle Vorschläge der Fraktionen zur Änderung der Hessischen Verfassung vor. Die große Zahl von Änderungswünschen rückte die Arbeit der Enquetekommission in die Nähe einer Totalrevision der Hessischen Verfassung, die vorzunehmen nach dem Einsetzungsbeschluss nicht ihr Auftrag war und auch nicht dem in den ersten Sitzungen von den Mitgliedern geäußerten Verständnis von ihrer Aufgabe entsprach.

In ihrer 8. Sitzung am 8. September 2004 beschloss die Kommission daraufhin, zunächst im Kreis der Obleute der Fraktionen Überlegungen anzustellen, wie ein möglicher Kompromiss gefunden werden könnte.

Die Gespräche der Obleute fanden statt am:

Im Anschluss an das letzte Gespräch beriet die Kommission am 10. Dezember 2004 einen im Laufe der Obleute-Gespräche erarbeiteten Kompromissvorschlag und nahm diesen einstimmig bei Nichtbeteiligung der SPD an.

Die Fraktion der SPD hatte zuvor beantragt, dem Kompromissvorschlag eine Einleitung voranzustellen, aus der hervorgehen sollte, dass es sich um das Ergebnis der Obleute-Gespräche und insoweit um ein „Zwischenergebnis" der Enquetekommission handele und dass eine abschließende Positionierung der Enquetekommission selbst erst im Anschluss an einen öffentlichen Diskussionsprozess erfolgen sollte, Anlage 1 EKV/16/9 (10.12.04).

Die Frage, auf welche Weise der Kommissionsvorschlag im Anschluss an ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren dem Volk zur Abstimmung nach Art. 123 HV unterbreitet werden könnte ­ jede einzelne Änderung getrennt oder mehrere en bloc oder der Vorschlag insgesamt ­ war dann noch einmal auf der Grundlage von Vorschlägen der Sachverständigen sowie des Landeswahlleiters Gegenstand der Beratungen am 16. Februar 2005 (EKV/16/10), nachdem sie bereits am 10. Dezember 2003 (EKV/16/3) ausführlich erörtert und im Ergebnis offen geblieben war. Diesem Fragenkomplex ist ein eigener Abschnitt, F., „Gesetzgebungsverfahren und Abstimmungsmodalitäten" gewidmet.

Der Abschlussbericht wurde am 2. und 18. März 2005 beraten (EKV/16/11; EKV/16/12) und am 18. März 2005

(EKV/16/12) beschlossen.

6. Beteiligung der Öffentlichkeit/Unterrichtung der Presse

Nachdem die Frage der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Sitzung am 10. Dezember 2003 (EKV/16/3) kurz vom Obmann der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angesprochen worden war, wurde sie ausführlich in der folgenden Sitzung erörtert.

Am 21. Januar 2004, EKV/16/4, S. 45, erläuterte Abg. Dr. Andreas Jürgens eine von seiner Fraktion zum Thema Öffentlichkeit erstellte schriftliche Vorlage. Hauptanliegen sei es, auf verschiedenen Ebenen zu versuchen, Möglichkeiten institutionalisierter Diskussionen zu eröffnen, etwa durch eine Anhörung gesellschaftlicher Gruppen. Er plädierte dafür, diesen Prozess zu organisieren und es nicht dem Zufall zu überlassen, welche gesellschaftlichen Gruppierungen ihre Vorstellungen zur Änderung der Hessischen Verfassung dem Hessischen Landtag mitteilten. Sein Vorschlag, einen Wettbewerb für Schulklassen auszuloben, ziele dahin, die Hessische Verfassung auch im Unterricht zu behandeln. Schließlich könnten Kolloquien an den Fachbereichen der Hessischen Universitäten abgehalten werden. Daneben gebe es sicherlich auch noch weitere Möglichkeiten, den Souverän in die Erarbeitung der Reform einzubeziehen.

Abg. Dr. Judith Pauly-Bender hielt die Vorschläge ihres Vorredners für nahe liegend, bat jedoch darum, die Thematik zurückzustellen, da in ihrer Fraktion noch Beratungsbedarf bestehe. Dieser Bitte, so Abg. Axel Wintermeyer, werde man auf jeden Fall zustimmen. Seiner Auffassung nach sei der richtige Zeitpunkt, die Öffentlichkeit einzubeziehen, gegeben, wenn die Synopse mit allen Vorstellungen der Fraktionen erstellt sei. Zu diesem Zeitpunkt hielte er es nicht für hilfreich, wenn die Arbeit der Kommission von der Öffentlichkeit begleitet würde, zumal die Stellungnahmen dann von bestimmten Interessen geprägt wären.

Für die Fraktion der FDP stimmte Abg. Dieter Posch den bisherigen Ausführungen zu. Seiner Auffassung nach könnte der richtige Zeitpunkt etwa gegeben sein, sobald der Zweite Hauptteil der Hessischen Verfassung behandelt sei.

Der Vorsitzende kündigte an, er werde in einer Presseerklärung über die bisherige Arbeit in der Enquetekommission berichten (vgl. Presseerklärung des Vorsitzenden vom 27. Januar 2004, Punkt I., Anlage 6).

In der 5. Sitzung am 11. Februar 2004, EKV/16/5, S. 29-37, brachte Abg. Dr. Andreas Jürgens das Thema erneut zur Sprache und hob hervor, dass eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit die Akzeptanz in der Bevölkerung für die noch vorzuschlagenden Verfassungsänderungen erhöhen könnte. Für dieses Anliegen wurde in der Kommission Verständnis geäußert, es blieb im Ergebnis aber bei der Haltung, dass zunächst alle Vorschläge zum Änderungs- und Ergänzungsbedarf der HV in einer synoptischen Darstellung vorliegen sollten.

Von Abg. Dieter Posch wurde der Vorschlag von Abg. Dr. Andreas Jürgens positiv aufgegriffen, die Universitäten anzuschreiben und dort eine Befassung mit dem Thema anzuregen.

Abg. Dr. Judith Pauly-Bender plädierte dafür, in der nächsten Sitzung öffentlich zu tagen, weil so auch die Pressevertreter die Gelegenheit erhielten, sich einen Eindruck von der Arbeit der Kommission zu verschaffen.

Die Kommission kam überein, dass die Obleute nach Abschluss der nächsten Sitzung ein Gespräch mit den Vertretern der Landespressekonferenz führen sollten, und beschloss, den juristischen Fachbereichen der hessischen Universitäten vorzuschlagen, Kolloquien im Sommersemester 2004 oder im Wintersemester 2004/05 anzubieten (EKV/16/5, S. 35, 11.02.04).