Polizei NRW

Die Budgeteinheit "Polizei NRW" umfasst die Polizeibehörden des Landes NRW. Hierzu zählt nicht die Deutsche Hochschule der Polizei, da sie durch den Bund und die Länder gemeinschaftlich finanziert ist. Auch die Kosten für das Fachhochschulstudium fehlen, da sie Teil der Budgeteinheit „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV)" sind. Berücksichtigt wurden jedoch die Mittel der Kapitel 03 020 und 20 020, die einen Bezug zur Polizei haben.

Der Produkthaushalt gliedert sich in vier Abschnitte. Der erste Abschnitt (I) hat in Anlehnung an die kamerale Aufstellung dispositiven Charakter. Der zweite Abschnitt (II) enthält die dazugehörigen Erläuterungen. Hier wird auf Kosten und Erlöse abgestellt und nicht auf Ausgaben und Einnahmen. Ferner hier finden sich Informationen zum Output (Mengen) und zum Outcome (Wirkungsinformationen unterlegt mit Kennzahlen). Im dritten Abschnitt (III), dem Finanzbereich, finden sich kamerale Informationen. Der vierte Abschnitt (IV) stellt die Verbindung der kameralen Zahlen mit denen im Produkthaushalt her. Der Teilabschnitt ist mit dem Begriff "Identitätsrechnung" überschrieben.

Erläuterungen zu Abschnitt I:

Im ersten Unterabschnitt (I.1) wird die Budgeteinheit beschrieben. Es wird an dieser Stelle verständlich erläutert, was unter der Budgeteinheit "Polizei NRW" inhaltlich zu verstehen ist. Im zweiten Unterabschnitt wird das Haushaltsvolumen ausgebracht (I.2). Dabei handelt es sich um Kosten- und Erlös- und nicht um Ausgaben- und Einnahmeangaben.

Unterschieden wird zwischen dem Zuführungsbedarf zu den Produktkosten und den jeweiligen Mitteln für Transferleistungen, Projekte und Infrastrukturmaßnahmen.

Im Unterabschnitt Kennzahlen (I.3) sollen zukünftig die verbindlichen Kennzahlen ausgebracht werden. In Abstimmung mit dem Finanzministerium wurden hier Kennzahlen ausgewiesen, die die Größenordnung für die Polizeiarbeit verdeutlichen.

Der Unterabschnitt Haushaltsvermerk (I.4) berücksichtigt, dass die zurzeit noch bestehende kamerale Darstellung wegfallen soll. Etwaige Haushaltsvermerke werden dann an dieser Stelle ausgebracht werden.

Erläuterungen zu Abschnitt II:

Der Grundgedanke aller Anstrengungen zeigt sich in Abschnitt II; der Produkthaushalt ist zukünftig der Kern der parlamentarischen Steuerung und nach § 6a HGrG und § 17a LHO Voraussetzung für Globalbudgets. Sie treten an die Stelle kameraler Titelermächtigungen, deren Legitimation auf Ebene der Produktbereiche durch die Angabe von Kalkulationsgrundlagen und Leistungsangaben gewährleistet wird. § 17a LHO fordert daher den Aufbau von Instrumenten zur Ergebnissteuerung des Verwaltungshandelns:

a) Budgetergebnisse werden im Rahmen der Integrierten Verbundrechnung vor allem über die monetäre Rechnungslegung gesteuert.

b) Leistungsergebnisse werden vor allem über Kennzahlen zu Leistungen und Wirkungen gesteuert.

Im ersten Unterabschnitt (II.1) werden die Produktbereiche (d.h. Hauptgeschäftsfelder bzw. -aufgabenbereiche) der Budgeteinheit Polizei aufgeführt. Dabei handelt es sich um die Einsatzbewältigung, die Kriminalitätsbekämpfung, die Verkehrsunfallbekämpfung und die Gefahrenabwehr. Zu jedem Produktbereich werden Kosten- und Leistungsinformationen zur Verfügung gestellt.

Da es bei der Polizei zur Zeit keine produktbezogene Zeiterfassung gibt, ist der Ressourcenverbrauch entsprechend der „Belastungsbezogenen Kräfteverteilung" (BKV) zugeordnet worden. Die dort nicht vorgesehene Trennung in die Produktbereiche „Einsatzbewältigung" und „Gefahrenabwehr" ist aus den zuletzt erhobenen Daten hochgerechnet worden.

Die Erläuterungen zu den Kennzahlen werden nicht im Produkthaushalt dargestellt. Zum besseren Verständnis der Zahlen sind sie jedoch erforderlich und daher nachfolgend tabellarisch aufgeführt:

Anzahl der bewältigten Einsätze Einsätze im täglichen Dienst im täglichen Dienst Einsatzreaktionszeit Durchschnittliche Zeit zwischen der Eröffnung eines Einsatzes in CEBIUS und dem Eintreffen der ersten Einsatzkräfte (ohne Einsatzreaktionszeiten von weniger als 30 Sekunden und mehr als 90 Minuten) bei allen außenveranlassten Einsätzen.

Anzahl Präsenzstunden Anzahl der geleisteten Personalstunden für Präsenz

Von der Polizei NRW bearbeitete Jede im Straftatenkatalog aufgeführte Straftat einStraftaten schließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, der eine polizeiliche Anzeige zugrunde liegt. Die Summe der bekannt gewordenen Fälle ergibt sich aus Addition der Straftatengruppe.

Aufklärungsquote der von der Polizei Gemäß Erlass vom 30.09.2005 -42 -13.02.02 (1912) NRW bearbeiteten Straftaten „Qualitätsoffensive in der Kriminalitätsbekämpfung" (Erfolgsbestimmendes Handlungsfeld 2) Verunglücktenhäufigkeitszahl (gesamt) Anzahl der bei Verkehrsunfällen verunglückten Personen multipliziert mit 100.000 geteilt durch die Einwohnerzahl NRW (Berechnung mit der Einwohnerzahl des Vorjahres). Maßnahmenhäufigkeitszahl (gesamt) Zahl aller repressiven Maßnahmen nach folgenlosen Verkehrsverstößen (ohne Maßnahmen „Geschwindigkeit ohne Anhalten") im Verhältnis zu 100.000 Einwohnern.

In dem folgenden Unterabschnitt "Erläuterungen zum Ressourcenverbrauch" (II.2) sind Ausführungen zu den auf das Haushaltsjahr bezogenen Zahlen möglich. Der Unterabschnitt "Strategische Ziele" (II.3) zielt auf Erläuterungen zu überjährigen Zielen ab.

Erläuterungen zu Abschnitt III:

Der gesamte dritte Abschnitt wird erst verständlich, wenn noch einmal darauf aufmerksam gemacht wird, dass der Produkthaushalt die kamerale Darstellung ersetzen und nicht ergänzen soll. Um den Anforderungen des Haushaltsrechts und des FM gerecht zu werden, sind weiterhin die aufgeführten Haupt- und Obergruppenansätze auszuweisen.

Erläuterungen zu Abschnitt IV:

Um die produktbezogenen Zahlen mit den kameralen in einen Zusammenhang bringen zu können, wurde die Identitätsrechnung entwickelt. Deutlich werden hier beispielsweise die Pensionslasten und die Absetzung für Abnutzung (AfA).