Immobilie

Kapitel 14 030

Bauangelegenheiten des Einzelplans und baupolitische Ziele

1. Allgemeines:

Mit der Errichtung des Sondervermögens „Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW" (BLB NRW) zum 1. Januar 2001 sind die Grundstücke und Bauten des Landes bis auf die sog. Sonderliegenschaften auf den BLB NRW übertragen worden. Der BLB NRW ­ als zentrales Immobilienmanagement ­ nimmt die Eigentümer- und Bewirtschaftungsfunktion wahr. Die nutzenden Verwaltungen zahlen an den BLB NRW marktübliche Mieten, die wiederum im Landeshaushalt bereitgestellt werden.

2. Sonderliegenschaften

Anders als im Bereich des Sondervermögens verbleibt bei den Sonderliegenschaften, die nicht dem BLB übertragen worden sind, die wirtschaftliche Verantwortung und die Haushaltsverantwortung, insbesondere auch für die Instandhaltung, bei der jeweils zuständigen Obersten Landesbehörde.

3. Größere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen

Im Kapitel 14 030 sind die Ausgaben für die bauliche Unterhaltung der Sonderliegenschaften im Geschäftsbereich des MBV veranschlagt:

· Römergrab in Köln-Weiden

· Kriegerdenkmal/Burgruine Drachenfels

· Burgruine Tecklenburg

· Hexenturm in Bornheim

· Johanna-Sebus-Denkmal in Kleve-Wardhausen

· Marksteinschutzflächen (soweit im Zuständigkeitsbereich des MBV)

· 30 Kirchen und Pfarrgebäude im Eigentum des Landes

· UNESCO-Welterbestätte Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl mit den sie umgebenden Park- und Gartenanlagen sowie allen historisch dazu gehörenden Wald- und Landschaftsflächen und den Wirtschafts- und Nebengebäuden

· Zitadelle Jülich mit Befestigungswerken, Kurtinen, Gräben und Kontramauern, Wall- und Gartenanlagen einschließlich der aufstehenden Gebäude.

Darüber hinaus werden aus diesem Titel die Baulastverpflichtungen des Landes an 158 kirchlichen Patronaten erfüllt. Diese Verpflichtungen sind reine Geldzahlungsverpflichtungen. Dies bedeutet, dass die jeweilige Kirchengemeinde frei entscheidet, ob sie für die Durchführung von Baumaßnahmen einen freien Architekten beauftragt, die Baumaßnahme selbst plant oder das Land bittet, die Baumaßnahme für sie durchzuführen. Im letzteren Fall bedient sich das Land grds. des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW. Ein Anspruch des Landes auf Substitution der Zahlungsverpflichtung durch Erbringung von Bauleistungen besteht nicht. Die Maßnahmen dienen der Substanzerhaltung der Gebäude, bei denen es sich überwiegend um denkmalwerte Bauanlagen handelt.

Die konkrete Abwicklung der Baulastverpflichtung obliegt ­ im Einvernehmen mit der Kirchengemeinde ­ der örtlich zuständigen Bezirksregierung.

Titel 519 02 Größere Unterhaltungsarbeiten

Aus dem Titel (Ansatz 2008: 7,4 Mio.) werden im Wesentlichen die bauliche Unterhaltung der Sonderliegenschaften im Geschäftsbereich des MBV (u.a. 17 landeseigene Kirchen und 13

Pfarrhäuser) und die Baulastverpflichtungen des Landes an 158 kirchlichen Patronaten bestritten.

Titel 547 00 Römergrab in Köln-Weiden / Zitadelle Jülich

Aus dem Titel (Ansatz 2008: 0,215 Mio.) werden die Ausgaben für die sächlichen Verwaltungskosten für das Römergrab in Köln-Weiden und die sonstigen Unterhaltungskosten der landeseigenen Zitadelle Jülich finanziert Titel 711 01 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

Bei diesem Titel (Ansatz 2008: 0,84 Mio.) sind Maßnahmen auf Sonderliegenschaften im Geschäftsbereich des MBV veranschlagt.

Titel 712 10 Sanierung des Altenberger Doms

Die Maßnahme wurde in 2006 abgeschlossen. Der Strichansatz ist vorsorglich zur Abrechnung der Baumaßnahme ausgebracht.

Titel 712 14 Schloss Augustusburg in Brühl, Sanierung und Restaurierung der Wasserwege, Uferbefestigungen, Brücken und Parkmauern, Umsetzung Parkpflegewerk, Sanierung der inneren Bereiche (6. Teilbetrag)

Zur Erhaltung der wertvollen Bausubstanz und der historischen Gartenanlagen und zur Bewahrung der UNESCO Welterbestätte sind dringend Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten erforderlich. Die Baukosten sind ­ auf der Basis der genehmigten HU-Bau ­ mit 8,5 Mio. veranschlagt. Die Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten sollen in einem Zeitraum von 7 Jahren abschnittsweise nach der Rangfolge der Dringlichkeit durchgeführt werden.

Titel 712 15 Schloss Falkenlust in Brühl, Sanierung Hauptgebäude einschließlich Außenanlagen (9. Teilbetrag)

Die Baukosten dienen der planmäßigen Fortführung der Sanierungsarbeiten und sind ­ unter Berücksichtigung der genehmigten Nachtrags-HU-Bau i. H. v. 2,5 Mio. ­ mit einem Ausgabevolumen von rund 6,4 Mio veranschlagt.

Titel 712 17 Sanierung der ehemaligen Abteikirche Essen-Werden, St. Ludgerus

Die Abteikirche Essen-Werden steht im Miteigentum der Katholischen Kirchengemeinde und des Landes NRW. Die Bauunterhaltungspflicht liegt allein beim Land NRW, das für die Sanierung (statische Sicherung u.a.) in der genehmigten HU-Bau Gesamtkosten von 3,5 Mio. veranschlagt hat.

Für die Jahre 2008 bis 2009 ist folgender Mittelabfluss vorgesehen: 2008 1,0 Mio. 2009 0,4 Mio.

Die Maßnahme soll in 2009 abgeschlossen werden.

Titel 712 19 Grundsanierung der Namen-Jesu-Kirche in Bonn

Die Namen-Jesu-Kirche steht im Eigentum des Landes NRW; sie ist eine Sonderliegenschaft im Geschäftsbereich des Ministeriums. Für die Sanierung (statische Sicherung, Brandschutz und Gefahrenabwehr) sind auf der Basis der genehmigten HU-Bau ca. 3,5 Mio. veranschlagt. Diese Gesamtbaukosten sind nach den bestehenden Nutzungsverträgen zwischen dem Land NRW und der Kirchengemeinde „Münsterpfarre" in Bonn allerdings aufzuteilen, so dass ca. 2,5 Mio. auf das Land NRW und ca. 1,0 Mio. auf die Kirchengemeinde entfallen, da diese zur Übernahme der Kosten für die bauliche Unterhaltung des Innenraumes der Kirche verpflichtet ist. Die Kostenübernahme durch die Kirchengemeinde und damit auch der Umfang der Grundsanierung stehen allerdings unter dem Vorbehalt der weiteren Nutzung durch die Katholische Kirche.