Wohnungsbau

Kapitel 10 020 Allgemeine Bewilligungen Titel: 883 10

Zweckbestimmung: Zuweisungen zu Maßnahmen zur ökologischen Gestaltung im Emscher-Lippe-Raum (ÖPEL) Haushaltsansatz 2008: 400.000 EUR Ökologieprogramm Emscher Lippe

Der Schwerpunkt der Umsetzung des ÖPEL erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Ziel II-Programms NRW 2007-2013. Die Kofinanzierung für das EU-EFREProgramm wird ab 2008 aus dem Kapitel 10 090, Titelgruppe 75 geleistet. Hierfür sind 5,0 Mio. EUR in diese Titelgruppe verlagert worden. Im Rahmen von Titel 883 10 werden nur noch solche Projekte finanziert, für die im Rahmen des Ziel II-Programms eine Förderzusage besteht.

Das Ökologieprogramm Emscher Lippe (ÖPEL) zielt im Rahmen der Bewältigung des Strukturwandels auf den Umbau der Metropolregion Ruhr zu einer attraktiven Stadt- und Kulturlandschaft ab. Im Mittelpunkt steht die Realisierung des "Neuen Emschertals" als Regionalpark im Herzen der Metropolregion Ruhr.

Gemeinden und Gemeindeverbände (insbesondere der Regionalverband Ruhr) erhalten vor diesem Hintergrund Zuwendungen für Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung, die die ökologischen Funktionen dieses Raumes wiederherstellen, entwickeln und nachhaltig sichern. Dazu gehört insbesondere die Entwicklung bzw. Rückgewinnung ehemals industriell genutzter Flächen für Zwecke der naturverträglichen Erholung und als Erlebnisräume von Landschaftsgeschichte und Landeskultur. Der Entwicklung des Regionalparks "Neues Emschertal" kommt in diesem Zusammenhang neben der Verbesserung der Standort- und Lebensqualität der Region insbesondere eine touristische Bedeutung zu.

Die Zuwendungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände zielen insoweit auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung der Metropolregion Ruhr.

Kapitel 10 020 Allgemeine Bewilligungen Titel: 883 11

Zweckbestimmung: Zuweisungen zur Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altablagerungen und Altstandorten Haushaltsansatz 2008: 2.000.000 EUR

Die Kofinanzierung für das EU-EFRE-Programm wird ab 2008 aus dem Kapitel 10 090, Titelgruppe 75 geleistet. Hierfür sind 2,0 Mio. EUR in diese Titelgruppe verlagert worden.

Altlastenerkundung und -sanierung sind aus landes- und umweltpolitischen Gründen durch gezielte Landesförderung weiter voranzutreiben:

- Industriebrachen und Konversionsflächen können nur dann zügig und mit leistbarem Aufwand für neue Arbeitsplätze, Wohnungsbau und Eindämmung des Flächenverbrauchs wieder genutzt werden, wenn Altlasten frühzeitig erkundet und in der kommunalen Planung situationsadäquat berücksichtigt werden.

- Betroffene und Umwelt müssen weiterhin vor Gesundheitsgefahren und Schäden durch gravierende Altlasten geschützt werden.

Die Mittel dienen der Förderung von

- dringenden kommunalen Maßnahmen zur Gefährdungsabschätzung, Sanierungsuntersuchung, -planung und Sanierung von Altlasten, die der Abwehr von Umwelt- und Gesundheitsgefahren dienen;

- strukturpolitisch bedeutsamen Maßnahmen zur Aufklärung eines Altlastenverdachts für Zwecke des Flächenrecyclings, der Bauleitplanung und anderer kommunaler Planungen und zur

- Kofinanzierung von Altlastenmaßnahmen im Rahmen des EU-NRW-Ziel 2 Programms 2007 - 2013.

Gegenwärtig sind in Nordrhein-Westfalen mehr als 56.000 altlastenverdächtige Flächen erfasst; 40 bis 50 v. H. dieser Flächen sind untersuchungsbedürftig einzuschätzen. Ein unaufgeklärter Altlastenverdacht auf Industriebrachen und

Konversionsliegenschaften ist ein entscheidendes Hindernis zu deren Weiterentwicklung. Das Land muss deshalb weiterhin Mittel zur unmittelbaren finanziellen Unterstützung der Kommunen in besonders dringenden oder strukturpolitisch bedeutsamen Fällen und für die bundesrechtlich verankerte Verpflichtung zur Amtsermittlung bereitstellen.